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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 29.01.2026 Sitzungen 8/125

Ja, ich freue mich natürlich auch auf die Diskussionen im Rechtsausschuss, die dann auf uns zukommen, und ich bin guten Mutes jedenfalls, dass wir damit fachkundig und souverän sozusagen uns auseinandersetzen können. Aber wollen wir wirklich, gerade auch in diesen kleineren Sachen, bei denen es nur eine Geldstrafe war, wirklich die Leute in den Strafvollzug hineinschicken? Das muss man sich ja wirklich gut überlegen, ja, weil wir alle wissen, dass der Strafvollzug eben auch erhebliche negative Konsequenzen hat. Der hat doch sozusagen Erfahrungswerte, zieht er dann unmittelbar nach. Das ist schon der erste Punkt, aber auch – Sie haben ja verschiedene Aspekte angesprochen – ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben, dass man auch negativ sozusagen etwas spüren muss. Für mich ist noch etwas, was Sie nicht angesprochen haben, noch wichtiger, nämlich der Opferschutz. Also eine Länge der Strafe rechtfertigt sich dadurch, dass wir gewisse Zeit auch tatsächlich Opfer schützen müssen und deswegen dann Täter davon abhalten müssen, sich frei bewegen zu können. Aber eine solche Länge der Strafzeit führt zu gar nichts, wenn es bei den Personen nicht zu einem Lernprozess kommt, dass sie zukünftig ein Leben sozusagen in Freiheit ohne Straftaten führen wollen. Und dafür sollten wir uns vor allem einsetzen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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