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Constanze Oehlrich

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 8/128

Danke, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ja, das Bundesverwaltungsgericht hat ja im Dezember 2025 das bundesweite Verbot der „Hammerskins“ aufgehoben, nicht, weil die „Hammerskins“ ungefährlich wären, sondern weil ein übergeordneter Bundesverein rechtlich nicht nachweisbar sei. Das Gericht hat ausdrücklich betont, es ist Aufgabe der Länder, bei Vorliegen der Voraussetzungen die einzelnen Chapter zu verbieten. Meine Fraktion hat in der vergangenen Landtagssitzung genau das beantragt. Wir wollen, dass die Erkenntnisse zu den Chaptern „Mecklenburg“ und „Pommern“ konsequent aufgearbeitet werden. Wir wollen eine ernsthafte Prüfung eines Vereinsverbots, und wir wollen, dass dieses Verbot umgesetzt wird, wenn Recht und Gesetz es hergeben. In der letzten Sitzung wurde unser Antrag abgelehnt. Der Innenminister wies darauf hin, dass sich die „Hammerskins“, Chapter „Mecklenburg“, „Pommern“ im Dezember vergangenen Jahres aufgelöst hätten. Mein Hinweis, dass eine angebliche Selbstauflösung auch einfach nur Strategie sein kann, um ein drohendes Verbot abzuwenden, wurde hier nicht aufgegriffen. Meiner Fraktion geht es darum, als Landtag ein klares Zeichen zu setzen. Mecklenburg-Vorpommern ist kein Rückzugsort für bewaffnete Neonazis. Wir sind wehrhaft, wir schöpfen jede Möglichkeit aus. Ein Verbot reicht sicher nicht aus, ist aber ein wichtiges rechtsstaatliches Mittel, das gerade im Fall der „Hammerskins“ aus unserer Sicht ernsthaft geprüft werden muss. Und das gilt umso mehr, da das Land die im Zuge der Razzien im September 2023 beschlagnahmten 7,5 Tonnen Material, darunter Waffen, Sprengstoff und NS-Devotionalien, nun zurückgeben muss. Und ich frage die Landesregierung, welcher Zuständigkeit, Land oder Bund, unterliegt die große Menge beschlagnahmter Gegenstände derzeit? Und was genau wird an wen wann zurückgegeben?

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