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Jacqueline Bernhardt

29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Vertretung der erkrankten Bildungsministerin Simone Oldenburg darf ich ihre Rede hier vortragen. Eine Strafverschärfung soll es richten. Sie soll nach dem Willen der Antragsteller die Gewalt- und Drogenkriminalität an den Schulen bekämpfen, eine vermeintlich einfache Lösung für ein vielschichtiges Problem. Die AfD setzt auf Härte und übersieht, dass es auch gerade und ganz besonders bei Gewaltvorfällen auf die Prävention ankommt. Ordnungsmaßnahmen können und dürfen nur das letzte Mittel sein. Ob Elternvertretungen oder Lehrerverbände, sie alle intensivieren stets gemeinsam die Präventionsarbeit, aber niemand verlangt – richtigerweise –, einen 6-Jährigen von allen Schulen des Landes zu verweisen, und sie verlangen auch nicht, dass die Lehrkräfte die Arbeit der ermittelnden Behörden übernehmen. In dem AfD-Antrag geht es mit keinem einzigen Wort um erweiterte Präventionsmaßnahmen. Sie wollen ausschließlich Strafen und Strafverschärfung statt Ursachenanalyse oder Prävention. Aber eine Verschärfung der sanktionierenden Maßnahmen ist kein wirksames Mittel, um Ursachen von Gewalt an Schulen zu lösen, denn Gewaltfreiheit ist kein Zustand, sondern ein konsequentes Zusammenspiel aus Regeln und pädagogischem Handeln, und vor allem ist es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Starre Tatbestandsvoraussetzungen und Maßnahmenkataloge, so, wie es der Antrag vorsieht, sind weder rechtlich zulässig, noch führen sie zu gravierenden Verhaltensänderungen. Sehr geehrte Damen und Herren, über die Strafverschärfung hinaus fordern die Antragsteller, dass Straftaten an Schulen präziser erfasst werden. Diese Forderung nimmt Frau Oldenburg gern zum Anlass, um zu beschreiben, was im Bildungsministerium alles erfasst wird. Erstens werden Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst und nicht an Schulen, denn strafrechtliche Ermittlungen obliegen ausschließlich der Polizei. Zweitens kümmert sich das Bildungsministerium um sogenannte meldepflichtige Vorfälle und dies äußerst differenziert. Das Bildungsministerium erfasst nach Schuljahren und Schulämtern getrennt alle Gewaltvorfälle. Dazu zählen Vorkommnisse in den Bereichen der Körperverletzung, der Androhung von Körperverletzung oder Tötung, Amok- oder Bombendrohungen, Vorkommnisse mit Waffen, sexuelle Übergriffe, Mobbing und wiederholte persönliche Diffamierungen. Wenn wir im Bereich des Bildungsministeriums über Zahlen zu Gewaltvorfällen an Schulen sprechen, erhebt das Bildungsministerium die jeweilige Anzahl der eben dargestellten Kategorien. Es werden erhoben die Gewaltvorfälle unter Schülerinnen und Schülern, und es wird erhoben von Schülerinnen und Schülern gegenüber pädagogischem Personal und durch pädagogisches Personal gegenüber den Schülerinnen und Schülern erfasste Vorfälle. Darüber hinaus erfassen wir auch die Anzahl von Vorfällen, bei denen ein Einbezug des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich war. Und das Bildungsministerium erfasst seit Beginn dieses Schuljahres die Anzahl von Schülerinnen und Schülern über 14 Jahre, die einen Gewaltvorfall verursachen, die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die bereits zum wiederholten Male an meldepflichtigen Vorfällen beteiligt waren. Weiterhin erhebt das Bildungsministerium ebenfalls die Motive der tatverursachenden Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich werden auch die eingeleiteten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemeldet. Sehr geehrte Damen und Herren, für diesen gesamten Prozess haben die Lehrerinnen und Lehrer circa 24 Stunden Zeit, denn die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Notfällen ist seit vielen Jahren eine verbindliche Richtlinie, die konkrete Handlungsanweisungen und abgestimmte Maßnahmen der unterschiedlichen Verantwortungsträger, zum Beispiel Polizei oder Schule, ausweist. Wenn es sich um Bombendrohungen, Amokandrohungen oder weitere Vorkommnisse mit hoher Brisanz handelt, dann melden sich die Schulen sofort bei der Leitstelle des ZDS. Und unser neues Anti-Gewalt-Konzept – also das des Bildungsministeriums – stellt nicht nur sicher, dass mit den tatverursachenden Schülerinnen und Schülern meistens noch am selben Tag Gespräche geführt werden, sondern es gibt den Lehrkräften nochmals eine kurze systematische Zusammenfassung aller wichtigen Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention. Dazu zählt auch, dass es möglich ist – selbstverständlich nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit –, Ordnungsmaßnahmen einzuleiten, wenn Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben oder sie nicht ausreichend sind, um Gefahren von anderen Schülerinnen und Schülern abzuwenden. Vor jeder Ordnungsmaßnahme werden die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern selbstverständlich angehört. Und dann liegt es in der Natur der Sache, dass der gesamte Prozess einen Zeitraum von zwei bis vier Tagen in Anspruch nimmt. Auch das neu gegründete „Anti-Extreme-Netzwerk“ unterstützt die Lehrkräfte dabei, sofort und unkompliziert mit anderen Akteuren im Bereich der Prävention und Intervention Kontakt aufzunehmen und langfristige Begleitung und Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten. Zu diesen Netzwerken gehören neben den Schulen auch die Schulaufsicht, die Polizei sowie die Regionalzentren für demokratische Kultur. Und die Universität Rostock unterstützt die Arbeit mit ihrer wissenschaftlichen Expertise. Mit diesen Netzwerken fördert das Bildungsministerium neben der überregionalen Zusammenarbeit auch die intensive Begleitung im Bereich mutmaßlich extremistischer Vorfälle. Das zeigt, das Bildungsministerium handelt vorausschauend, vernetzt und verantwortungsvoll, und zwar im Interesse der Schulen und einer starken demokratischen Schulkultur. Und anders, als es die Antragsteller fordern, werden die Schulen nicht Straftaten ermitteln und verfolgen, denn die Lehrer sind weder Polizisten noch Staatsanwälte und auch keine Richter. In der Schule dienen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und dem Schutz aller Beteiligten. Das Bildungsministerium wendet das Schulgesetz an und nicht das Strafgesetzbuch. So soll es, so ist es richtig und so soll es auch bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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