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Katy Hoffmeister

CDU 19.03.2026 Sitzungen 8/128

Ja, natürlich. Also ich bleibe mal bei Ihren 1,7 Fällen in der Nacht. Jeder Fall ist aber ein Notfall, und für jeden Fall muss möglicherweise realisiert werden, dass innerhalb einer bestimmten Rettungsfrist Rettungsmittel zur Verfügung sind, die die Notaufnahmen auch hinreichend erreichen können. Das wäre auch bei 1,7 Patienten im Durchschnitt der Fall. Insofern revidieren Sie also Ihre Regelungen zur Frage der Bedarfsnotwendigkeit von allen Krankenhäusern als Notfallstandort?

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