Franz-Robert Liskow
Ja, werte Kollegen, bevor ich noch mal kurz auf … Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Bevor ich noch mal auf die Debatte eingehe, möchte ich natürlich noch mal ein paar Worte auch zum Koalitionsantrag und zu unserem Änderungsantrag verlieren. Es ist natürlich wieder ein gutes Beispiel für die Koalition, insbesondere Nummer 3 im Feststellungsteil, Staatsmodernisierung sei „mehr als die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen“ und es brauche eine Verwaltungskultur mit „Serviceorientierung“. (Torsten Koplin, Die Linke: So ist es.) Das ist natürlich eine super Feststellung, aber anstatt Selbstverständlichkeiten zu notieren, wäre es natürlich auch wesentlich zielführender, zu beschreiben, wie die hehren Absichten des Antrages konkret erreicht werden sollen. Das bleibt der Antrag allerdings dann auch größtenteils schuldig. Bezeichnend ist auch, dass der Antrag nicht an einer Stelle das Wort „Aufgabenkritik“ enthält. Und ohne aufgabenkritische Analyse aber ist die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung eben nicht denkbar. Fragen Sie die Verwaltungswissenschaft, fragen Sie den Landesrechnungshof, alle Experten werden es Ihnen bestätigen: Wenn man Staatsmodernisierung tatsächlich ernst nimmt, muss man kritisch hinterfragen, welche Aufgaben der Staat in welcher Weise erfüllen muss. Es geht also um das Ob und das Wie staatlicher Aufgabenwahrnehmung. Vielleicht mal die Uhr starten?! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin) Nee, nee, die Uhr war nur … Die CDU hat in dieser Legislaturperiode eben schon mit mehreren Anträgen den Weg aufgezeigt, wie moderne Landesverwaltung zu erreichen wäre. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Mehrfach haben wir die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, (Heiterkeit bei Falko Beitz, SPD) eine Aufgabenkritik über die gesamte Landesverwaltung oder ein Personalkonzept und so weiter eingefordert, all das, was auch der Landesrechnungshof seit Jahren fordert, aber von der Koalition kategorisch abgelehnt wird. Ein wenig Bürokratieabbau wird aber nicht reichen, damit die Menschen und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern den Staat zukünftig wieder als Unterstützer statt als Bremser und Verhinderer wahrnehmen. Mit unserem Änderungsantrag zeigen wir zumindest auf, wie man den Antrag so gestalten kann, dass er sinnvoll und zustimmungsfähig wird, indem die Bedeutung von Digitalisierung und die Aufgabenkritik für die Staatsmodernisierung hervorgehoben wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Debatte kurz: Es war ja nicht wirklich anders zu erwarten, Herr Minister, wie umfassend wir unseren Antrag schreiben, ist ja grundsätzlich unsere Sache, da haben wir auch schon öfter auch uns zu den anderen Themen auseinandergesetzt. (Beifall Beate Schlupp, CDU) Und, Torsten, du tust ja teilweise so, als wenn wir hier 30 Jahre als CDU alleine regiert hätten. Ich kann mich zumindest in der letzten Wahlperiode erinnern, da war der Digitalisierungsminister Christian Pegel, da haben wir auch mit Philipp – und ich war ja auch digitalisierungspolitischer Sprecher –, auch viele Themen angeschoben, aber hier so zu tun, als wenn die CDU hätte alles erledigen können?! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir sind jetzt mittlerweile seit fünf Jahren in der Opposition, ihr seid seit fünf Jahren in der Regierung, da kann man sich nicht immer hinstellen und sagen, hättet ihr ja mal alles früher machen können. Das ist auch ein bisschen billig, und so kenne ich dich eigentlich auch nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, Torsten Renz, CDU, und Beate Schlupp, CDU) Und wir haben ja gehört, die Landesregierung ist beim Thema Künstliche Intelligenz auf dem richtigen Weg, so wurde es hier gesagt. Tatsache ist jedoch, dass alle Experten anderer Meinung sind. Sprechen Sie mit den Verbänden, sprechen Sie mit den Beschäftigten der Landesverwaltung, hören Sie sich die Sachverständigen in den Anhörungen der Ausschüsse an, dann wird eben oft gehört, dass die Landesregierung nicht genug tut. Und wie schon bei der Digitalisierung, bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder bei dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Informationssicherheit fordern die Sachverständigen auch beim Thema KI eine Strategie der Landesregierung und eben eine landesweit verbindliche Zielschreibung von Standards. Wenn Sie mit den Beschäftigten in der Landesverwaltung sprechen würden, könnten Sie erfahren, dass sehr viele davon Künstliche Intelligenz als große Chance sehen, um von zeitraubenden Aufgaben entlastet zu werden. Etliche geben sogar unumwunden zu, dass ihre Aufgaben ganz oder teilweise oder teilweise oder ganz von der KI übernommen werden könnten. Und alle, mit denen wir sprechen, auf ganz verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Ressorts, sind sich darin einig, dass die Landesregierung mögliche Effizienzsteigerungen, die durch die KI erzielt werden können, liegen lässt. Dabei hat selbst das Finanzministerium berichtet im Finanzausschuss, dass KI-Tools eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes von 60 bis 99 Prozent erzielen können. Und dieses riesige Effizienzpotenzial Künstliche Intelligenz ist also unbestreitbar. Stattdessen wird mantraartig wiederholt, man brauche eben kein Personalkonzept, weil eben die Demografie die Aufgabe abnehmen werde. Und bei der Modernisierung der Landesverwaltung werde der Wettbewerb zwischen den Ressorts um die Mittel aus dem Modernisierungsfonds für eine optimale Umsetzung sorgen. Aber ohne die Zielsetzung und strategische Steuerung wird keine Organisation sich freiwillig verkleinern und sich von Aufgaben und Stellen trennen, ganz besonders nicht im öffentlichen Dienst. Ohne Personalkonzept, ohne zentral gesteuerte Aufgabenkritik, ohne Strategie für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz wird Ihr Konzept also auch künftig so ergebnislos bleiben wie bisher. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und um den Landesrechnungshof zu zitieren: „Das Zentrale Nachbesetzungsverfahren erscheint“ insgesamt „wenig geeignet, den Stellenaufwuchs wirksam zu begrenzen. Zur Stellensicherung der Aufgabenerfüllung und der Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung werden ganzheitliche und konkrete Konzepte sowie Vorgaben benötigt.“ Dazu ist aber die Landesregierung und die Koalition aktuell weder willens noch in der Lage. Und von daher werbe ich hier an dieser Stelle noch mal für meinen Antrag oder für unseren Antrag sowie für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
