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Katy Hoffmeister

CDU 30.01.2026 Sitzungen 8/126

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Christine Klingohr, SPD: Das ist sehr angenehm zu hören.) Ich würde zunächst einmal – im Namen aller Kollegen, glaube ich – vielen Dank, Herr Domke, sagen, und viel Glück, Herr Domke, für das neue Amt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Ich habe die Zusammenarbeit genauso sehr geschätzt wie, glaube ich, die meisten Kollegen – oder alle Kollegen hier –, deswegen erlaube ich mir das an dieser Stelle. Das hat bisher niemand getan. Jetzt zum Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vor gut einem Jahr etwa haben wir auch auf Antrag meiner Fraktion das Thema Suchtpolitik hier beraten, und in diesem Zeitraum, das will ich deutlich hervorheben, hat sich auch einiges getan. Unter anderem sind der Vorschlag zu Notfallschulungen mit dem Nasenspray Naloxon und auch die digitale Suchtberatung eingeführt worden. Und in diesem Zusammenhang danke ich der Universitätsmedizin Rostock sehr, insbesondere Herrn Dr. Rücker, der sich für beides besonders ins Zeug gelegt hat, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf, und mir auch mehr oder weniger viele Hinweise gegeben hat, wie man mit dem Thema richtigerweise umgehen kann. Inzwischen gibt es zudem ein Landessuchtpräventionskonzept, ebenfalls eine Forderung von uns. Insofern zeigt es sich, dass unser Bemühen, aber am Ende auch das Bemühen vieler sich lohnen kann in der Sache. Wir machen heute einen weiteren Anlauf, denn wir sehen, es besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Einige Beispiele will ich hier herausgreifen: – „Alkoholsucht auf Rekordniveau – Mecklenburg-Vorpommern besonders stark betroffen“, ein Bericht der BARMER vom 03.12. letzten Jahres – „Viele Beratungsstellen in MV kämpfen um ihre Existenz“, „Schweriner Volkszeitung“, 04.12.25 nachzulesen – „Rostock: Suchtberatungsstellen schlagen Alarm“, NDR-Bericht vom 27.11. – und „Mehr Menschen gehen zur Suchthilfe in MV“, „Die Zeit“ vom 18.11.2025 Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben also mehrere Problemlagen, und aus meiner Sicht sollten wir in diesem Fall steuernd eingreifen. Sucht ist ein in Mecklenburg-Vorpommern besonders verbreitetes und vor allem stark auftretendes Problem, und die Finanzierung gestaltet sich angesichts klammer Kassen zusehends schwierig, das wissen wir alle. Immer weniger Berater müssen sich um immer mehr Klienten kümmern, die Süchte werden vielschichtiger und vielfältiger, es fehlt an einem Perspektivplan und verlässlicher Finanzierung. Mit unserem vorliegenden Antrag wollen wir hier Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Finanzierung der Suchtberatungsstellen über das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz scheint am Ende nicht zielführend zu sein. Das Land hat sich weitgehend so einer Verantwortung entzogen und verweist auf die kommunale Ebene, die kommunale Ebene verweist angesichts klammer Kassen und einer eingefrorenen Finanzierung in den Landesmitteln auf das Land. Die Suchtberatungsstellen klagen angesichts von Kostensteigerungen über immer weiter steigende Eigenanteile und schließen am Ende Beratungsstellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch nicht in unserem Interesse liegen. Es braucht daher aus unserer Sicht eine Ausgliederung der Förderung in eine eigene Richtlinie. Land und Kommunen müssen sich an einen Tisch setzen und einen finanziellen Perspektivplan auflegen, was ist bedarfsgerecht und was ist auch finanziell machbar. Die gegenwärtige Situation ist in jedem Fall unbefriedigend und wird über kurz oder lang zu einem Kahlschlag führen. Dabei stellen Suchtberatungsstellen einen niederschwelligen Zugang dar. Bereits heute sind ja die Wartezeiten auf die stationären Behandlungsplätze extrem lang, und ohne unsere Suchtberatungsstellen bleibt die frühzeitige Intervention aus. Eine Studie zur Analyse der Wertschöpfung der ambulanten Suchtberatung in Bayern ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durch jeden investierten Euro 17 Euro an Folgekosten für die Gesellschaft eingespart werden können. (Beifall René Domke, FDP) Und ein anderer Aspekt, der die Suchtberatung beschäftigt, ist das Thema vor allem Glücksspiel. Durch Onlineglücksspiel hat sich der Zugang extrem vereinfacht. Die Landesregierung hat hierauf reagiert und stellt für die Prävention rund 150.000 Euro jährlich zur Verfügung – ein guter Anfang, meine Damen und Herren, jedoch deutlich zu wenig, wie die Haushaltsanhörung vor allem auch im Sozialausschuss gezeigt hat. Empfohlen wird, eine gesetzliche Mindestgrenze von einem Prozent der staatlichen Einnahmen aus dem Glücksspiel auszulegen, wie es in anderen Bundesländern auch angewendet wird. Das wären in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2025 rund 250.000 Euro. Wir sehen also eine Runddifferenz von 100.000 Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land hat kürzlich eine Konzeption zur Suchtprävention aufgelegt und damit eine Forderung auch unsererseits umgesetzt. Nachdem jahrelang für die Umsetzung der Gesundheitsziele MV keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen, wurden nun für die Umsetzung der Gesamtprävention immerhin Mittel eingestellt – ein Anfang, denn soll das Suchtpräventionskonzept wirklich nachhaltig umgesetzt werden, braucht es einen verbindlichen Umsetzungsplan mit einer konkreten Finanzierung. Und abschließend – das kennen Sie von mir – möchte ich noch einmal das Thema Drug-Checking aufrufen, um das es ja in gewisser Weise in der vergangenen Zeit, in den vergangenen Monaten still geworden ist. Vielleicht liegt es ja auch nur daran, dass die Festspielsaison oder die Festivalsaison im Moment nicht läuft. Sie kennen unsere Haltung dazu, deswegen möchte ich hier nicht noch weiter darauf eingehen angesichts vor allem auch meiner Zeit, dennoch noch mal die Aufforderung: Beenden Sie dieses staatlich geförderte Gütesiegel für illegale Drogen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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