Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es tut mir leid, wenn ich jetzt gerade mit meiner Antwort das noch nicht richtig deutlich gemacht habe. Die jetzige Feststellung des Erreichens des bundesgesetzlichen Flächenziels und eben die Landesverordnung, die jetzt in Kraft getreten ist, haben ja jetzt erst dazu geführt, dass die bisherige Situation, die in der Region war, nämlich dass alle bauplanrechtlichen Außenbereiche privilegiert waren, dass die jetzt entprivilegiert werden, dass das also nicht mehr möglich ist in dieser großen Zahl, einfach zu sagen, wir sind privilegiert, wir haben ein Recht darauf, dass entsprechend die Windkraftanlagen errichtet werden sollen, sondern jetzt gibt es die ausgewiesenen Vorranggebiete, und dann eben für sonstige Vorhaben kann man noch im Einzelfall Windkraftanlagen zulassen, aber nur, wenn öffentliche Belange nicht berührt werden. Also von daher ist da jetzt eine gewisse Bremse. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, für wie viele der Anlagen, das tut mir leid. Ich bin auch nur hier der Finanzminister, ich wüsste noch nicht mal, ob der Landwirtschaftsminister das sagen könnte. Aber hier ist jetzt eine Bremse gesetzt worden, dass das jetzt nicht mehr, wie in der Vergangenheit geplant, so schnell weiter ausgebaut werden kann.
