Jacqueline Bernhardt
Hier haben wir natürlich die gesetzlichen Regelungen zu beachten, das Landesbesoldungsgesetz. Wir können jetzt nicht einmalig eine Zulage außerhalb von Recht und Gesetz einführen, sondern wir haben das zu beachten. Und da laufen gerade die Prüfungen, ob das möglich ist.
