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Sebastian Ehlers

CDU 29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen das System des offenen Vollzugs evaluieren. Das Ergebnis soll dann Grundlage sein für eine mögliche Neuausrichtung des Systems. Dabei ist es mir wichtig, dass wir hier nicht die Idee des offenen Vollzugs insgesamt infrage stellen, sondern es verbessern wollen. Das bedeutet insbesondere, es sicherer zu machen. Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zum offenen Vollzug mit der Drucksachennummer 8/5252 geht hervor, dass das auch bitter nötig ist, denn im Zeitraum 2021 bis 2025 kam es zu 163 Rückverlegungen aus dem offenen Vollzug in den geschlossenen Vollzug. Und da kann man sich nun auf den Standpunkt stellen, wie ja vorab schon medial auch kommuniziert wurde seitens der Linksfraktion, dass man sagt, alles gar nicht, halb so schlimm. Und dann kommt das wenig überzeugende Argument, dass es in den Jahren unter CDU-Führung des Justizministeriums auch nicht besser war, vielleicht sogar noch viel schlimmer. (Michael Noetzel, Die Linke: Noch viel schlimmer!) Und einmal abgesehen … (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Einmal, einmal … Vielleicht, Herr Noetzel, hören Sie, hören Sie erst mal zu und schreien nicht gleich! Das ist immer von Vorteil, wenn man erst mal sich die Argumente anhört. Abgesehen davon, dass sich jeder im Land seinen Teil zu dieser sehr abenteuerlichen Rechenakrobatik denken kann, gerade wenn man auch daran denkt, dass die Zahl der Gefangenen in den letzten Jahren ja auch deutlich gesunken ist, das dauerhafte Verweisen auf die Vergangenheit, sehr geehrter Herr Kollege Noetzel, das löst ja nun mal kein einziges Problem, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und schon gar nicht, wenn man vier Jahre jetzt selbst Regierungsverantwortung trägt und bald fünf Jahre hier in Verantwortung ist. Und deswegen sage ich es auch ganz klar und deutlich – und der Antrag ist ja auch sehr sachlich formuliert –, uns geht es hier auch nicht darum, etwas zu skandalisieren oder zu instrumentalisieren. Uns geht es darum, ein Problem ganz klar zu benennen und Lösungen dafür zu finden, gerne mit Ihnen zusammen, wenn Sie möchten. Denn dass wir ein Problem haben, zeigt sich nicht nur anhand der Rückverlegungszahlen, sondern auch anhand der Fälle von Nichtrückkehrern aus dem offenen Vollzug. Insgesamt zehn Fälle gab es im abgefragten Zeitraum, in denen Gefangene gar nicht aus dem offenen Vollzug zurückkehrten. In den meisten Fällen waren die Gefangenen mehrere Tage abgängig. Ein Gefangener tauchte überhaupt nicht wieder auf. Da findet sich in der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Tabellenspalte „Zeitpunkt der Wiederkehr“ der knappe Vermerk „keine Wiederkehr“. Da können wir uns hier viel über politische Verantwortung unterhalten oder mit dem Finger auf andere Fraktionen zeigen, aber am Ende sollte eines klar sein: Das kann uns doch nicht zufriedenstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir hier so eine Analyse bekommen. Und ich sehe es auch nicht als irgendwie eine parteipolitische Forderung an, sondern als ein völlig vernünftiges und normales Anliegen. Bemerkenswert, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Umgang, der im Vollzug mit Nichtrückkehrern gepflegt wird. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage steht, ich zitiere: „Grundsätzlich wird in Fällen der Nichtrückkehr zunächst der telefonische Kontakt zu den betroffenen Gefangenen oder auch Bezugspersonen aufgenommen.“ Und weiter, ich zitiere: „Gelingt eine Kontaktaufnahme zu den Gefangenen oder Bezugspersonen, wird eine Absprache zum Rückkehrzeitpunkt getroffen. Verhalten sich die Gefangenen vereinbarungs- und absprachefähig und kehren pünktlich in die Justizvollzugsanstalt zurück, hat dies in der Regel keine Konsequenzen für die weitere Unterbringung im offenen Vollzug oder die Gewährung von Lockerungen.“ Und da muss ich schon sagen, wer die Regeln der Gesellschaft wiedererlernen muss, dem ist auch zuzumuten, sich an Vorgaben zu halten und pünktlich zurückzukehren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier sehen wir eine erste Möglichkeit, das jetzige System so zu verbessern, dass der Dreiklang aus Sicherheit, Strafe und Resozialisierung für den offenen Vollzug des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder gilt. Aus unserer Sicht erleben wir derzeit ein System im offenen Vollzug, das das hohe Ziel der Resozialisierung so hoch hängt, dass alle weiteren Ziele einer Strafhaft in den Hintergrund treten. Dies zeigt sich insbesondere darin, welche Konsequenzen es für Gefangene hat, wenn es wegen Verfehlungen zur Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug kommt. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage ist Folgendes zu lesen: „Grundsätzlich schließt eine Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug eine spätere – erneute – Erprobung im offenen Vollzug nicht aus.“ Es wird dann weiter ausgeführt, dass sich Einzelfallprüfungen anschließen. Das ist richtig. Die Frage muss aber erlaubt sein, welchen Stellenwert Sanktionen in diesem System einnehmen. Darüber wird erstaunlich wenig berichtet. Und da kommen wir zu einer Kernüberlegung unserer Justizpolitik. So wichtig Resozialisierung auch ist, der Strafcharakter einer Haft darf nicht verloren gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Horst Förster, AfD: Das ist das Problem.) Das ist eine politische Forderung, der man sich anschließen kann oder, so, wie es die Koalition wahrscheinlich heute machen wird, sie ablehnen kann. Dass wir den offenen Vollzug unseres Landes kritisch überprüfen müssen, um Schwachstellen zu erkennen und sie auszubessern, das sollte ein Anliegen sein, das jeder teilen kann, dem Sicherheit und Resozialisierung nicht egal sind. Denn die Überlegung, man verlegt Gefangene in den offenen Vollzug und alles werde dann besser, kann zu einer erschreckenden Fehleinschätzung werden, meine sehr verehrten Damen und Herren, nämlich dann, wenn diese Offenheit nicht damit einhergeht, dass sie zu einer nachhaltigen Änderung der Lebensführung ermuntert. Was ich damit meine, lässt sich mit einer anderen Zahl eindrücklich belegen. Bei den 163 Rückverlegungen in den geschlossenen Vollzug waren in 63 Fällen Alkohol- oder Drogenkonsum der Grund für das Rückverlegen. Ich sage das aus einem einfachen Grund: Der Konsum von Alkohol oder Drogen im offenen Vollzug ist undenkbar, wenn ein Gefangener sich eigenständig ernsthaft um Resozialisierung bemüht und alte Kontakte zu Dealern, Kriminellen und Co-Konsumenten einstellt. Das mag durchaus einfacher sein als gesagt. Aber wenn 40 Prozent aller Rückverlegungen auf Konsum zurückzuführen sind, können wir das nicht einfach so akzeptieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es zeigt sich, dass alte Bande und Strukturen weiterhin intakt bleiben. Genau das darf aber nicht sein, (Michael Noetzel, Die Linke: Dann lassen wir sie bis zum Ende der Zeit im Knast?!) wenn Gefangene wieder zu Teilen der Gesellschaft werden wollen. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Deshalb müssen wir den politischen Willen entwickeln, Verbindungen ins kriminelle Milieu konsequent zu kappen. Das gilt besonders für Angehörige von Gruppen der organisierten Kriminalität, der Clanstrukturen und extremistischer Gruppen – ein Bemühen übrigens, das wir nicht nur auf den offenen Vollzug beschränken dürfen. Und auf eines möchte ich an dieser Stelle hinweisen: In mehr als der Hälfte aller Rückverlegungsfälle betrug die Resthaftdauer weniger als sechs Monate. Das finde ich sehr bemerkenswert. Und das bedeutet eines ganz klar, ein kurz bevorstehendes Haftende ist kein Indikator für eine besonders vorangeschrittene Resozialisierung. (Horst Förster, AfD: Was haben Sie erwartet?) Auch das müssen wir uns eingestehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sehen also ein System, dem eine sehr gute Idee zugrunde liegt. Es ist die Resozialisierung von Straftätern, verbunden mit dem Ermöglichen eines straftatenfreien Lebens und dem Schutz der Menschen. Doch wir sehen, dass diese Idee in der Praxis nicht immer die Wirkung erzielt, die wir uns vorstellen. Daraus ziehen wir nicht den Schluss, den offenen Vollzug abzuschaffen. Das will ich hier an dieser Stelle ganz klar und deutlich auch sagen. Aber wir ziehen sehr wohl den Schluss daraus, den offenen Vollzug besser machen zu wollen. Und weil in der politischen Debatte bei den Themen Strafrecht, Haft und Vollzug doch häufig die Parteipolitik an mancher Stelle auch überwiegt, werben wir heute für eine ergebnisoffene – und ich betone, ergebnisoffene – Evaluierung des offenen Vollzugs. Die Mängel, die meine Kleine Anfrage aufgedeckt haben, reichen aus, um den Bedarf dafür zu begründen. Und deswegen freue ich mich auf die Diskussion und werbe jetzt schon einmal um Zustimmung für meinen Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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