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Jacqueline Bernhardt

07.05.2026 Sitzungen 8/131

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Oehlrich, wir hatten das Thema der psychischen Behandlung mehrfach im Rechtsausschuss dargestellt. Zunächst erst mal ist festzustellen, dass natürlich grundsätzlich für alle Gefangenen und Untergebrachten in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein Anspruch auf die notwendige medizinische Leistung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung der allgemeinen Standards der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Das hatten wir dargestellt. Das ist beispielsweise auch in Paragraf 67 Jugendstrafvollzugsgesetz, auch in dem Gesetzentwurf enthalten. Die ärztliche und damit auch psychiatrische Versorgung wird durch unterschiedliche Honorarärztinnen und Honorarärzte sichergestellt. In jeder Anstalt gibt es also eine psychiatrische ambulante Versorgung, unterstützt durch die Möglichkeiten der Telemedizin. Bei hochgradig auffälligen, über die Sie ja gerade sprechen, Gefangenen, zum Beispiel mit Psychosen, gelingt in Einzelfällen die Unterbringung in eine der drei Maßregelkliniken des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu der Frage der Beleihung von öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Krankenhäusern hatten wir mehrfach im Rechtsausschuss dargestellt, dass hier gerade auch noch die Gespräche zur Finanzierung und zur Umsetzung mit dem Sozialministerium und mit dem Finanzministerium laufen und wir aktuell diese Ermächtigungsgrundlage aufgrund dieser Gespräche, die noch da sind, einfach noch nicht mit aufgenommen haben.

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