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Prof. Dr. Robert Northoff

SPD 29.01.2026 Sitzungen 8/125

Gut. Also um es noch mal hier zu pointieren, nämlich zur Perspektive des offenen Vollzugs: Der Vollzug, wozu soll er dienen? In der Tat zum Schutz der Allgemeinheit, also der Sicherheit und der Resozialisierung. Der offene Vollzug ist insofern kein Sicherheitsleck, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Instrument der Resozialisierung. Und man kann dort verantwortet werden – Sie haben das also auch deutlich gemacht –, wenn man verantworten kann, Entschuldigung, zu erproben, ob man sich dem Vollzug nun entziehen wird oder ob man dort also auch entsprechend den Möglichkeiten zum Lernen, die es in diesem Zusammenhang gibt, sich entsprechend verhalten wird und keine Straftaten begehen wird. Über diese Eignung entscheidet man aufgrund eines Diagnoseverfahrens. Und es ist ja auch nicht so, dass diejenigen, die diese Entscheidungen treffen, vielleicht Abteilungsleiter, in diesem Zusammenhang darüber sich nicht informieren würden und nicht entsprechend ausgebildet werden. Es sind also entweder Juristinnen oder Juristen als Verwaltungspersonen, die entsprechend sich genau mit diesen Themen befasst haben, oder es sind die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, zum Beispiel aus Neubrandenburg, die sich über viele Jahre genau mit dieser Thematik befasst haben. Es muss natürlich geben ein Diagnoseverfahren, es muss geben ein Eingliederungsverfahren. Da ist das Ganze eingeordnet worden. Und wenn irgendjemand – ich glaube, Herr Ehlers – gesagt hat, sechs Monate sozusagen stehen ja nur noch aus, ja, dann ist genau das Teil des Prinzips. Jemand, der eine lange Strafe noch zu vergegenwärtigen hat, dem wird natürlich kein Freigang gewährt, weil man eben das Risiko runterfahren will in diesem Zusammenhang. Ein Risiko will man überhaupt nur eingehen bei Personen, die eigentlich keinen Grund haben, sich wegen einer noch kleineren, monatelang ausstehenden Strafe sozusagen ins Risiko zu bewegen, die aber sehr wohl Grund haben, sich einem Lernprozess auszusetzen, damit der Übergang in das normale Leben in Freiheit einfacher ist. Also offener Vollzug bedeutet individuelle Prognose, stufenweise Erprobung, klare Kriterien, nicht Kontrolldefizit. Wenn man das also jetzt betrachtet, so könnte man noch anders formulieren, diese Rückverlegungsthematik ist Teil einer Erprobungslogik. Wenn sich zeigt, dass die Prognose trägt, dann wird das weitergemacht. Wenn sich zeigt, dass die Prognose nicht trägt, dann muss das natürlich beendet werden. Opferschutz und Resozialisierung stehen in diesem System nicht gegeneinander.

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