David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der CDU stellt fest, dass es in den vergangenen Jahren eine hohe Zahl von Rückverlegungen aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug gab und dass es zu Abgängen gekommen ist. Und das gibt durchaus Anlass zur Besorgnis. Diese Zahlen sind kein abstraktes Statistikproblem, sie betreffen zwei fundamentale Interessen unseres Rechtsstaates: die Sicherheit der Allgemeinheit und gleichzeitig die gerecht ausgestaltete Resozialisierung von Strafgefangenen. Und der Antrag fordert zu Recht, dass das System des offenen Vollzugs kritisch überprüft wird, mit dem Ziel, Sicherheit, Strafe und Resozialisierung in Einklang zu bringen. Und die Zahlen aus den Justizvollzugsanstalten zeigen, Rückverlegungen sind keine Ausnahme, sondern regelmäßiger Teil des Vollzugsalltags. (Michael Noetzel, Die Linke: 0,006 Prozent!) Und auch wenn nicht alle Fälle gleich schwerwiegend sind, kann es bei Nichtrückkehrausgängen und unkontrollierten Abgängen im offenen Vollzug zu erheblichen Risiken für die Allgemeinheit kommen. Und gerade deswegen ist es richtig, dass der Landtag eine fundierte, unabhängige Evaluierung fordert, statt nur an bisherigen Praktiken festzuhalten. Wir dürfen nicht zulassen, dass Lockerungen zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Sicherheit und Schutz der Bevölkerung stehen an erster Stelle, auch bei der Diskussion über Haftnormen. Und gleichzeitig muss klar werden, Resozialisierung ist kein weichgespültes Wohlfühlprogramm, sondern elementarer Bestandteil eines modernen Strafvollzugs, der darauf zielt, Wiederholungstäter zu verhindern. Das ist nicht nur humanistische Politik, sondern Opferschutz durch Prävention. Es ist vielfach belegt worden, dass strukturierte und eng begleitete Vollzugsöffnungsmaßnahmen in Verbindung mit Ausbildung, Arbeit und Betreuung dazu beitragen, dass ehemalige Gefangene nach der Entlassung seltener rückfällig werden. Aber diese Maßnahmen müssen verantwortbar, sicher und evaluierbar sein. Und nichts anderes wollen wir, und das sehen wir auch hier bei dem CDU-Antrag. Und deswegen stimmen wir dem Antrag auch zu, nicht aus populistischer Reflexhaftigkeit, sondern aus der Überzeugung heraus, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) dass auch unser Strafvollzug modern, transparent und verantwortungsvoll gestaltet sein muss. (Michael Noetzel, Die Linke: Verantwortungsvolle Steuerpolitik!) Und warum Resozialisierung und ein vernünftiger Umgang mit Strafgefangenen wichtig ist, vielleicht noch ein kleines Zitat: „Es ist Gnade um was ich flehe. Einen Anspruch auf Gerechtigkeit, wenn ich auch einen hätte, wage ich nicht … geltend zu machen. – Doch an etwas darf ich meinen Richter erinnern. Die Zeitrechnung meiner Verbrechen fängt an mit dem Urtheilspruch an, der mich auf immer um meine Ehre brachte. Wäre mir damals die Billigkeit minder versagt worden, so würde ich jetzt … keiner Gnade bedürfen.“ Das ist von 1786, Friedrich Schiller, „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“. Eine kleine Geschichte, die sehr darauf abstellt, um Gerechtigkeit zu bitten, und stellt damals schon das Thema „Resozialisierung und Umgang mit Strafgefangenen“ her. Das soll auch unser Leitbild hier sein. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)
