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Paul-Joachim Timm

AfD 19.03.2026 Sitzungen 8/128

Ja, nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, von einem zu schnell, zu intensiv und zu viel an Digitalisierung in der vorangegangenen Debatte bewegen wir uns jetzt ins andere Extrem, nämlich zu mangelhafter, fehlender und zu langsamer Digitalisierung. „Ohne Drucker geht im BAföG-Amt nichts“, titelte in einem am 7. Oktober 2025 veröffentlichten Artikel der „Nordkurier“ und stellte fest, richtigerweise, dass es absurd ist, wenn digital eingereichte BAföG-Anträge im Anschluss ausgedruckt werden müssen, um Bearbeitung zu finden. Der „Nordkurier“ bezieht sich hierbei auf die Antwort auf eine von mir eingereichte Kleine Anfrage auf Drucksache 8/5262, wo die Landesregierung einräumen muss, dass in Ermangelung eines E-Akten-Systems die Mitarbeiter der Studentenwerke zuvor digital eingereichte Unterlagen ausgedruckt und dann erst in die Papierakten zugeordnet werden müssen. Geplant sei eine vollständige Neuentwicklung des BAföG-Fachverfahrens, BAföG 21, mit integrierter elektronischer Akte und notwendigen Schnittstellen erst bis zum Jahre 2029, so der Plan. Wir werden da sicher eine Drei in der Ziffernfolge finden, in der Ausführung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht nur absurd, wie der „Nordkurier“ richtigerweise titelte, das ist völlig inakzeptabel. Was für ein Theater, was für ein Gezauber, um die Einführung einer einfachen Datenmanagementsystemanwendung, diese nicht hinzubekommen! Gucken wir einfach mal über den Tellerrand. Mit Blick auf das Bundesland Hessen sehen wir, dass es auch ganz anders ablaufen kann. Hier wurde im Jahr 2024 stufenweise die BAföG-E-Akte an den Studentenwerken eingeführt, mit dem Ziel, generelle Ressourcen zu schonen und die Verwaltung zu modernisieren. Für Studenten versprach man sich wiederum schnellere Bearbeitungszeiten und eine vereinfachte Kommunikation. Unsere dortigen Kollegen von der AfD-Landtagsfraktion haben dankenswerterweise für uns nachgefragt, wie der Prozess der Umsetzung abgelaufen ist und wie hoch die Kosten nun letztendlich waren. Nachlesen können Sie das in den Antworten in der Parlamentsdatenbank von Hessen, 21/2722 und die Drucksache 21/3134 sind dort sehr hilfreich. In den Antworten heißt es, wie Sie da nachlesen können, dass das Bundesland Hessen seit Jahren federführend an der Entwicklung von Systemen beteiligt ist und die Beantragung nach dem Bundesausbildungsgesetz einfacher zu gestalten sein soll. Bereits 2022 hatte Hessen die seit 2012 eingesetzte Fachsoftware zur Beschaffung eines neuen Systems zur Abwicklung der BAföG-Anträge neu ausgeschrieben. Bestandteil der Ausschreibung war hierbei zum einen die Entwicklung und Implementierung einer E-Akte in das Fachverfahren. Die Vergabe erfolgte dort in Anlehnung an einen SaaS, einen Software-as-a-Service-Vertrag, an den bisherigen dortigen IT-Dienstleister. Ferner wurden Maßnahmen getroffen, die den hohen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit gerecht werden. Das in dem Rechenzentrum betriebene Verfahren verfügt neben dem Informationssicherheitsmanagementsystem, welches die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet, auch über ein Datenschutzmanagementsystem für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung. Bis Ende des Jahres 2025 wurde der Umstellungsprozess inklusive der Digitalisierung der Papiereingangspost von den sage und schreibe fünf Studierendenwerken in Hessen abgeschlossen. Das hat nicht mal zwei Jahre gedauert. Die Studentenwerke begrüßten die Einführung der E-Akte und haben darin positive Rückmeldungen gegeben. Das Ausdrucken der digital eingereichten Anträge und Unterlagen und die Sortierung in den Papierakten hatten zuvor enorme Personalressourcen und Sachmittel gebunden, wie sie auch hierzulande noch gebunden werden, was wir ändern wollen und was nur richtig und verständlich ist. Den Studentenwerken dort wurden auch keine zusätzlichen Kosten aufgebürdet, da die Anwendung für die eingesetzte Software vom Land getragen wurde. Auch die im Rahmen der Umstellung erforderlichen Scanner zur Digitalisierung der Eingangspapierpost, die erforderliche Scansoftware, Installation, Kurzeinweisung der Mitarbeiter sowie die Wartung der Scanner hat das Land für die fünf Studentenwerke mit einer Erstausstattung übernommen. Insgesamt erhielten sie dafür lediglich 100.000 Euro. Im Hinblick darauf, dass bei uns nur die beiden Studentenwerke Greifswald und Rostock-Wismar existieren und diese zu versorgen wären, dürften bei uns die Kosten deutlich geringer ausfallen. Das wäre leistbar, hätte nur Vorteile und wäre sicherlich in unter zwei Jahren abwickelbar. Immerhin sieht ja auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung unter anderem die Digitalisierung des BAföG vor, um die Antragstellung weiter zu vereinfachen. Bereits im Juli 2025 hatte die damalige Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger, noch von der FDP, die Bundesländer aufgefordert, die Umstellung auf ein vollständiges digitales BAföG-System zu beschleunigen. Es wäre nett, wenn die Ministerin in ihrem Redebeitrag darauf eingehen würde. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir in den vergangenen zwei Jahren jeweils mehr als 8.000 Studenten, die BAföG-Anträge gestellt haben. Das sind ein Viertel aller Studenten. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Wenn die Landesregierung nun eine vollständige E-Akte erst bis zum Ende 2029 in Aussicht stellt, dann verlieren wir wertvolle Jahre, wir verlieren viel Arbeitszeit, Planungssicherheit und auch bei den Studenten viel Ungewissheit. (Der Abgeordnete Paul-Joachim Timm wendet sich an das Präsidium.) Ich hatte mehr Redezeit angemeldet, tatsächlich.

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