David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zugegebenermaßen, das Thema ist kein einfaches, und niemand in diesem Haus darf Gewalt gegen Frauen relativieren. Und jede getötete Frau ist eine menschliche Katastrophe, und jeder einzelne Fall verlangt die volle Härte unseres Rechtsstaats. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Der Antrag der Linken und der SPD benennt ein reales Problem, aber er zieht daraus vielleicht die falsche strafrechtliche Konsequenz. Und ich möchte das hier mit aller Behutsamkeit betonen, dass wir inhaltlich sehr dicht beieinander sind, aber wenn wir ins genaue Strafrecht reingucken, dann wird das Ganze doch etwas komplizierter, als wir uns das vielleicht wünschen mögen. Und Sie haben das auch schon selbst gesagt, auf Bundesebene sind die Fachleute schon dabei, nach Lösungen zu suchen, die fachlich, rechtlich sauber und anwendbar sind, damit wir dieses gemeinsame Ziel, was uns hier vereint, tatsächlich auch erreichen. Und, Herr Northoff, ich weiß nicht, ob das ein freudscher Versprecher war oder ob das vielleicht doch Ihre tatsächliche Meinung war. Sie meinten, wir sollten hier in dem nicht zuständigen Landtag keine Schnellschüsse machen. Da bin ich durchaus bei Ihnen, ohne das in der Sache irgendwie hintenanzustellen oder anders zu bewerten. Unser Strafrecht kennt bereits heute die härteste Sanktion. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und dieser kennt schon heute niedere Beweggründe, unter denen auch Feminizide prinzipiell umfasst werden. Das Problem, was ja hier dargestellt wurde, ist, wie wird das am Ende ausdefiniert, was ist da nachher darunter tatsächlich zu fassen. Und ich glaube, damit das rechtlich am Ende sauber ist, brauchen wir diese einheitlichen Definitionen, auf die man sich auch wirklich berufen kann. In der Rechtsprechung führt dies dazu, dass oftmals nicht nur die Tatbestandsmäßigkeit fehlt, sondern, wenn Täter vorgeben, aus Verzweiflung oder aufgrund einer tiefen Kränkung gehandelt zu haben, und deshalb eine Verurteilung nur aufgrund von Totschlag erfolgt, dann fühlt sich das im Gerechtigkeitsempfinden vieler, glaube ich, doch sehr falsch an. Und deswegen, glaube ich, muss man da vorsichtig rangehen. Ein neues Mordmerkmal klingt entschlossen, absolut, schafft aber diese neuen Abgrenzungsfragen: Was genau ist denn jetzt strafrechtlich der Femizid? Welche Motive müssen nachgewiesen werden? Wie grenzt man das trennscharf von anderen Tötungsdelikten ab? Und wer im Mordparagrafen unklare neue Kategorien schafft, riskiert gerade nicht mehr Rechtssicherheit, sondern mehr Streit in Ermittlungen und Gerichten. Und das wollen wir doch alle nicht. Das wollen wir doch möglichst verhindern. Und gerade der Mordparagraf ist vielmals in der Debatte um eine vollständige Reform. (Horst Förster, AfD: Richtig, genau!) Das sollen dann (Zuruf von Horst Förster, AfD) die Juristen unter sich ausmachen. (Horst Förster, AfD: Sie machen das sehr gut.) Aber am Ende muss da was rauskommen, was präzise, widerspruchsfrei und gerichtsfest formuliert ist. Und deshalb sollten wir auch unsere Kraft – auch hier im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern – auf das richten, was Frauen konkret schützt, und nicht bei der Strafverfolgung hinten ansetzen. Frühe Intervention, konsequente Strafverfolgung, wirksamer Opferschutz, ausreichend Frauenhausplätze und bessere Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Hilfesystem, ich glaube, das sind genau die Möglichkeiten, die wir hier haben, die wir auch vollumfänglich ausschöpfen sollten. Und aus Respekt vor den Betroffenen und aus Verantwortung für ein präzises Strafrecht lehnen wir diesen Antrag leider ab an der Stelle. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Schade!)
