Thomas de Jesus Fernandes
Sehr gerne. Da Sie sich auf die strafrechtliche Einstellung nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung berufen, wie wollen Sie verhindern, dass ein Signal entsteht, dass fehlender Vorsatz als Freibrief für fehlerhafte Abrechnungspraxis öffentlich finanzierter Träger gilt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Fälle in der Corona-Zeit bislang weder transparent gemacht noch landesweit aufgearbeitet wurden, wenn Sie es vor diesem Hintergrund tatsächlich für politisch verwaltungsrechtlich ausreichend halten, keinerlei Aufsichts-, Haushalts- oder systemische Konsequenzen zu ziehen?
