Wolfgang Waldmüller
Guten Morgen, Herr Dr. Geue! Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 10.03. auf Grundlage der von Bund und Ländern vereinbarten Föderalen Modernisierungsagenda die Umsetzung von – so habe ich es gelesen in der Pressemitteilung – 237 Maßnahmen zur Staatsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Da geht es im Wesentlichen um vier Bereiche: um Bürokratieabbau, schnelle Entscheidungen, Digitalisierung und effiziente Verwaltungsabläufe. Und es soll schon kurzfristig losgehen mit einem ressortübergreifenden Artikelgesetz. Dazu jetzt die Frage: In welcher Höhe entfallen – weniger, also entfallen – durch Umsetzung der 237 geplanten Maßnahmen Kosten für Bürger und Unternehmen? Das heißt, wie hoch ist der zukünftig eingesparte Erfüllungsaufwand beziehungsweise die Einsparung von Kosten, die Bürgern und Unternehmen entstehen, die unter anderem – und es wird ja, im Statistischen Bundesamt wird ja die bürokratische Belastung auch gemessen, also über den Bürokratiekostenindex und über die Belastungsparameter –, also haben Sie da schon Berechnungen gemacht, um wie viel denn die Bürger und Unternehmen entlastet werden?
