Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Einbringung des Antrages der Gruppe der FDP gehört, worum es geht. Deswegen würde ich jetzt darauf verzichten, noch mal auf die acht Punkte einzeln einzugehen und die aufzuführen. Wir haben, wie gesagt, ja von Ihnen gehört, worum es geht. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Jetzt kann der Innenminister sagen, ganz so haben sie es allerdings nicht gesagt, aber in einigen Punkten, einiges machen wir schon, einiges ist in Planung, einiges ist Aufgabe des Bundes, da warten wir noch auf Ergebnisse aus Arbeitskreisen, aus den Evaluierungen oder aus Pilotprojekten. Ja, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss Ihnen, glaube ich, nicht sagen, wer nicht darauf wartet, dass sich die Republik und das Land Mecklenburg-Vorpommern in seiner zivilen Verteidigung aufstellt und die Rahmenbedingungen für eine Krisenvorsorge in unserem Land schafft. Jedenfalls nehme ich das an, dass ich Ihnen das nicht sagen muss. Und ja, die Fristen im Antrag mögen zu kurz sein und es reicht auch nicht, das Land alleine im Blick zu haben, weil einige Aufgaben nur im Einvernehmen oder in Organisationen mit dem Bund und zumindest unter Einbindung der Bundeswehr in den Organisationen wahrgenommen werden können. Aber hier sehen wir einmal das Gesamtpaket der notwendigen Maßnahmen, und ich bin mir sicher, dass uns die Polizei, der Brand- und Katastrophenschutz und die Hilfsorganisationen noch einige weitere Dinge aufzählen können, an die noch nicht ausreichend oder nicht umfassend genug gedacht wurde. Und, meine Damen und Herren, es ist sicherlich richtig, dass die Bevölkerung eigene Maßnahmen zur Krisenvorsorge und zum Schutz ergreifen muss und dass es offensichtlich so vielen Menschen noch nicht bewusst ist. Und auch da haben wir, glaube ich, als Parlament und als Parlamentarier eine Aufgabe, das auch mit zu begleiten aktiv. Es reicht aber auch nicht, die Bevölkerung auf die Checklisten und Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz zu verweisen und sich eben ansonsten aus der Verpflichtung zu nehmen und den Kommunen und den Unternehmen einfach da alleine die Verantwortung zu geben. Zum Stand der Umsetzung der zivilen Verteidigung in Mecklenburg-Vorpommern gab es wie in den letzten Jahren auch in diesem Jahr bereits mehrere Kleine Anfragen aus unserer Fraktion. In einer Pressemitteilung aus dem Januar dieses Jahres hat Innenminister Pegel erklärt, dass die Landesregierung nicht nur in einzelne Fahrzeuge investiert, sondern in ein leistungsfähiges, modernes Gesamtsystem. Die kommenden Jahre würden eine Zeit des weiteren Aufwuchses und der Professionalisierung im Bevölkerungsschutz werden. Mecklenburg-Vorpommern würde hier seiner Verantwortung gerecht werden und ein deutliches Zeichen für Sicherheit und Resilienz setzen. Sehr geehrter Herr Minister Pegel, im Hinblick auf die derzeitige politische Lage und die Prognose für die kommenden Herausforderungen reicht nur leider das Zeichensetzen nicht. Und es ist in der Tat so, dass ein Gesamtkonzept für Mecklenburg-Vorpommern, das alle Bereiche der Bevölkerung – kritische Infrastruktur, Versorgung, Übung und Aufklärung – umfasst und miteinander verbindet, immer noch fehlt. Und es ist im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung des Brand- und Katastrophenschutzes auch nicht besonders hilfreich, wenn das Innenministerium den Gesetzentwurf zur Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes so lange verzögert, bis sich die Fristen im parlamentarischen Verfahren erneut überschlagen. Möglicherweise, möglicherweise, ich nehme es ja an, aber im federführenden Innenausschuss für diesen Gesetzentwurf wurde bereits in der letzten Woche das Verfahren vorbehaltlich der Überweisung festgelegt. Die Fraktionen sollen bis zum 27. März 26 Anzuhörende benennen und Fragen stellen, obwohl der Innenminister den Gesetzentwurf überhaupt erst am 23.04. im Innenausschuss vorstellen will. Sehr geehrter Herr Minister Pegel, wenn Sie die Ambition haben, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz im Juni 2026 in Kraft treten zu lassen, sollten Sie und Ihre Koalitionsfraktionen dem parlamentarischen Verfahren die Gelegenheit geben, sich fachlich mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Alles andere widerspricht der parlamentarischen Gepflogenheit und zeigt entweder eine deutliche Überlastung Ihres Ministeriums, dann machen Sie als Minister organisatorisch irgendwas nicht richtig, oder es ist Kalkül, um eine tiefere Befassung der Oppositionsfraktionen mit den geplanten Änderungen zu verhindern. Dann finde ich das Handeln eher unredlich. Aber das sind auch nur Vermutungen, keine Unterstellungen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir haben mit unserem Landtagsantrag im September letzten Jahres unter dem Titel „Zivile Verteidigung und gesellschaftliche Resilienz in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Für einen handlungsfähigen Staat im Verteidigungs- und Krisenfall“ unter anderem die Forderung erhoben, dass die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Kommunen, der Bundesregierung und auch unter Einbindung der Bundeswehr eine Gesamtstrategie für zivile Verteidigung erarbeitet. Dazu wäre im Bereich Bildung die Resilienz der Bevölkerung zu priorisieren, die Bevölkerung für die Bedeutung ziviler Verteidigung zu sensibilisieren und eine Taskforce „Zivile Verteidigung“ einzurichten, die unter Federführung des Innenministeriums die Koordination zwischen zivilen und militärischen Stellen im Fall von Krisen oder Verteidigungsfällen sicherstellen soll. Meine Damen und Herren, auch wenn wir einige Punkte des Antrages gegebenenfalls etwas anders oder umfassender formuliert oder den Fokus in einigen Bereichen anders gelegt hätten, stehen wir doch hinter der Intention dieses Antrages, die zivile Verteidigung und Krisenvorsorge in Mecklenburg-Vorpommern landesweit strategisch aufzustellen. Allerdings – und das hatte ich ja eben auch in dem ersten Teil meiner Rede schon angedeutet – haben wir schon ein Problem mit den Fristen, die Sie in dem Antrag benannt haben. Deswegen würde ich Sie bitten, dass wir I und II einfach getrennt abstimmen. Das ist hiermit der Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
