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Horst Förster

AfD 20.03.2026 Sitzungen 8/129

Und? (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zuruf aus dem Plenum: Feierabend!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger im Lande! Das Thema „,Eventinʻ vor Rügen“ wird uns so lange beschäftigen, bis das Schiff aus unseren Gewässern verschwunden ist. Es geht, anknüpfend an die Plenardebatte im Dezember zu diesem Thema, nicht um den russischen Angriffskrieg und auch nicht um die gegen Russland verhängten Sanktionen. Es geht um Rechtsstaatlichkeit, die Achtung des Völkerrechts und zuvorderst um die Bewahrung unserer Heimat vor einer Umweltkatastrophe. (Thore Stein, AfD: Genau!) Und ganz konkret geht es darum, die Landesregierung mit einem hoffentlich einstimmigen Beschluss dieses Parlaments darin zu stärken, auf die Bundesregierung einzuwirken, dass sie die „Eventin“ nicht länger in den Gewässern vor Rügen festhält. Wie ist die Lage? Die mit rund 100.000 Tonnen Rohöl beladene „Eventin“ trieb im Januar letzten Jahres manövrierunfähig nach einem totalen Stromausfall in der Ostsee. Sie wurde deshalb in den Bereich vor Sassnitz geschleppt. Erst danach, im Februar, wurde das Schiff als der russischen Schattenflotte zugehörig gelistet und damit sanktioniert. Daraufhin wurden Schiff und Ladung einen Monat später vom Zoll zum Zwecke der Verwertung eingezogen und beschlagnahmt. Im Mai setzte das Finanzgericht Greifswald im Eilverfahren die Vollziehung aus. Dies wurde im Wesentlichen mit dem völkerrechtlich anerkannten Nothafenrecht begründet. Im Dezember hat der Bundesfinanzhof, also das höchste Finanzgericht im Lande, diese Entscheidung bestätigt. Das Gericht teilt die von der Vorinstanz geäußerten begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einstellungsverfügung. Es stützt diese genau wie das Finanzgericht Greifswald auf das völkerrechtlich anerkannte Nothafenrecht. Mit Blick auf die Sanktionsinteressen gegen Russland führt es in erfrischender Deutlichkeit aus, Zitat: „Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat ist und die Anwendung unionsrechtlicher wie völkerrechtlicher Vorschriften rechtsstaatlichen Maßstäben unterliegt.“ Zitatende. Das Nothafenrecht soll es Schiffen in Seenot ermöglichen, einen nahegelegenen Hafen anzulaufen beziehungsweise sich dorthin schleppen zu lassen, ohne befürchten zu müssen, dort festgesetzt zu werden. Es sollte sich auch jedem juristischen Laien erschließen, dass gerade ein Küstenland für die Geltung dieses völkerrechtlich anerkannten Rechts streiten müsste, denn sonst besteht das Risiko, dass ein Kapitän keine Hilfe an Land sucht oder sich nicht helfen lässt und es dadurch zu einer Katastrophe kommt. Das ist die rechtliche Seite, die für eine Freigabe des Schiffes spricht. Unabhängig davon und vielleicht noch entscheidender ist jedoch das Risiko, das von diesem Tanker und seiner Ladung für Rügen und die sensiblen Küstengewässer ausgeht. Meine Damen und Herren, es bedarf keiner großen Fantasie dazu, sich auszumalen, was passieren würde, wenn sich der Tanker bei Sturm von der Ankerkette losreißen und leckschlagen würde. Es gibt seriöse Studien, die für den Fall, dass Öl von der „Eventin“ ausläuft, von einer Katastrophe historischen Ausmaßes sprechen. Das Öl könnte sich entlang der Küsten Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins bis in die dänischen Gewässer ausbreiten. Und, meine Damen und Herren, wer wollte ernsthaft bezweifeln, dass angesichts der sich ständig weiterdrehenden Eskalationsschraube auch das Risiko eines Anschlags auf den Tanker nicht auszuschließen ist. Deutschland ist inzwischen so tief in den Ukrainekrieg verstrickt, dass dieses Risiko nicht unterschätzt werden sollte. Sie haben sicherlich alle mitbekommen, dass der Bundesgerichtshof gerade kürzlich entschieden hat, festgestellt hat, dass der Sabotageakt gegen die Nord-Stream-Pipelines, also dieser Anschlag, vom ukrainischen Geheimdienst ausgeführt worden ist. Man kann sich vorstellen, dass ein Geheimdienst auch solche Anschläge ausübt, um ganz gezielt den Verdacht auf andere zu lenken. Es ist also vieles denkbar, was in dieser wild gewordenen Zeit hier zu erwägen ist. Die Landesregierung sieht den Verbleib des Schiffes vor dem Nordperd von Rügen ebenfalls äußerst kritisch. Der Landwirtschaftsminister hat sich bereits im März und nochmals im August bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass der Tanker aus der sensiblen Region von Rügen entfernt wird. Im September wandten sich die Ministerpräsidentin und der Landrat des Kreises Vorpommern-Rügen schriftlich an den Bundeskanzler, um ihn eindringlich auf die möglichen Gefahren, die von dem Tanker bei Starkwind und Sturmlagen ausgingen, hinzuweisen. Das war allerdings noch vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD vom 9. Februar führt die Landesregierung aus, dass sich das Schiff seit mehr als einem Jahr in einem hochsensiblen Bereich der Ostsee befinde und ein mögliches Schadensereignis massive Auswirkungen auf die wertvollen Lebens- und Naturräume der Ostseeküste, die Schutzgebiete und den Tourismus hätte. Die Landesregierung bekräftigt in ihrer Antwort, den Prozess weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen, um zu erreichen, dass das Schiff die Hoheitsgewässer des Landes schnellstmöglich verlässt. Allerdings ist festzustellen, dass die Landesregierung mit ihrem Begehren in Berlin kein Gehör findet. Offensichtlich hält man es dort für wichtiger, die Sanktionsmaßnahmen gegen Russland auf Gedeih und Verderb durchzusetzen. Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs erklärt die Bundesregierung lediglich, dass das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden sei. Das ist richtig, allerdings kann das noch lange dauern. Zudem ist die sanktionsrechtliche Listung des Schiffes bereits Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn die Sanktionierung dort kippt, besteht keine Grundlage mehr für die Einziehung. Der Bundesfinanzhof hat allerdings bei seiner Entscheidung eine wirksame Sanktionierung unterstellt und wie gesagt auf das Nothafenrecht abgestellt. Bisher habe ich noch keine begründeten Einwendungen gegen die überzeugenden Entscheidungen der beiden Finanzgerichte vernommen. Wie dem auch sei, nach der Dauer des Eilverfahrens von fast einem Jahr kann das Hauptsacheverfahren noch lange dauern. Mit anderen Worten, die „Eventin“ kann uns vor Rügen noch lange erhalten bleiben. Das kann bei einer vernünftigen Abwägung niemand wollen. Weil die Bundesregierung sich von dem Urteil des Bundesfinanzhofs weiterhin unbeeindruckt zeigt und das Risiko einer Umweltkatastrophe nicht ernst nimmt, bedarf es eines energischeren Vorgehens der Landesregierung, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) um den elementaren Interessen unseres Landes Gehör zu verschaffen. Dies kann mit den Möglichkeiten des Landtags nur in der Weise geschehen, dass sich der Landtag das Begehren der Landesregierung zu eigen macht. In unserem föderalen Staat sollte die Aufforderung an den Bund, die „Eventin“ aus unseren Gewässern zu entfernen, ein weitaus größeres Gewicht haben, wenn das Parlament des betroffenen Landes sich hinter diese Forderungen stellt. Und genau darum bitten wir mit unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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