Constanze Oehlrich
Gerne, Frau Präsidentin! Wenn jetzt aus Sicht der Landesregierung Kostengründe gegen eine Wiederaufnahme der Vorschrift in den Gesetzentwurf sprechen, wie stehen Sie zu der Argumentation von Dünkel und Harrendorf, dass sich aus den Regelungen über die vollzugsexterne Behandlung psychisch erkrankter Gefangener eigentlich keinerlei Zusatzkosten für den Vollzug ergeben, da eben ohnehin der Vollzug zu einer umfassenden medizinischen Versorgung verpflichtet ist?
