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Jacqueline Bernhardt

20.03.2026 Sitzungen 8/129

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag fordert, Femizide klar zu benennen und strafrechtlich als das zu behandeln, was sie sind: die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Und er fordert auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Femizide ausdrücklich als Mordmerkmal eben strafrechtlich berücksichtigt werden. Als Ministerin für Justiz und Gleichstellung sage ich ganz klar, diesem Anliegen ist zuzustimmen, und das ist richtig, denn Femizide sind nicht nur irgendeine Form von Gewalt, sie sind die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Wenn Frauen getötet werden, weil sie sich trennen, weil sie widersprechen, weil sie selbstbestimmt leben wollen, dann ist das kein privater Konflikt, dann ist das kein sogenanntes Beziehungsdrama, dann ist es das schwerste Verbrechen gegen das Leben. Meine Damen und Herren, Femizide sind kein Zufall, sie sind kein Einzelfall, sie sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Vorstellungen. Sie entstehen dort, wo Männer den Verlust von Macht oder Verfügung über eine Frau nicht akzeptieren. Und die Zahlen zeigen, wie groß das Problem ist. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 859 Frauen und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten Tötungsdeliktes. 308 dieser Taten wurden vollendet. Bei Tötungsdelikten in Partnerschaften sind über 98 Prozent der Tatverdächtigen männlich. Mehr als die Hälfte der weiblichen Tötungsopfer wird im sozialen Nahraum getötet, mehr als ein Drittel durch den aktuellen oder durch den früheren Partner. Das zeigt, Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen, es ist ein strukturelles Problem, und sie endet im schlimmsten Fall tödlich. Meine Damen und Herren, auch die wissenschaftliche Forschung bestätigt das sehr deutlich. Die Femizid-Studie des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen aus dem November 2025 hat gezeigt, die häufigste Form des Femizids in Deutschland ist der Partnerinnenfemizid. Mehr als 80 Prozent der dort als Femizide eingeordneten Fälle ereigneten sich in oder nach einer heterosexuellen Partnerschaft. Besonders wichtig ist dabei, viele dieser Taten stehen mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung in Zusammenhang. Die Studie spricht hier von sogenannten De-Etablierungsfemiziden. Gemeint sind Taten, bei denen der Täter die Trennung, den Kontrollverlust oder die Selbstbestimmung der Frau nicht akzeptiert. Und genau das ist der Punkt. Diese Taten sind nicht einfach eskalierte Beziehungskonflikte, sie folgen oft einem Muster aus Gewalt, Kontrolle und sexistischen Rollenbildern. Und die Studie zeigte noch etwas: Die strafrechtliche Bewertung der Taten ist keineswegs einheitlich. Bei Partnerinnenfemiziden, die zu einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts führten, wurde etwa die Hälfte als Mord und die andere Hälfte als Totschlag gewertet. Und genau hier liegt das Problem, denn wenn eine Frau getötet wird, weil sie sich trennt oder weil sie sich dem Machtanspruch eines Mannes entzieht, dann darf diese Tat nicht in einer unklaren rechtlichen Grauzone verschwinden, dann muss das Strafrecht die besondere Qualität dieses Unrechts klar benennen können. Meine Damen und Herren, unser Strafgesetzbuch kennt beim Mord bestimmte Merkmale: Heimtücke, Habgier oder niedrige Beweggründe. Das sind alles wichtige Kategorien, aber die Praxis zeigt eben auch, trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen werden nicht immer mit der notwendigen Eindeutigkeit als Mord eingeordnet. Deshalb ist die Forderung des Antrags richtig, es geht nicht nur um Symbolpolitik, es geht nicht nur um irgendetwas, sondern es geht um Rechtsklarheit. Es geht um die richtige Einordnung des Unrechts und es geht um die klare Botschaft, dass die Tötung einer Frau aufgrund von Besitzdenken, Kontrollverlust und Frauenverachtung als das benannt ist, was es ist. Mit dieser Einschätzung steht Mecklenburg-Vorpommern auch nicht alleine da. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich bereits 2025 mit dieser Frage befasst. Mecklenburg-Vorpommern ist dabei als Mitantragsteller einem Beschlussvorschlag beigetreten. Die Bundesministerin wurde darin gebeten zu prüfen, ob der Mordtatbestand um ein weiteres Merkmal zur Erfassung von trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierten Tötungen ergänzt werden kann. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen und ich finde, das ist ein wunderbares Zeichen. Das zeigt, das Anliegen ist fachlich begründet, es ist rechtspolitisch notwendig und es ist längst überfällig. Meine Damen und Herren, die Forschung zeigt aber auch, wir dürfen Femizide nicht nur strafrechtlich betrachten. Viele Opfer hatten vor der Tat keinen Kontakt zur Polizei oder Hilfesystemen, aus Angst vor weiteren Eskalationen. Das heißt, Gewaltschutz beginnt nicht erst nach der Tat, er beginnt früher. Er beginnt mit Frauenhäusern und Beratungsstellen, mit einer Polizei, die Eskalationsrisiken richtig erkennt, mit einer Justiz, die geschlechtsspezifische Gewalt ernst nimmt, und mit einer Gesellschaft, die sexistische Denkmuster nicht verharmlost. Wenn wir Femizide wirksam bekämpfen wollen, dann brauchen wir beides: Prävention und klare strafrechtliche Einordnung, denn wer eine Frau tötet, weil sie sich trennt, weil sie widerspricht, weil sie selbstbestimmt leben will, dann handelt es sich nicht nur um bloße Konfliktdynamik. Er handelt aus einem menschenverachtenden Machtanspruch heraus. Und dieser Machtanspruch muss sich auch in der strafrechtlichen Bewertung wiederfinden. Deshalb unterstütze ich die Zielrichtung dieses Antrags ausdrücklich. Und obwohl ich jetzt meine Redezeit erreicht habe, würde ich dennoch gerne etwas zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN sagen, das ist einfach nur fair. Sehr geehrte Damen und Herren, den Antrag, den Sie hier erwecken wollen in dem Änderungseindruck ... Der Eindruck, den Sie in dem Änderungsantrag erwecken wollen – ich bin wieder viel zu schnell –, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) den kann ich nicht ganz nachvollziehen. Sie sagen, das Netz, das Hilfe- und Beratungsnetz, das wir in Mecklenburg-Vorpommern haben, ist langfristig nicht gesichert, wir haben keine Strategie, wie wir Gewaltschutz präventiv begegnen. Und da möchte ich einfach widersprechen. Für mich war der 14.02.2025 wirklich ein großer Meilenstein, weil wir hier im Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt haben, dem Gewalthilfegesetz, das uns nächstes Jahr verpflichtet, als Länder einen Sicherstellungsanspruch an bedarfsgerechten Beratungsangeboten zur Verfügung zu stellen. Und was Sie einfach wissen, dass wir uns gerade in der Vorbereitung genau dieser Umsetzung des Gewalthilfegesetzes befinden, dass wir gerade die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeiten, das finden Sie auch in dem diese Woche verabschiedeten GRP oder Ihnen zur Verfügung gestellten GRP. Das ist dort alles nachzulesen. Sie wissen, dass wir langfristig das Hilfe- und Beratungsnetz gesichert haben, finanziell, nicht nur, dass wir das schon seit über sechs/sieben Jahren wirklich jedes Jahr aufstocken mit 2,3 Prozent Tarifdynamisierung, im letzten Jahr zusätzliche 300.000 Euro in das Hilfe- und Beratungsnetz gegeben haben, um hier die Interventionsstellen in Schwerin und Rostock zu unterstützen, weitere Gelder jetzt eingestellt haben in den Haushalt 2026/2027, und wir einfach wissen durch das Gewalthilfegesetz, dass sich der Bund ab nächstem Jahr – und ich finde, das ist ein großer Meilenstein zur Unterstützung des Hilfe- und Beratungsnetzes –, dass er sich ab nächstem Jahr mit anfangs 2 Millionen Euro an der Förderung des Hilfe- und Beratungsnetzes beteiligen wird. All das kennen Sie. Und Sie unterstellen in dem Änderungsantrag, dass wir nichts machen würden, dass es nicht langfristig gesichert sei. Und das kann ich nicht nachvollziehen, weil wir genau an diesen Punkten arbeiten. Sie sprechen in Ihrem Änderungsantrag die fehlenden Frauenhausplätze an. Ja, das stimmt. Das hat uns die ROSIS-Evaluation mitgegeben. Was wir aber sagen können, dass jede Frau, jedes Mädchen, die in Mecklenburg-Vorpommern Hilfe und Beratung braucht, auch ein Unterstützungsangebot bekommt, dass sie auf jeden Fall verwiesen wird. Mit dem Sondervermögen, was wir zur Verfügung haben – und auch das wissen Sie, weil es einfach öffentlich ist –, haben wir uns als rot-rote Koalition dazu entschieden, Frauenhäuser auszubauen, barrierefrei auszubauen, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Alles bekannt.) weil wir die Evaluation von ROSIS ernst nehmen, mit 5 Millionen Euro. Und auch da sind wir gerade in der Umsetzung. Deshalb kann ich das Anliegen des Änderungsantrages nicht verstehen, aber dem Ursprungsanliegen definitiv zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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