Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Vertretung für meine Kollegin Simone Oldenburg darf ich ausführen, 5.917 Schulfahrten und Schulwanderungen sind im Jahr 2026 geplant, darunter 1.707 Schulfahrten. Ist das wirklich zu wenig? Von den Nachbarregionen wie Polen bis hin nach Frankreich oder in die USA, unser Land hat vielfältige Partner auf der internationalen Ebene und somit auch verschiedene Möglichkeiten des Austausches. Beispielhaft möchte ich hier im Namen von Frau Oldenburg die deutsch-polnische Zusammenarbeit benennen, bei der die Ergebnisse des Austausches im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Ausschusses für Bildung in Zusammenarbeit mit der deutsch-polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit erörtert werden. Dabei werden dann auch neue Entwicklungen, wie die Einführung des deutsch-polnischen Geschichtsbuches oder auch Projekte an den Schulen im Rahmen des deutsch-polnischen Jugendwerks, etabliert. Gerne möchte Frau Oldenburg auch die enge Zusammenarbeit mit Frankreich benennen, denn im Rahmen eines Austauschprogramms des deutsch-französischen Jugendwerks können sich unter anderem interessierte Schülerinnen und Schüler für einen dreimonatigen Schulbesuch in Frankreich bewerben. Und selbstverständlich werden die Möglichkeiten des internationalen Schüleraustauschs auch in der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ sowie in der dazugehörigen Handreichung thematisiert. Darin sind wesentliche Kriterien für Klassen- und Studienfahrten benannt, so zum Beispiel auch, dass die Schulen verpflichtet sind, eine Mindestanzahl an Schulwanderungen oder Klassenfahrten durchzuführen und dabei darauf zu achten, dass allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsvorschrift „Europabildung und Europaschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ Neuerungen eingeführt, die die europäische Bildungszusammenarbeit der Schulen mit ihren Partnerinnen und Partnern noch enger begleiten und fördern. Hier sind unter anderem die Pflicht zur Teilnahme an Netzwerktreffen, Rezertifizierungsprozesse oder die Evaluierung der Arbeit zu nennen. Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Möglichkeit der Förderung der schulischen Begegnung beschreibt die „Verwaltungsvorschrift zur Förderung von projektorientierten Begegnungen zwischen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und Staaten Mittelosteuropas, Südosteuropas sowie Israel im Rahmen von Schulpartnerschaften“. In diesem Rahmen arbeitet das Bildungsministerium mit der Internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem seit 2007 eng zusammen. Im jährlichen Turnus finden seitdem in Jerusalem Seminare statt. Nur 2024 wurde es ausgesetzt. Aber natürlich kann auch der internationale Schüleraustausch im Inland stattfinden. So haben sich die acht UNESCO-Projektschulen dem Ziel verschrieben, den interkulturellen Austausch, das Verständnis für globale Themen und die Förderung von Frieden und nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen. Dadurch bieten sie einen innovativen Ansatz im Unterricht, indem sie auch internationale Perspektiven einbeziehen. Für das Inland möchte Frau Oldenburg auch das Programm der Fremdsprachenassistenzkräfte des Pädagogischen Austauschdienstes erwähnen, das den jungen Menschen aus aller Welt ermöglicht, Schulen zu bereichern, indem sie ihre Muttersprachenkenntnisse und kulturellen Perspektiven in den Sprachunterricht einbringen. Gerne nenne ich hier auch das Programm „Erasmus+“, das als erfolgreiches Bildungsprogramm der Europäischen Union Schülerinnen und Schülern sowie auch Lehrkräften ebenfalls die Möglichkeit bietet, internationale Erfahrungen zu sammeln. In den vergangenen Jahren sind darüber hinaus auch digitale Formate entstanden, wie eTwinning als Teil des Europaprogramms „Erasmus+“, das auch virtuelle Partnerschaften ermöglicht. Über all diese Angebote werden die Schulen unseres Landes regelmäßig durch Rundschreiben oder Netzwerktreffen informiert. Sehr geehrte Damen und Herren, bereits die von Frau Oldenburg eben aufgeführten Möglichkeiten führen zu einer Vielzahl an Schulfahrten und weiteren Austauschen. Im Jahr 2026 sind, wie gesagt, 1.707 Klassenfahrten mit 48.107 Schülerinnen und Schülern sowie mit 3.450 Lehrkräften als Begleitpersonen an den allgemeinbildenden Schulen geplant. (Thomas Krüger, SPD: Tolle Leistung!) Von diesen mehr als 1.700 Fahrten werden circa 300 Fahrten ins Ausland geführt. Dabei führen sie unter anderem nach Italien, in das Vereinigte Königreich, nach Irland, Tschechien, Spanien, Frankreich, in die Vereinigten Staaten von Amerika, nach Griechenland und auch nach Korea. Darunter sind auch 128 Studienfahrten in der Qualifikationsphase mit 4.778 Schülerinnen und Schülern und 351 Begleitpersonen geplant. Davon führen 79 Fahrten mit 2.745 Schülerinnen und Schülern und 203 Begleitpersonen ebenfalls ins Ausland. Des Weiteren befinden sich darunter 238 Schülergruppenfahrten mit 8.365 Schülerinnen und Schülern und 671 Begleitpersonen für das Jahr 2026, von denen 105 Fahrten mit 3.239 Schülerinnen und Schülern und 263 Begleitpersonen ins Ausland führen. Und an den beruflichen Schulen sind 489 Schulfahrten mit circa 14.000 Jugendlichen geplant, von denen 31 an einem Ort außerhalb von Deutschland stattfinden und die durch etwa 1.000 Lehrkräfte begleitet werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Darüber hinaus wurden im Rahmen des Programms „Erasmus+“ 55 Anfragen zur Bewilligung der Teilnahme an einer Programmmaßnahme gestellt. All diese Schüleraustausche folgen bereits bestehenden Vorschriften und Konzepten, die an jeder Einzelschule den individuellen Bedingungen, wie in Paragraf 39 des Schulgesetzes gefordert, angepasst und weiterentwickelt werden. Zusätzlich zu dem, was hier bereits erwähnt wurde, möchte Frau Oldenburg noch auf die Ostseestrategie hinweisen, in der ein breites Konzept aufgestellt wurde, das sich unter anderem auf die Bildungszusammenarbeit unseres Landes im Ostseeraum fokussiert. Die Umsetzung dieses Konzeptes an den Schulen fand durch die Überarbeitung der bereits genannten Verwaltungsvorschrift „Europabildung und Europaschulen in MV“ statt und wird durch den Paragrafen 5 im Schulgesetz ergänzt. Und durch den Paragrafen 2, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag, wird die Verbundenheit der Schülerinnen und Schüler mit der europäischen Identität inkludiert. Sehr geehrte Damen und Herren, wie die Umsetzung der zahlreichen Möglichkeiten an den Schulen erfolgt, möchte Frau Oldenburg kurz an einem Beispiel festmachen, an dem Fridericianum in Schwerin, das die Schulfahrten im Schulprogramm explizit und schwerpunktmäßig verankert hat. Die Konzeption der Schulfahrten beinhaltet hierbei zum einen eine enge Verbindung der Fahrtenziele mit dem Profilbereich der Schule. Unter anderem dienten die Klassenfahrten in der Jahrgangsstufe 8 nach Xanten oder Trier der Stärkung des humanistischen Profils. Zum anderen finden die Klassenfahrten in den Jahrgängen statt, in denen sich die Schülergruppen schon etwas kennengelernt haben und eine gemeinsame Vorbereitung des Unterrichts möglich ist. Zur Stärkung der Schulgemeinschaft wird ferner seit 2022 jährlich eine dreitägige Klassensprecherfahrt durchgeführt. Aber interkulturelle Bildung beginnt ja nicht im Ausland, sondern bereits durch viele verschiedene Unterrichtsprojekte an den Schulen in unserem Land. Hier möchte Frau Oldenburg exemplarisch auf das Startchancen-Programm verweisen, denn den teilnehmenden Schulen steht seit diesem Schuljahr ein neues Beratungsangebot durch 22 interkulturelle Coaches zur Verfügung, um auch die Herkunftssprachen der Kinder und Jugendlichen in die interkulturelle Bildung einzubeziehen. Diese tragen dazu bei, Chancengleichheit sichtbar zu machen, Integration aktiv zu gestalten und interkulturelle Bildung im Bereich Schule voranzutreiben, da sie bereits Teil des Schulalltags geworden sind. Flankiert wird dies zum Beispiel auch durch Wettbewerbe wie den Bundeswettbewerb Fremdsprachen. So war unser Bundesland 2022 Gastgeberland des Sprachenfestes der Bundesrepublik, also dem Finale des Bundeswettbewerbs. Das war nur ein kleiner Einblick in die verschiedenen Möglichkeiten der Schüleraustausche und Schülerbegegnung und, wie ich finde, sehr beeindruckend, die selbstverständlich auch immer jedem Kind und jedem Jugendlichen die Teilnahme ermöglichen. Dazu sind die Schulen bereits verpflichtet. Gerne nimmt aber Frau Oldenburg die Anregung auf, in verschiedenen Fortbildungen nochmals explizit auf die vielfältigen Möglichkeiten aufmerksam zu machen und auch die Lehrkräfte weiterhin intensiv zu unterstützen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) All dies zeigt, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer der Bedeutung von gemeinsamen Fahrten auch zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit und als Bestandteil des sozialen Lernens sehr bewusst sind. Und selbstverständlich werden wir die Entwicklung im Bereich des internationalen Schüleraustausches weiterhin beobachten und kontinuierlich die bereits vorhandenen Maßnahmen evaluieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
