Katy Hoffmeister
Frau Präsidentin! Liebe Frau Kollegin Klingohr, das Thema ist ja nicht neu, trotzdem würde ich gerne noch mal zwei Akzente da setzen. Zum einen zu der Frage der Anzahl der Studienplätze, auch das kennen Sie, ich wiederhole es gerne aber noch mal: Selbst Ihr ehemaliger Gesundheitsminister hat erklärt, das Land, die ganze Bundesrepublik braucht 5.000 Studienplätze mehr, weil es insgesamt in Deutschland einfach schlichtweg zu wenige Studienplätze gibt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und es ist einfach so, dass wir also insofern uns auch beteiligen müssen, da hilft dieser kleine Zungenschlag nicht. Und im Übrigen hätten Sie, wenn Sie die Studienplatzzahl erhöhen und dann Ihre 10-Prozent-Quote ansetzen, am Ende dann auch mehr Landärzte, wenn sich die Quote und natürlich die Studienplatzanzahl erhöht. Aber ich will noch mal darauf zurück, dass Sie uns immerzu erklären, jetzt erst konnte der Erkenntnisgewinn gelingen. Das ist schlichtweg falsch. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Die KMK hatte in ihrem Masterplan Medizinstudium 2020 festgelegt, dass es möglich ist, diese Quoten anders zu verteilen, und ich kann verstehen, dass es dazu ursprünglich natürlich unterschiedliche Abstimmungsprozesse in diesem Land geben musste, und mir ist natürlich auch klar, dass der Druck aus den anderen Bundesländern durchaus gewachsen ist, weil auch da ursprünglich 7,8 Prozent für die Landarztquote, für die hausärztlichen Bereiche angesetzt worden sind. Aber es ist schlichtweg falsch, dass es dafür eine rechtliche Grundlagenänderung gebraucht hätte. Die braucht es hier im Land, um die Quote festzusetzen, aber auf keinen Fall irgendwelche bundesrechtlichen Regelungen. Da bin ich doch sehr gespannt, wie Sie mir jetzt erklären, welche gesetzliche Regelung dazu führt, dass Sie diese 10 Prozent jetzt ansetzen dürfen.
