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Constanze Oehlrich

GRÜNE 07.05.2026 Sitzungen 8/131

Danke schön, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Im Rechtsausschuss wird derzeit der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern beraten, und in der Vorversion zu diesem Gesetzentwurf, im sogenannten Referentenentwurf, gab es eine Vorschrift über die vollzugsexterne Behandlung psychisch erkrankter Gefangener. Diese ist im aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten. Und die Professoren Frieder Dünkel und Stefan Harrendorf von der Universität Greifswald haben für die Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf herausgearbeitet, dass Gefangene Anspruch auf den gleichen Standard der medizinischen, einschließlich psychotherapeutischen beziehungsweise psychiatrischen Versorgung haben wie Bürgerinnen außerhalb des Vollzugs, und haben gesagt, das ist halt Ausdruck des sogenannten Äquivalenzprinzips medizinischer Versorgung. Und da jetzt der Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern abgesehen von der Sozialtherapie nicht in der Lage ist, schwere psychiatrisch indizierte Persönlichkeitsstörungen beziehungsweise Erkrankungen selbst zu behandeln, müsse er sich, so die beiden Experten, externer Behandlungseinrichtungen bedienen. Und eben soweit die psychiatrische Versorgung in MV privatisiert ist, bedarf es halt im Falle der Nutzung derartiger Behandlungseinrichtungen der Beleihung derselben mit hoheitlichen Befugnissen. So eine Vorschrift findet sich aber eben nicht in dem jetzt uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf. Die Landesregierung ist von ihrem ursprünglichen Vorhaben offenbar abgerückt, und meine Frage ist: Was spricht gegen eine Wiederaufnahme einer solchen Vorschrift über die vollzugsexterne Behandlung psychisch erkrankter Gefangener in den aktuell beratenden Gesetzentwurf?

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