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Constanze Oehlrich

GRÜNE 29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Zum Einstieg möchte ich betonen, es ist richtig und wichtig, sicherheitsrelevante Regelungen und ihre Anwendungspraxis zu evaluieren. Solche Überprüfungen schaffen eine faktenbasierte Grundlage, um fundiert zu entscheiden, wo Anpassungen notwendig sind und wie wir rechtsstaatliche Instrumente wirksam, verhältnismäßig und verantwortungsvoll einsetzen. Doch der Antrag der CDU verfolgt leider kein ergebnisoffenes Interesse an einer Evaluierung. Er nimmt die Schlussfolgerungen bereits vorweg und zeichnet ein verzerrtes Bild. Wer ernsthaft Verbesserungen im offenen Vollzug will, etwa durch mehr Personal oder bessere Ausstattung, findet in uns jederzeit Verbündete. Wer aber Zahlen aus dem Kontext reißt, um ein sicherheitspolitisches Problem zu konstruieren, trägt nicht zu einer sachlichen Debatte bei. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Die im Antrag genannten 163 Rückverlegungen wirken auf den ersten Blick dramatisch, doch ohne Bezugsgröße sind sie schlicht nicht interpretierbar. Und vor allem, Rückverlegungen sind kein Zeichen des Scheiterns, sondern der Funktionalität. Gerade weil Kontrolle funktioniert, werden Regelverstöße früh erkannt und sanktioniert. Es ist bemerkenswert, die CDU kritisiert ein Instrument, dessen konsequente Anwendung sie gleichzeitig fordert. Dazu kommt, unter der aktuellen Landesregierung gab es weniger Rückverlegungen als unter der vorherigen CDU-Justizministerin – ein Fakt, der im Antrag seltsamerweise keine Erwähnung findet. (Torsten Renz, CDU: Das sind ja ganz andere Rahmenbedingungen!) Bei dieser Gelegenheit möchte ich klar sagen, es war richtig und wichtig, noch mal, dass die Kollegin Hoffmeister 2020 als Justizministerin per Erlass erleichtert hat, Ersatzfreiheitsstrafen im offenen Vollzug zu verbüßen. Die Chancen des offenen Vollzugs werden also auch bei der CDU gesehen. Umso seltsamer mutet es an, wenn die CDU in ihrem Antrag auf den einen Gefangenen verweist, der 2022 nicht zurückgekehrt ist. Ja, jeder Abgang ist ernst zu nehmen. Aber in vier Jahren handelt es sich um einen einzigen Fall, buchstäblich um einen Einzelfall. Ein bewährtes, kriminologisch abgesichertes System aufgrund eines einzelnen Vorfalls grundsätzlich infrage zu stellen, ist nicht verantwortungsvoll, birgt vielmehr sogar Risiken. Eine politische Verengung auf Einzelfälle kann dazu führen, dass wir Instrumente schwächen, die nachweislich zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen. (Zuruf aus dem Plenum: So ist es.) Alkohol- und Drogenkonsum sind der Hauptgrund für Rückverlegungen. Das sagt mehr über die Suchtdynamiken im Strafvollzug aus als über angebliche Kontrollverluste im offenen Vollzug. Der offene Vollzug ist ein zentrales Instrument erfolgreicher Resozialisierung. Das Resozialisierungsprinzip hat in Deutschland Verfassungsrang, nicht nur im Interesse der Gefangenen, sondern zugleich im Interesse der gesamten Gesellschaft. Die Wissenschaft ist eindeutig: Menschen, die ihre Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßen, haben deutlich geringere Rückfallquoten. Weniger Rückfälle bedeuten mehr Sicherheit, mehr Opferschutz. Deshalb ist es falsch, Resozialisierung gegen Sicherheit auszuspielen. Sicherheit entsteht nicht durch Abschottung, sondern durch wirksame Prävention. Wer Sicherheit wirklich stärken will, stärkt den offenen Vollzug, statt ihn zu delegitimieren. Wir stehen für einen Strafvollzug, der auf echte Rückfallvermeidung setzt. Das ist wirkungsvolle Sicherheitspolitik, das ist verantwortlicher Opferschutz, und deshalb lehnen wir den Antrag der CDU ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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