Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den CDU-Antrag habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, vor allem, weil er den Eindruck erweckt, es würde sich bei den aufgeführten Punkten um eine Besonderheit der rot-roten Landesregierung handeln. Das ist schon sehr verstörend, Herr Ehlers. Und wenn Sie hier von der sachlich geprägten Diskussion reden wollen, dann hätten Sie den Antrag schon etwas anders formulieren sollen. Der Antrag stellt den offenen Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern unter Generalverdacht und verknüpft das mit dem Eindruck, die Sicherheit der Bevölkerung sei dadurch grundsätzlich gefährdet. Das wird der Realität im Justizvollzug unseres Landes nicht gerecht und vor allen Dingen nicht der engagierten Arbeit der Mitarbeitenden in dem Justizvollzug, denen ich von hier noch mal ganz herzlich danke. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Lassen Sie mich deshalb bei den Fakten bleiben, bei den genauen Zahlen, die mein Haus im Rahmen der Kleinen Anfrage, auf die Sie sich ja beziehen, zugearbeitet hat. Erstens zu den Nichtrückkehrern: Hier sprechen wir von Gefangenen – nur zur Einordnung –, die Ausgänge aus dem offenen Vollzug heraus erhalten haben und dann nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückkehren. Täglich verlassen Gefangene den offenen Vollzug im Wege von Lockerungen, teilweise in Begleitung von Bediensteten oder Angehörigen, vielfach aber ohne Begleitung. Sie arbeiten außerhalb der Justizvollzugsanstalten, sie nehmen bereits Termine beim Jobcenter wahr, bei der Bewährungshilfe, bei der Suchtberatung oder zur Wohnungsbesichtigung. All das ist wichtig für eine gelingende Resozialisierung. In den drei Justizvollzugsanstalten mit offenem Vollzug – Waldeck, Stralsund und Neustrelitz – wurden im Jahr 2024 insgesamt 16.883 Vollzugslockerungen gewährt. In einem Fall kam es zu einer Nichtrückkehr. Der Betroffene wurde nach 3,5 Stunden wieder aufgegriffen. Das entspricht einer Versagensquote von 0,006 Prozent. (Michael Noetzel, Die Linke: Wie bitte, 0,006 Prozent?! Wahnsinn!) 0,006 Prozent. Ich frage Sie, stellen Sie auf dieser Grundlage ernsthaft ein System infrage, dass in über 16.000 Fällen funktioniert hat?! Es handelte sich nicht um eine Momentaufnahme, die ich gerade dargestellt habe. Auch die Vorjahre bestätigen dieses Bild: 2023 hatten wir 15.664 Lockerungen, zwei Nichtrückkehrerfälle – Versagensquote von 0,01 Prozent, 2022 hatten wir 22.635 Lockerungen, sechs Nichtrückkehrfälle – Versagensquote von 0,03 Prozent. Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, Sie verweisen auf zehn Fälle von Nichtrückkehrern in vier Jahren, darunter ein Fall, der besonders hervorgehoben wird. Hier bitte ich um eine faire Einordnung. Zehn Fälle sind zehn Fälle zu viel, gar keine Frage, und jeder einzelne wird ernst genommen. Aber mehr als 70.000 Lockerungen in vier Jahren und eine äußerst geringe Versagensquote zeigen, es handelt sich nicht um ein Systemversagen im Justizvollzug, sondern um Ausnahmen, auf die der Justizvollzug und die Polizei schnell und professionell reagieren. In über der Hälfte der Fälle erfolgte die Wiederunterbringung innerhalb eines Tages, gerade weil die Zusammenarbeit mit der Polizei auch hier sehr gut funktioniert. Diese Zahlen zeigen nicht mangelnde Kontrolle, sie zeigen das Gegenteil: verantwortungsvolle Entscheidungen, hohe Professionalität und ein System, das ganz überwiegend äußerst zuverlässig arbeitet. Meine Damen und Herren, ja, Strafvollzug ist auch Strafe. Aber moderner Strafvollzug hat zwei Aufgaben, die zusammengehören und immer gemeinsam betrachtet werden sollten – den Schutz der Allgemeinheit und die Befähigung des Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten, kurz, Resozialisierung. Resozialisierung ist dabei kein weicher Zusatz, sondern genauso harte Sicherheits- und Präventionspolitik wie der Schutz der Allgemeinheit insgesamt, denn fast alle Inhaftierten werden irgendwann entlassen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und im Sinn der Bevölkerung, im Sinn der Sicherheit wollen wir Strafgefangene so gut wie möglich begleiten, dass sie nach dem Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt eben ein Leben in Straffreiheit führen können. Die entscheidende Frage lautet: Kehren Menschen zurück als dauerhafte Gefahr oder kehren sie zurück in Stabilität, Arbeit, Perspektive und Regeln, die tragen? Denn genau darum geht es. Der offene Vollzug ist dafür ein zentraler Baustein. Er ist kein Geschenk. Er ist ein strukturiertes Erprobungsfeld mit höheren Freiheitsgraden, ja, aber auch mit klaren Anforderungen, Kontrollen und Konsequenzen. Er ermöglicht, dass Eigenverantwortung frühzeitig eingeübt wird, dass Arbeit aufgenommen werden kann, dass Wohnraum gesucht werden kann, dass prosoziale Kontakte erhalten bleiben. Und er schafft Bedingungen, unter denen die Resozialisierung überhaupt realistisch ist. Wer den offenen Vollzug pauschal diskreditiert, der nimmt billigend in Kauf, dass die Wiedereingliederung schlechter gelingt und damit auch die Rückfallgefahr steigt. Das wäre kein Beitrag zum Opferschutz, das wäre das genaue Gegenteil. Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu einem Punkt, den Sie besonders herausstellen, zu den Rückverlegungen. Darunter verstehen wir Gefangene, die zunächst eine Eignung für die Unterbringung im offenen Vollzug hatten, denen diese Eignung aber aus unterschiedlichsten Gründen wieder aberkannt wurde und deshalb eine Verlegung zurück in den geschlossenen Vollzug erfolgen musste. Sie nennen die Zahl von 163 Rückverlegungen aus dem offenen Vollzug in den geschlossenen Vollzug in den Jahren 2021 bis 2024 und führen als häufigsten Grund Drogenkonsum an. Das haben wir gerade gehört. Erstens ist mir wichtig zu betonen, dass die Auswahl für den offenen Vollzug nicht nach Gefühl, sondern nach standardisierten Prüfverfahren gemäß Paragraf 15 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. In den offenen Vollzug kommen nur Strafgefangene, bei denen keine Fluchtgefahr besteht, bei denen keine Gefahr besteht, dass sie die Bedingungen des offenen Vollzugs zur Begehung neuer Straftaten missbrauchen würden. Bei dieser individuellen Prognoseentscheidung wird natürlich auch geprüft, ob eine Suchtproblematik ursächlich für die Straftat war. Selbstverständlich werden keine Gefangenen in den offenen Vollzug verlegt, bei denen eine Suchtmittelabhängigkeit besteht, weil uns der Schutz der Allgemeinheit genauso wichtig ist wie die Resozialisierung. Zweitens gilt auch hier, dass die Zahl der Rückverlegungen – die übrigens auch schon zu Ihrer Regierungszeit ähnlich hoch waren, und da brauche ich keine Rechenakrobatik – kein Beleg für Versagen sind, sondern Beleg für ein System, das Fehlverhalten erkennt und konsequent reagiert. Rückverlegung ist kein Wegsehen, Rückverlegung ist ein Eingreifen. Sie ist eine klare Botschaft. Wer die Regeln des offenen Vollzugs verletzt, muss auch die Konsequenzen tragen und verliert bereits gewährte Freiheitsgrade wieder. Genau das ist Kontrolle, genau das ist Sicherheit. Und ja, Suchtprobleme sind ein gesamtgesellschaftliches Thema. Dass wir in der Haft eine höhere Quote von Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit sehen, ist bekannt. Und umso mehr ist es wichtig und Auftrag, mit Behandlung, Kontrolle, Konsequenz zu arbeiten, statt Menschen pauschal aus Entwicklungschancen auszuschließen. (Thomas Krüger, SPD: So ist es. Genau so!) Wer bei jeder Suchtproblematik pauschal „Tür zu“ ruft, schafft keine Sicherheit, sondern verschiebt die Probleme in eine Zeit nach der Entlassung. Meine Damen und Herren, dass der offene Vollzug seit Jahren deutlich niedriger ausgelastet ist als der geschlossene, zeigt gerade der offene Vollzug. Wer dahin kommt, wird sorgfältig selektiert und nicht großzügig verteilt. Was bedeutet das für Ihren Antrag? Eine Evaluation ist grundsätzlich kein Problem. Wir sind jederzeit bereit, Strukturen zu überprüfen, daraus zu lernen und Abläufe zu verbessern. Das ist verantwortungsvolle Regierungsarbeit und das hätten Sie schon zu Ihrer Regierungszeit auch beginnen können. Aber Ihr Antrag trägt eine andere, klare Stoßrichtung: grundlegend neu ausrichten, und zwar ausdrücklich zulasten des offenen Vollzugs, indem einseitig das Sicherheitsinteresse betont wird, ohne die Realität der Zahlen, ohne die Wirksamkeit der Resozialisierung anzuerkennen. Mein Fazit ist deshalb klar: Der offene Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern ist kein Sicherheitsrisiko, sondern er ist ein Sicherheitsinstrument. Er funktioniert nicht trotz, sondern wegen der Arbeit der Bediensteten, die jeden Tag verantwortungsvoll abwägen, begleiten, kontrollieren und bei Fehlverhalten konsequent handeln. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Gelingende Resozialisierung hat ihren Preis, aber sie hat vor allem einen Ertrag: weniger Rückfälle, mehr Stabilität, mehr Sicherheit und damit besseren Opferschutz. So dient sie dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
