Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir reden ja jetzt über diese ganze Thematik des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Wir sind ja verpflichtet, bis Ende 2027 einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent der Fläche und dann bis Ende 2032 2,1 Prozent der Landesfläche auszuweisen. Nun hatten wir ja in dem Regionalverband, Planungsverband Westmecklenburg die Problematik, dass es noch keine Verbandsversammlung dazu gab, noch keinen endgültigen Beschluss. Den hat es gegeben Ende des letzten Jahres/Anfang Oktober des letzten Jahres über diese 1,4 Prozent jetzt erst mal. Nach meinen Informationen, die ich hier habe, ist dann auch entsprechend Ende letzten Jahres die Landesverordnung in Kraft getreten. 44 Vorranggebiete für die Windenergie wurden ausgewiesen, das entspricht der Fläche von 1,46 Prozent. Also da ist es dann schon erfüllt sozusagen. Das, was bis Ende 2027 erfüllt werden muss, ist schon erfüllt jetzt in Bezug auf diese Region Mecklenburg-Vorpommern.
