Horst Förster
Nein, am Ende von mir aus, jetzt bitte nicht! Also ich will mit diesem Beispiel darauf hinweisen, jeder würde denken, ein kleines Kind zu töten, muss gleichermaßen behandelt, bearbeitet und bewertet werden. Sie sehen, wie kompliziert das ist. Insofern ist an der Stelle schon der Denkfehler, zu meinen, jeder Femizid sei gleich zu behandeln. Und ich wundere mich, dass die Justizministerin sich darüber aufregt, dass die Fälle unterschiedlich bewertet werden. Jede Strafe geht nach der Schuld und nach den Umständen des Falles. Das vorweggenommen. Also auf Mord steht eine lebenslange Freiheitsstrafe, die in der Praxis oft nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Auf Totschlag steht eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren, also ein Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren. Und in besonders schweren Fällen ist auch beim Totschlag auf eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. Die angedrohte Strafe oder eine generell zu geringe Strafe bei sogenannten Femiziden kann es also nicht sein, was die Antragsteller bewegt, den Femizid als Mord zu qualifizieren. Es geht den Antragstellern ganz legitim um die im Feminismus gewachsene Auffassung, dass Frauen oft gezielt wegen ihres Frauseins getötet würden. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja, wegen patriarchaler Machtverhältnisse.) Mit dem von der Soziologin und Feministin – das werden Sie vielleicht auch gelesen haben – Diana Russell 1976 eingeführten Begriff des Femizids sollte die Tötung einer Frau bewusst von Hominizid, also der Menschtötung, abgegrenzt und damit als eine besondere Art der Tötung verstanden werden. Das ist bereits im grundsätzlichen Ansatz bedenklich, denn bei der Tötung eines Menschen eine vom Geschlecht abhängige Unrechtsbewertung vorzunehmen, erscheint zumindest fragwürdig. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Und warum bei diesem Ansatz nicht – jetzt komme ich zu dem Beispiel mit der Tötung von Kindern – die Allerschwächsten als Sonderfall behandeln? In der erst seit wenigen Jahren hierzu in Deutschland geführten Debatte wird unterstellt, dass Femizide auf dem historisch gewachsenen Machtungleichgewicht (Steffi Pulz-Debler, Die Linke, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) zwischen Männern und Frauen beruhen und somit Ausdruck der Diskriminierung des weiblichen Geschlechts seien. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) Die Vorstellungen von Ungleichwertigkeit zeigen sich beispielsweise in Fällen der Trennungstötungen oder, wie es im Antrag heißt, „Femizide basieren auf einem patriarchalen ... Weltbild“, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) „in dem Frauen als Besitz ‚ihrer‘ Männer begriffen“ würden. Diese Diagnose geht natürlich in ihrer Generalisierung am tatsächlichen Leben weit vorbei. Da, wo sie zutrifft, wo der Täter tatsächlich seine Frau erniedrigt, entwertet und als seinen Besitz behandelt, wird ein Handeln aus niedrigen Beweggründen und damit eine Qualifizierung als Mord, der Tat als Mord, regelmäßig zu bejahen sein. Es bedarf also gar keiner Gesetzesänderung. Das geltende Recht macht es möglich, jeden Einzelfall gerecht zu beurteilen. Die Tötung von Frauen ebenso wie die Tötung von Männern in Fällen der Partner- oder Trennungstötung kann viele Gründe haben. Oft ist es ein Geflecht von Umständen, die dann eskalieren und in die Katastrophe münden. Die Femiziddiagnose vereinfacht in ihrer ideologisch gesteuerten Generalisierung (Thomas Krüger, SPD: Ah, Ideologie!) die Motivsuche und will auf Kosten, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) auf Kosten der Einzelfallgerechtigkeit bei der Tötung von Frauen alles – und das wurde ja sehr deutlich – in eine Schublade packen. „Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe“, so steht es in Paragraf 46 StGB und gibt damit vor, worauf es ankommt. Den Femizid als weiteres Mordmerkmal einzufügen, würde die Beurteilungsprobleme, die es in Grenzfällen bei den niedrigen Beweggründen gibt, nur in die Femizidprüfung verschieben, denn auch dort müsste man prüfen, ob es denn ein Femizid ist, der es verdient hat, als Femizid genannt zu werden, (Dirk Bruhn, Die Linke: Verdient!) denn nicht jede Tötung, auch nicht jede Partnertötung einer Frau, kann als Femizid gewertet werden. Die gegenteilige Ansicht der Antragsteller ist ein großer Irrtum, dem Sie in Ihrer vereinfachenden, generalisierenden Betrachtung erliegen. Es geht immer um die Einzelfallbewertung, ohne die es keine Gerechtigkeit gibt. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Zudem bestehen ... Sie scheinen es nicht zu begreifen. (Thomas Krüger, SPD: Nee, nicht wirklich. Was Sie erzählen, kann ich wirklich nicht begreifen.) Zudem bestehen ganz grundsätzliche Probleme bei einer Erweiterung der Mordmerkmale. Diese können nicht beliebig, erst recht nicht nach ideologisch untersetzter Laune des Zeitgeistes erweitert werden. Was ist denn mit den Partnertötungen von Männern (Nadine Julitz, SPD: Oh, ist das dein Ernst?) oder gleichgeschlechtlicher Partner (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) oder – nach der Logik der Antragsteller – von Personen, die sich einem der vielen anderen Geschlechter zuordnen? Und jetzt hören Sie gut zu! (Thomas Krüger, SPD: Ich höre die ganze Zeit zu, das ist das Problem.) Wenn die Antragsteller dieses Thema seriös bearbeiten wollen, warum wird bei diesem Thema die kulturelle Prägung bestenfalls am Rande – hier bisher nicht – erwähnt, obwohl sie doch in der Praxis eine ganz entscheidende Rolle zum Verständnis der Tat spielt? Das wird hier komplett ausgeblendet, weil es ganz klar den Antragstellern nicht in ihre Begründungsstrategie passt, denn bei Partnermorden im Kontext von Trennung und Eifersucht hatten über zwei Drittel der Täter einen Migrationshintergrund. (Jens-Holger Schneider, AfD: Tja! – Unruhe bei Steffi Pulz-Debler, Die Linke) Was das bei einem Anteil von 14 Prozent ausländischer Staatsbürger bedeutet, (Thomas Krüger, SPD: Ah, geht doch!) können Sie selbst ausrechnen. Der sogenannte Ehrenmord ist in der deutschen Kulturgeschichte ausschließlich als Folge einer illegalen Massenmigration zu verstehen. (Dirk Bruhn, Die Linke: So ein Quatsch!) Wer also schwerpunktmäßig das Problem der Femizide anzu..., wo also das, wo also schwerpunktmäßig das Problem der Femizide anzupacken ist, liegt auf der Hand, auch wenn die Antragsteller das nicht wahrhaben wollen. Und damit soll ja nicht geleugnet werden, dass es nicht nur Migranten sind, das weiß ich auch, aber über zwei Drittel sind Menschen, die aus anderem Kulturraum kommen. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das ist doch aber vollkommen egal. – Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Ich habe mir heute sagen lassen, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das ist doch unerheblich! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) es soll einen Film geben, ich kenne ihn nicht, der soll heißen „Nur eine Frau“, (Torsten Koplin, Die Linke: Es geht um Femizide.) der einen realen Hintergrund hat, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) wo eine Deutschkurdin, die sich von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt hat, ermordet wird, und zwar nach Familienberatung unter Zuhilfenahme eines Imams von dem jüngsten Bruder, (Petra Federau, AfD: Genau!) weil der die geringste Strafe kriegt. (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau!) Ganz schlimm, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) könnte auch ein Volldeutscher von mir aus sein. (Heiterkeit und Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Aber Sie können doch nicht so tun, (Thomas Krüger, SPD: „Volldeutscher“, was ist denn das?) als ob das nicht die Problematik ist. (Torsten Koplin, Die Linke: Volldeutsch!) Wenn Sie Töchter haben, wenn Sie, (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) wenn Sie Töchter haben und diese Töchter jetzt einen Netten aus dem arabischen Kulturraum haben, (Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.) dann haben Sie doch mehr Angst, dass, wenn es mal zur Trennung kommt, da die Bombe platzt. Sie haben doch, bisher hatten wir doch, bisher, unter normalen Verhältnissen, wenn Sie Töchter haben, Ihre Tochter heiratet oder eine Partnerschaft eingeht, hat bisher der normale Vater in unserem Land nicht die Angst gehabt, dass, wenn die sich mal trennen, dass dann irgendwie der Dolch gezückt wird. Das ...
