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Ann Christin von Allwörden

CDU 19.03.2026 Sitzungen 8/128

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Intention, warum die GRÜNEN den Antrag eingereicht haben, haben wir jetzt mehrfach gehört. Deswegen würde ich diesen Einstieg nicht genauso wieder wählen. Fakt ist, die GRÜNE-Fraktion hier im Landtag reicht jetzt noch mal den Antrag ein, den sie auf Bundesebene auch bereits beantragt hat und mit dem sie dann aber auch im Bundestag gescheitert ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, also das BAMF, stellt seit November 2025 vorläufig keine Berechtigungsscheine aus für freiwillige und unentgeltliche Integrationskurse. Und das betrifft 2026 deutschlandweit etwa 130.000 Asylbewerber, Ukrainer, EU-Bürger und Geduldete. Menschen mit positiver Bleibeperspektive, die vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde zum Kursbesuch verpflichtet werden, erhalten die Kurse weiterhin. Wegen der hohen Kosten und der angespannten Haushaltslage muss die Bundesregierung eine dauerhaft tragfähige Finanzierung und Steuerung des Integrationskursangebotes sicherstellen. Das erwarte ich auch, dass genau das passiert. In diesem Zusammenhang soll im Übrigen auch das Trägerzulassungsverfahren im Rahmen des Gesamtprogramms „Sprache“ und der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Integrationskurse neu gestaltet werden. Wie eben schon gesagt, der Antrag der GRÜNEN im Bundestag, die Zulassungsregulierung für Sprach- und Integrationskurse zurückzunehmen, das ist ja der zweite Teil davon, ist gescheitert. CDU und SPD haben das gemeinsam abgelehnt. Und Die Linke hat im Bundestag allerdings zugestimmt. Deswegen bin ich jetzt auch, ehrlich gesagt, ganz schön gespannt, mit welchem Drahtseilakt Sie nun begründen, warum Sie den Antrag der GRÜNEN heute ablehnen werden. Aber wir wissen ja, formelle Gründe findet man ja immer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Beratung des Antrages der GRÜNEN im Innenausschuss des Bundestages hat die Unionsfraktion wie folgt ausgeführt, und diesen Ausführungen können wir uns auch vorbehaltlos anschließen. Ich würde das hier einmal zitieren: „Es ist widersinnig, Menschen ohne Bleibeperspektive in teure Integrationskurse zu schicken. Es gilt, eine klare Steuerung und Wende in der Migrationspolitik voranzubringen. … Es hat eine enorme Kostensteigerung von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für Sprach- und Integrationskurse und einen Teilnehmeranstieg in den Kursen von 177 Prozent innerhalb von fünf Jahren gegeben. Der Hauptgrund für den Kostenanstieg liegt darin begründet, dass unter der Ampelregierung der Teilnehmerkreis enorm ausgeweitet worden ist. Nun kehrt man mit der neuen Regelung zum Status quo zurück. Integrationskurse, wie man sie kennt, wird es zukünftig nur noch für Menschen mit Bleibeperspektive geben, um eine klare Steuerung herbeizuführen.“ Und weiter heißt es: „Die Personen ohne Bleibeperspektive werden nicht vergessen, sondern durch die Erstorientierungskurse an die Hand genommen.“ Zum Umgang mit den ukrainischen Geflüchteten finden gerade noch Gespräche statt, Frau Wegner hatte das angesprochen. Das ist noch ein offenes Thema, wofür wir eine Lösung finden müssen. Aber, meine sehr geehrten Damen, ansonsten ist dem eigentlich auch von meiner Seite nichts mehr hinzuzufügen. Und aus diesen Gründen werden wir auch hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Ihrem Antrag nicht folgen und ihn ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP)

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