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Constanze Oehlrich

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 8/128

Danke, Frau Präsidentin! Ich versuche jetzt mal, die Anmerkung zu berücksichtigen und ein bisschen sozusagen den einleitenden Text zusammenzukürzen. Wir haben ja die Lage bei uns im Land, dass sich ein Netzwerk zum Glück zusammengetan hat und dafür gesorgt hat, dass es seit Mitte 2023 in Mecklenburg-Vorpommern drei Antidiskriminierungsberatungsstellen gibt, die eng zusammenarbeiten, eine in Schwerin, eine in Greifswald und eine in Anklam. Doch die Lage ist halt die, dass zwischenzeitlich die drei Antidiskriminierungsberatungsstellen unseres Landes keine neuen Fälle mehr annehmen konnten, denn die Träger der Antidiskriminierungsberatungsstellen wussten schlicht nicht, ob sie ihre Beratungsarbeit ab Februar 2026 fortführen können würden. Nachdem für die Antidiskriminierungsberatung zunächst keinerlei Mittel im Haushalt eingeplant waren, hat sich die Koalition dann während der Haushaltsberatungen dafür entschieden, einen Teil der benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Daraufhin hat der Antidiskriminierungsverband Mecklenburg-Vorpommern einen an Bund und Land gerichteten Projektantrag eingereicht. Der Bund hat die bei ihm beantragten Mittel auch bereits bewilligt. Nur die Zusage aus Mecklenburg-Vorpommern steht nach meinem Kenntnisstand noch aus, und ich frage die Landesregierung: Wann und wie wird die Landesregierung den Antrag des Antidiskriminierungsverbandes bescheiden?

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗