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Beate Schlupp

29.01.2026 Sitzungen 8/125

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die Fraktion der CDU hat beantragt, ihren Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. Gemäß Paragraf 83a unserer Geschäftsordnung kann der Landtag im Benehmen mit dem Ältestenrat beschließen, dass Reden zu einem Verhandlungsgegenstand zu Protokoll gegeben werden können, sofern nicht eine Fraktion oder vier Abgeordnete widersprechen. Das Benehmen mit dem Ältestenrat wurde hierzu hergestellt. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das sehe und höre ich nicht, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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