Constanze Oehlrich
Danke schön, Frau Präsidentin! Mit dem vor gut zwei Jahren in Kraft getretenen Integrations- und Teilhabegesetz verfolgt die Koalition das Ziel, Grundlagen für eine chancengerechte Teilhabe von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in allen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen, das friedliche und gedeihliche Zusammenleben aller Menschen unter Anerkennung der Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Und nach Paragraf 18 des Gesetzes sollen Landkreise und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 10.000 Beiräte für Migration und Integration einrichten, um insbesondere Partizipation zu stärken und ein vielfältiges Zusammenleben auf kommunaler Ebene zu ermöglichen. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Shepley und mir geht hervor, dass lediglich die Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und die Städte Rostock, Wismar, Ludwigslust und Greifswald Beiräte für Migration und Integration eingerichtet haben. Und zur Erreichung ihrer integrationspolitischen Ziele, zur Unterstützung des Ehrenamtes und zur Umsetzung des Integrations- und Teilhabegesetzes auf örtlicher und regionaler Ebene wird Landkreisen und Gemeinden bei einer Einwohnerzahl über 10.000 in Paragraf 20 des Gesetzes zudem nahegelegt, Integrationsbeauftragte als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstellen zu benennen. Zwar haben alle Landkreise, aber nur eine Handvoll Städte, darunter Rostock, Schwerin, Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg, Integrationsbeauftragte benannt. Es sieht so aus, als gäbe es viel zu tun für die Landesintegrationsbeauftragte. Und ich frage die Landesregierung: Die Landesintegrationsbeauftragte hat dem Landtag nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 4 des Integrations- und Teilhabegesetzes einmal in der Legislaturperiode einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Für wann ist das geplant und warum liegt der Bericht dem Landtag noch nicht vor?
