Jacqueline Bernhardt
Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin, dass ich noch mal das Wort erhalten kann und die Fragen, die hier Frau Berg aufgeworfen hat, einfach noch mal klären kann, die Frage der Haushaltsvorbehalte. Ich hatte vorhin erzählt, dass wir in dem GRP sowohl bestehende Maßnahmen drin haben, wie jetzt in meinem Bereich Girls’- und Boys’Day, Mentoring-Programme et cetera, die sind untersetzt, da müssen Sie an den jeweiligen Haushaltstiteln bitte schauen, und das wurde alles im GRP zusammengefasst. Neue Maßnahmen können natürlich erst mal nur mit einem Prüfauftrag versehen sein, weil man gucken muss, wie bewährt sich das. Ich hatte vorhin aus dem Bereich des Innenministeriums eins genannt mit den Angsträumen in Kommunen. Dort muss man erst mal gucken gemeinsam mit den Kommunen, Pilotprojekte anschieben, wo kann man wie Angsträume beseitigen, wie kann man da sensibilisieren, Aufklärungsmaterial, da müssen wir jetzt gucken. Und wir als Landesregierung haben uns dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen zu schauen. Einmal im Jahr setzen sich die Arbeitsebenen aus den Ministerien zusammen, in zweieinhalb Jahren wird das Begleitgremium, was diesen ganzen Controllingprozess und Umsetzungsprozess begleitet aus den Ministerien, aus der Zivilgesellschaft, schauen, wie hat sich das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm bisher mit den Maßnahmen praktisch erwiesen, wie kann man es weiter unterstützen nach fünf Jahren Evaluation, also ein ganz konkreter Controllingplan innerhalb der Landesregierung mit der Zivilgesellschaft zusammen, wie wir hier weiter vorankommen. Und der zweite Punkt, weil Sie fragten: Die Landesregierung, dort, wo wir die Möglichkeit hatten, politische Ämter zu besetzen, ist es paritätisch, muss man so festhalten – die Ministerpräsidentin, die Ministerinnen und Minister, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Wo natürlich wir nicht sofort politisch besetzen können, sondern wo man erst mal Führungskräfte entwickeln muss, das ist ab Abteilungsleitern und Beamten. Da haben wir uns in dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet als öffentliche Verwaltung, mit den Zielvereinbarungen immer wieder zu schauen, wie stehen wir da im Bereich Führungskräfte und weibliche Führungskräfte. Wir haben an der FH Güstrow ein konkretes Fortbildungsprogramm, um weibliche Führungskräfte stärker zu unterstützen, reinzukommen. Und natürlich zeigen uns die Zielvereinbarungen, die Auswertungsprogramme, wo wir noch weiter ansetzen müssen, beispielsweise, wie ist es mit Führung in Teilzeit, damit man natürlich Frauen weiter unterstützen kann et cetera. Also, sehr geehrte Frau Berg, wir nehmen Gleichstellung sehr ernst, und ich bin immer noch stolz darauf, dass ich in der einzig paritätisch besetzten Landesregierung mitarbeiten darf. Und ich muss sagen, es ist sehr beschämend, dass es nur die einzig paritätisch besetzte Landesregierung ist, und deshalb ist mein Stolz umso grö- ßer. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
