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Franz-Robert Liskow

CDU 19.03.2026 Sitzungen 8/128

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Feststellungsteil unseres Antrags erläutert ausführlich, warum wir diesen Antrag vorlegen, warum es ein ganz anderes Tempo beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung braucht. Während andere Landesverwaltungen, wie beispielsweise Hamburg, Künstliche Intelligenz längst regelhaft nutzen, befindet sich unsere Landesregierung noch immer in der Findungsphase. Gerade mal an 8 Stellen kommt das Thema „Künstliche Intelligenz“ in den Modernisierungskonzepten der Ressorts und nachgeordneten Landesbehörden vor, 8 von 17 Modernisierungskonzepten! Als CDU-Fraktion haben wir bereits im Mai 2022 in unserem Antrag „Zukunft der Landesverwaltung beschreiten – Modernisierung beschleunigen – effiziente und serviceorientierte Verwaltungsprozesse umsetzen“ auf Drucksache 8/658 gefordert, und ich zitiere: „Künstliche Intelligenz und vergleichbare Technologien stellen den nächsten Schritt in der Weiterentwicklung moderner Informationstechnologie dar. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und die sich daraus ergebenden Potenziale sollten auch für die Organisationsentwicklung der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden können.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dieser Zeit mussten wir uns aus den Reihen der SPD-Fraktion sinngemäß noch anhören, dass KI doch erhebliche Risiken mit sich bringe und unser Antrag reichlich früh käme. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, und von anderen Staaten wie Estland, Dänemark und Schweden ganz abgesehen, hatten sich zu diesem Zeitpunkt allerdings längst auf den Weg gemacht. All das zeigt, die Landesregierung hat das Thema sehr lange stiefmütterlich behandelt und ist auch jetzt noch nicht auf der Überholspur unterwegs. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Spricht man mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, hört man natürlich, dass ChatGPT und andere KI-Tools längst genutzt werden, allerdings inoffiziell und ohne dass dahinter eine Strategie der Landesregierung steckt. Der Finanzminister gibt zwar durchaus zu, dass die Landesverwaltung in der Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung mit weniger Personal auskommen muss und nicht jede altersbedingt frei werdende Stelle neu besetzt werden kann, aber im Zuge der Haushaltsberatung des ersten Haushaltes der Linkskoalition im Frühjahr 2022 hatte es das Finanzministerium in einer Präsentation auch ebenso deutlich formuliert wie auch jetzt in unserer Begründung des Antrages dargestellt. Mit einer vollständigen Kompensation aller altersbedingten Abgänge würde sich der Anteil des Erwerbspersonenpotenzials, den die Landesverwaltung in Anspruch nimmt, weiter erhöhen. Der privaten Wirtschaft würden weitere Fachkräfte entzogen werden, Zitat: „Der Staat würde sprichwörtlich ‚am Ast sägen, auf dem er selbst sitzt‘.“ Fragen wir allerdings im Finanzausschuss nach den Effekten der Digitalisierungsmaßnahmen bei der Umsetzung der Modernisierungskonzepte, dann erhalten wir regelmäßig sinngemäße Antworten wie, wir sparen dadurch Aufwand im Umfang von sechs Vollzeitstellen, die wir aber brauchen, um die Aufgaben zu erfüllen, zu denen wir bisher nicht gekommen sind. Und der Finanzminister wird auch nicht müde zu betonen, dass Künstliche Intelligenz nur als Kollege KI eingesetzt werden soll und Stelleneinsparungen durch KI höchstens langfristig denkbar seien. Mit diesem Ansatz wird Mecklenburg-Vorpommern bei dem Thema „Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Effizienz“ auch in Zukunft hinterherhinken. Was es braucht, ist eine Digitalisierungsstrategie, die eine detaillierte Analyse und daraus abgeleitete konkrete Ziele für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung enthält. Es versteht sich dabei von selbst, dass man dabei in großem Umfang von den Erfahrungen anderer Bundesländer profitieren könnte, die schon wesentlich weiter sind. Dabei müssen die aktuell und perspektivisch möglichen Anwendungsfälle für den Einsatz von KI natürlich zunächst ermittelt und anschließend priorisiert werden. Auf einer solchen Grundlage können zeitnah erprobte KI-Anwendungen in Kombination mit Prozessoptimierung eingeführt werden. Selbstverständlich müssen zunächst die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den sicheren und transparenten Einsatz von KI geschaffen werden. Dazu gehört natürlich auch eine Qualifizierungs- und Schulungsoffensive für die Beschäftigten des Landes. Mecklenburg-Vorpommern könnte an dieser Stelle schon viel weiter sein, wenn der Landtag unseren Antrag im Jahr 2022 beherzigt hätte und sich schon damals auf den Weg gemacht hätte – ich zitiere noch einmal –, „als Ziel des Modernisierungsprozesses eine signifikante Effizienzsteigerung anzustreben, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten, das durch den demographischen Wandel und das begrenzte Arbeitskräfteangebot im Land zunehmende Problem der Gewinnung neuer Mitarbeiter zu kompensieren und zugleich das Serviceniveau gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteuren zu verbessern.“ All dies wird heute von verschiedensten Stellen, auch aus den Reihen der Landesregierung, gefordert und angekündigt. Heute weisen wir erneut einen Weg zu diesem Ziel. Daher würde ich mich über eine konstruktive Debatte freuen und auch, wenn unserem Antrag zugestimmt wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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