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Constanze Oehlrich

GRÜNE 29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vielen Dank für diese kurze Debatte! Im Grunde wurden ja im Wesentlichen zwei Dinge gesagt, die gegen den Antrag sprechen sollen, erstens, die Chapter hätten sich selbst aufgelöst und ein Verbot wäre deswegen riskant, (René Domke, FDP: Richtig!) und zweitens, der Landtag solle sich aus Verbotsfragen heraushalten. Beides klingt auf den ersten Blick vernünftig, beides greift aber bei genauem Hinsehen zu kurz. Es ist ein bekanntes Muster rechtsextremer Gruppierungen, eine Selbstauflösung zu erklären, sobald ein Vereinsverbot droht. Das macht solche Verbotsverfahren schwieriger, aber es ist kein Argument, eben gar nicht erst zu prüfen. Und eines ist auch klar, na klar, diese Prüfungen laufen ohnehin unabhängig davon, was wir heute beschließen oder nicht, aber das spricht ja gar nicht gegen diesen Antrag. Im Gegenteil, entscheidend ist zudem nicht eine Erklärung auf dem Papier, sondern die Realität: Werden tatsächlich Aktivitäten eingestellt? Werden Strukturen tatsächlich aufgelöst oder geht es informell weiter? Und ein informelles Weitergehen würde ja ausreichen für ein Verbot nach dem Vereinsgesetz. Und genau das müssen die Behörden prüfen, sorgfältig, rechtlich belastbar und ohne Naivität. (René Domke, FDP: Ja, das ist ein Auftrag des Landtags.) Dass angebliche Selbstauflösungen kritisch hinterfragt werden müssen, zeigt auch ein Beispiel direkt hier aus Mecklenburg-Vorpommern, die sogenannte „Schwarze Schar“ in Wismar. Ob man sie jetzt als rechtsextremen Motorradklub oder als Nazivereinigung im Rockergewand bezeichnet, ist am Ende zweitrangig. Im Oktober 2013 erklärte sich diese Gruppierung, erklärte diese Gruppierung, ihre Aktivitäten seien ruhend gestellt, ganz offensichtlich, weil nach schweren Straftaten einzelner Mitglieder ein Vereinsverbot drohte. Das Innenministerium ließ sich davon nicht täuschen. Ein halbes Jahr später wurde die „Schwarze Schar“ verboten, und das Verbot war richtig. Es zeigt, eine behauptete Selbstauflösung darf niemals das Ende staatlicher Prüfung sein. (Michael Noetzel, Die Linke: Und so wird es in diesem Fall auch sein.) Nach dem Verbot der Hammerskins im Jahr 2023 gab es auffällig viele angebliche Selbstauflösungen im rechtsextremen Spektrum, besonders bei Organisationen, die maßgeblich von Thorsten Heise geprägt sind, etwa der sogenannten „Arischen Bruderschaft“. Thorsten Heise wird in der Fachpresse nicht ohne Grund als Spiritus Rector der Hammerskins bezeichnet. Wer diese Zusammenhänge kennt, weiß, solche Auflösungsbekundungen sind Teil einer Strategie und nicht zwingend Ausdruck tatsächlicher Distanzierung. Und jetzt vielleicht noch mal zur Rolle des Landtags: Der Antrag ist kein politischer Eingriff in ein laufendes behördliches Verfahren. Er ist auch kein Misstrauensvotum gegen Innenministerium, Polizei oder Verfassungsschutz. (Marc Reinhardt, CDU: Ein Rückenwindantrag.) Im Gegenteil, ein Parlamentsbeschluss stärkt all jenen den Rücken, die ohnehin mit großem Aufwand an Aufklärung und Prüfung arbeiten. Aus dem Untersuchungsausschuss etwa zum Verbot des Aktionsblocks wissen wir selbst, wenn klare Verbotsgründe vorliegen, braucht es personelle Kapazitäten im Innenministerium. Vereinsverbote sind komplex und zeitaufwendig. Deshalb geht es auch um Prioritäten. Ein Landtagsbeschluss macht deutlich, dieses Thema ist politisch relevant, es gehört ganz oben auf die Agenda. Unser Antrag ist auch eine politische Einordnung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses Urteil darf nicht missverstanden werden. Es sagt nicht, dass ein Hammerskinsverbot rechtlich unzulässig wäre, es sagt lediglich, zuständig sind die Länder, und zwar für die einzelnen Chapter. Politisch dürfen wir die Sache deswegen auch nicht einfach so abhaken. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass Fraktionen beantragen, Vereinsverbote zu prüfen. Im Bundestag geschieht das regelmäßig deutlich häufiger als in Landtagen. Das ist auch logisch, wenn es um überregionale oder bundesweit aktive Vereinigungen geht. Bei den Hammerskins haben wir nun eine besondere Situation. Das Bundesverwaltungsgericht hat höchstrichterlich festgestellt, dass nur lokale Chapter verboten werden können. Und genau deshalb ist der Landtag der richtige Ort für diese Debatte. Die „Heimattreue Deutsche Jugend“ wurde 2009 verboten. Und wissen Sie, welche Fraktionen sich schon 2008 im Bundestag per Antrag für ein Verbotsverfahren ausgesprochen haben? Richtig, die SPD natürlich, ach ja, und auch die CDU, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und ja, und auch die FDP und auch die Linken, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und ach ja, auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sogar zuerst. War das Verbot der HDJ richtig? Ja. War das Verbot der „Schwarzen Schar“ richtig? Ja. Und genauso ist es richtig und wichtig, die Chapter der Hammerskins zu verbieten, wenn genügend belastbares Material vorliegt. Und das allein ist Teil dieses Antrags. Diese Botschaft sollte von dieser Debatte bleiben: Dieses Parlament schaut nicht weg, …

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