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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 20.03.2026 Sitzungen 8/129

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag von Die Linke und SPD „Femizide als schwerstes“, und da stimme ich Frau von Allwörden zu, ich nenne das hier mal „Delikt“, zu benennen und mit einem Mordmerkmal zu ahnden, bedarf in der Tat der Erläuterung. Es war ein Versehen jedenfalls, es war eine politische Beschreibung eines Bildes und nicht eine ganz präzise juristische Darstellung, die Benutzung des Begriffes „Vergehen“. Was ist aber damit gemeint? Nun, im Jahre 2024 gab es 308 Tötungsdelikte gegen Frauen, weil sie Frauen sind. Diese Tötungen werden hier als Femizid bezeichnet. Ein Femizid ist damit die wohl drastischste Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Es geht um die vorsätzliche Tötung von Frauen und Mädchen aus frauenfeindlichen Beweggründen. Besonders häufig geschieht dies bei Trennung einer Beziehung, insbesondere, wenn die Trennung auf Initiative der Frau erfolgt. Und das Motiv, wir haben das schon gehört, ist in diesen Fällen oft patriarchalisches Besitzdenken des Täters, der verhindern will, dass sich die Frau entzieht. Meist steht hinter einem Femizid auch ein angeblicher Verstoß gegen tradierte Rollenvorstellungen und Normen. Wir haben es auch schon gehört, ein Femizid ist damit abzugrenzen gegen das Narrativ eines kleinen Partnerschaftsstreits, der dann irgendwie unglücklich durch beiderseitiges Verschulden eskaliert ist. Es gibt solche Fälle auch, aber genau die sind hier nicht gemeint. Und leider wird diese Abgrenzung in der Praxis nicht immer gesehen. Es dient der Klarstellung und es ist nötig, dass Femizide über ein neu einzuführendes Mordmerkmal erfasst werden. Der Antrag fordert demgemäß die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative zur Ergänzung der Mordmerkmale anzustoßen. Sowohl bei der Partei Die Linke als auch bei der SPD ist das Thema seit einigen Jahren in der Diskussion, und zwar gesellschaftlich wie auch rechtspolitisch. Und, Frau von Allwörden, Sie haben ja gesagt, der Antrag der GRÜNEN passt da nicht richtig rein. Ich bin bei den Inhalten der Ergänzung durchaus den GRÜNEN nahe, weil ich finde, dass man eine Erhöhung sozusagen oder Ergänzung durch ein Mordmerkmal ohne Prävention nicht gut denken sollte. Ich will das aber auch gerne kurz erläutern. Was die SPD betrifft, haben sich die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion noch vor wenigen Tagen hier in Schwerin getroffen. In der sogenannten „Schweriner Erklärung“ vom 2. März haben sie eine aktuelle gemeinsame Orientierungslinie vereinbart. Es ist zwar keine förmliche Beschlussvorlage, weil die Sprecherkonferenz kein formales Beschlussgremium ist, sie ist aber ein klarer Referenzpunkt für die Einordnung in die Debatte. Worum geht es dabei? Ja, um es zu pointieren, Hasskriminalität, geschlechtsspezifische Gewalt, frauenfeindliche Beweggründe, das ist, glaube ich, das Zielproblem in diesem Zusammenhang. Aber ich stehe hier auch und sage, dass das natürlich auch gesellschaftliche Zusammenhänge hat, und es bedarf daher im Rahmen dieser gesellschaftlichen Zusammenhänge zunächst einmal auch präventiver Maßnahmen, um Femizide zu verhindern. Wir bekennen uns, das haben wir auch an anderer Stelle schon gehört, zur Verpflichtung Deutschlands aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Zusammenhang, im Rahmen häuslicher Gewalt der Istanbul-Konvention. Wir unterstützen Einrichtungen, die Opfern sexueller Gewalt kostenlos eine anonyme beziehungsweise anzeigenunabhängige Spurensicherung ermöglichen. Wir befürworten den finanziellen und personellen Ausbau von Frauenhäusern, und das ist auch erfolgt, hat die Justizministerin ja schon angedeutet. Wir benötigen mehr statistische Grundlagen durch Erfassung und systematische Auswertung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalttaten und einen Ausbau der Tatsachenforschung statt Ursachenforschung, um empirisch gesicherte Erkenntnisse noch deutlicher zu erlangen. Nur so können wir dann auch präventive Risikoanalysen erstellen, die natürlich Femizide verhindern sollen. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf den Änderungsantrag von den GRÜNEN eingehen. Der Feststellungsteil kopiert letztlich unsere „Schweriner Erklärung“. Dem, was da drinsteht, kann ich in hohem Maße zustimmen. Ja, das haben wir alles schon gehört. Wir nehmen Bezug auf die Istanbul-Konvention. Ja, wir fordern Fortbildung. Ja, wir beziehen uns auf das Gewalthilfegesetz. Da ist eben auch schon einiges passiert, und insofern, glaube ich, kann man zwar dem zustimmen, aber es ist überflüssig, weil das alles schon so auch festgestellt und auch so festgezurrt eigentlich worden ist. Der Aufforderungsbestandteil jubelt dann ein bisschen im schlanken Stil von den GRÜNEN uns ja einiges unter, was man dann beim zweiten Durchlesen auch relativ deutlich sieht. So eine schöne Formulierung wie, ja, wir brauchen verlässliche mehrjährige Finanzierung aus dem Landeshaushalt, die finde ich jetzt so zwei Monate, nachdem wir ein halbes Jahr über den Landeshaushalt diskutiert haben und einiges auch eingearbeitet haben und darum gekämpft haben, das finde ich jetzt schon, ich weiß nicht, ob das Wort „naiv“ richtig ist, aber ich finde, das geht eigentlich nicht. Wenn wir lange darum kämpfen und ... (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist Aufgabe der Opposition, fehlende Finanzierung zu bemängeln.) Es kann ja gerne Ihre Aufgabe sein. (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Wir haben lange darüber diskutiert, wir haben dazu ein mehrheitliches Bild gefunden, wir haben geguckt, was geht. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Ich freue mich darüber, wenn die Justizministerin sagt, ja, bei den Frauenhäusern müssen wir noch genauer draufgucken, da ist noch Luft drin. So soll das sein. Und insofern, aber um diesen Antrag an dieser Stelle nachzuvollziehen, da kann ich jetzt nicht so richtig nachfolgen, wenn das Thema im Haushalt genau benannt, diskutiert, auch in seinen Problemlagen dargestellt, nachgeschärft, verbessert worden ist im Rahmen der Möglichkeiten. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber nicht gelöst!) Man kann die Welt immer besser machen. Da bin ich jetzt bei Ihnen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber dann darf ich das auch thematisieren.) Sie können das auch gerne thematisieren, aber ich würde Ihrem Antrag nicht folgen wollen an dieser Stelle, weil ich gerade darauf, ich habe angedeutet, dass der erste Teil das wiederholt, was für uns schon klar ist, und der zweite Teil insofern etwas naiv mit Geld und Haushalt umgeht. Aber jetzt kommen wir wieder zurück zu unserem Antrag. Wir müssen auch strafrechtlich ein Zeichen setzen. Das war ja ein Kernanliegen und dem stimme ich auch zu. Zuständig ist das allgemeine Strafrecht, das StGB, Bundesrecht. Aus guten Gründen sollen gravierende Vorwürfe bundesweit einheitlich behandelt werden. Es ist richtig, das wurde auch schon hier angedeutet, Femizide können auch schon heute als Mord eingeordnet werden, etwa über niedrige Beweggründe. Aber das geschieht eben in der Praxis nicht. (Horst Förster, AfD: Weil die Fälle unterschiedlich sind, Herr Professor, das wissen Sie doch.) Ich selbst kann aus meiner eigenen Tätigkeit sagen, es gibt zum Beispiel auch ein Nord-Süd-Gefälle und Ähnliches, was uns da etwas neugierig machen sollte in dem Zusammenhang, (Horst Förster, AfD: Das ist Aufgabe der Gerichte.) und die politische Debatte läuft ein bisschen an der Frage vorbei, ob uns diese Einordnung konsistent gelingt und ob das Tatmotiv wirklich ausreichend klar herausgearbeitet wird. Und das ist in der Praxis eben nicht so. Die „Schweriner Erklärung“ setzt ja auch dort an, sie verlangt ein bundeseinheitliches Verständnis bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten für den Umgang mit Femiziden. Und dafür ist eben auch eine Klärung des Begriffes und eine Einordnung in das strafrechtliche System wichtig und richtig. Die Erklärung benennt Fort- und Weiterbildungen als weitere notwendige Voraussetzungen in dem Zusammenhang, damit man geschlechtsspezifische Tatmotive besser und sauberer herausarbeiten kann und in der Bewertung eben nicht durch bagatellisierende oder opferbeschuldigende Deutungen verdrängt. Sie setzt sich ein für eine stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Und ja, das ist schon angedeutet worden, die geschlechtsspezifische Gewalt war über Jahrzehnte im häuslichen Dunkelfeld irgendwo da drin. Ich bin auch selbst als Jurist so ausgebildet worden, bei solchen Sachen mischt man sich nicht ein, das ist immer irgendwie Ursache von beiden Seiten, und da kommen wir ohnehin nicht dran, können wir niemals aufklären. Da hat sich glücklicherweise vor 20/30 Jahren ein Paradigmenwechsel entwickelt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) der sagt, nein, genau das dürfen wir nicht machen, denn dann verselbstständigt sich das und wir kommen überhaupt nicht mehr dran. Und es ist richtig, dass wir jetzt auch in diesem Bereich, auch wenn es manchmal anstrengend ist, das aufklären und dass wir das also hier erkennen in den Erscheinungsformen und das entsprechend auch adressieren. Deswegen bedarf es dort auch einer rechtlichen Einordnung und ich finde, eine solche Zuordnung als Mordmerkmal hat auch eine gewisse Signalwirkung. Und wir brauchen diese Signalwirkung für unsere Gesellschaft, dass wir das Dunkelfeld ernst nehmen und aufklären wollen. Und auch, ich meine, Mord ist im Ergebnis letztlich kein Dunkelfeld mehr, weil das ist eines der wenigen Delikte, die immer öffentlich werden, fast alle öffentlich werden in unserem System, aber wir brauchen es auch als sozusagen Signal für potenzielle Täter in diesem Zusammenhang, (Zuruf von Horst Förster, AfD) bei 211, in dem Zusammenhang. Und das, wurde auch schon angedeutet, ist auch schon in der Justizministerkonferenz so erörtert worden. Die JuMiKo hat bereits einstimmig einen Prüfantrag, Prüfauftrag an den Bund adressiert, ob und wie Paragraf 211 Absatz 2 StGB um ein Merkmal zur Erfassung trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierter Tötungen ergänzt werden sollte. Der vorliegende Antrag, den wir hier vorlegen gemeinsam – Die Linke ist ja diejenige, die ihn zunächst mal auch initiiert hat, das will ich an dieser Stelle gerne hier anerkennen –, setzt dort an. Diese Prüfung darf eben nicht in der Schublade vergammeln, sondern sie muss jetzt also auch wirklich konkret weitergeführt werden. Und deswegen ist es auch richtig, dass wir hier das, was auf Länderebene sich schon bewegt hat, auf der Justizministerkonferenzebene, dass wir das also weiter im Blick behalten. In der bisherigen Diskussion sind naturgemäß auch ein paar Einwände deutlich geworden. Ich will nur zwei davon kurz aufgreifen: Eine Argumentation haben wir heute auch gehört: Ist ja ein bisschen Symbolpolitik, das reicht doch, was wir haben. In der Tat, dogmatisch kann man einige Fälle über niedrige Beweggründe erfassen, aber genau das passiert eben nicht. Es gibt ein bundesweit unterschiedliches Vorgehen. Es gibt Richterinnen und Richter, die eben da ihre eigenen Vorstellungen haben. Und ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir dieses Dunkelfeld aufklären und dass wir hier eine Signalwirkung stellen, in der wir klar und deutlich sagen, was ein Femizid ist – das muss natürlich in dem Zusammenhang auch benannt werden –, (Horst Förster, AfD: Wie soll das denn klar definiert werden? Wie denn?) und dass das dann auch bundesweit geklärt ist und insofern hier deutlich ist, was die Gesellschaft hier zu Recht erwartet. Wir brauchen eine klare Benennung der Tatmotive in diesem Zusammenhang, damit dieses Thema hier nicht in den Wolken des Dunkelfeldes versteckt bleibt. Zweitens: Das sei zu unbestimmt, wie kann man denn Motive beweisen. Na gut, als Richter weiß man, dass die Motive eben schon dazugehören. Wer mit Mordmerkmalen umgeht, hat das ein oder andere Mal schon mal genau das als Aufgabe gehabt. Also das ist jetzt nichts, was sozusagen völlig sozusagen ungewöhnlich ist. Aber ich stimme da auch Frau von Allwörden zu, an dem Punkte jedenfalls, das darf jetzt nicht breit und wolkig formuliert werden. Wenn wir jetzt den 211 anpassen, dann muss das justiziabel und verfassungskonform sein. Und genau dafür, auch auf bundeseinheitlicher Ebene, ist der Bundesgesetzgeber zuständig. Wir brauchen hier nicht irgendwelche ohnehin nicht zuständigen Schnellschüsse im Landtag, sondern wir brauchen eine Diskussion auf Bundesebene, die das vereinheitlicht und klärt für uns. Sehr geehrte Damen und Herren, der hier vorliegende Antrag knüpft an unsere „Schweriner Erklärung“ an, er benennt das Problem ohne Ausflüchte und er setzt und fordert ein Signal. Er ist anschlussfähig an das, was wir als SPD rechtspolitisch bereits immer vertreten: konsequente Einordnung und auch Bestrafung geschlechtsspezifischer Tatmotive, plus Prävention, plus Opferschutz, realistisch und überprüfbar. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Drucksache. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Prof. Dr. Robert Northoff Protokoll ↗