Anne Shepley
Ja, sehr gerne. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich gehe davon aus, dass wenn wir seit fast einem Jahr Missstände dokumentiert haben in dieser Unterkunft, dass sie auch weiterhin Relevanz haben. Deswegen meine Nachfrage: Sieht die Landesregierung angesichts der in Wismar dokumentierten Missstände nicht gerade in den Regelungslücken der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung eine Mitursache des Problems, insbesondere weil verbindliche Vorgaben zu Gewalt- und Kinderschutzkonzepten, Mindestpersonalschlüsseln und unabhängigen Beschwerdestrukturen fehlen? Und wird sie die Verordnung deshalb jetzt nachschärfen?
