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Paul-Joachim Timm

AfD 19.03.2026 Sitzungen 8/128

Genau! Darin fordert nun unser Ursprungsantrag und auch der Änderungsantrag, den Sie heute Morgen bekommen haben, spätestens bis zum Wintersemester 2026/2027 eine Übergangsdigitalisierung zu realisieren und parallel die Entwicklung und Einführung eines neuen Fachverfahrens mit echter E-Akte dann nunmehr bis spätestens zum Sommersemester 2027, also zu April nächsten Jahres. Dem Landtag soll dann bis zum Ende des vierten Quartals 2027 der Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen als Unterrichtung zukommen. Anbei sei noch angemerkt, dass in Hessen nahtlos anschließend an die Einführung der E-Akte eine Realisierung mit den BAföG-Bescheiden auf digitaler Basis folgte. Anstelle der bisherigen Zustellung per Post wurde nun ein digitaler Rückkanal direkt und papierlos an die Antragsteller angeschlossen, und so wird rein bei der Ermittlung digital verfahren. Das könnten auch wir umsetzen. Die Vorteile für eine zügige Umsetzung der E-Akte liegen auf der Hand, daher ist unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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