Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich habe auch ich gedacht, als ich dazu die Presse gelesen habe, zu dem Urteil, in dem das Gericht sagte, dass die einzelnen Chapter in den Ländern durchaus verboten werden können: Na, dann mal los, Mecklenburg-Vorpommern, macht mal! Und selbstverständlich bin ich davon ausgegangen, dass wir das hier auch durchziehen. Nur es gibt ja drei Sachen in Ihrem Antrag, und das eine ist, Erkenntnisse aufbereiten. Ich gehe fest davon aus, dass die Erkenntnisse alle aufbereitet sind und vorliegen und auch in dem Verfahren berücksichtigt worden sind. Das Zweite war, Voraussetzungen für ein Verbot zu prüfen. Da denke ich immer, der Minister hat es ausgeführt, stets und ständig selbstverständlich wird so was geprüft, ob genügend vorliegt oder nicht. Und dieses Verfahren und auch das Urteil sind ja auch ein Beweis dafür, dass es da offensichtlich manchmal unterschiedliche Anforderungen gibt oder Überlegungen dazu gibt. Während die Behörden der Meinung waren, dass es sehr wohl ausreicht, hier die Hammerskins in Deutschland mit ihren Unterchaptern zu verbieten, sah das Gericht das offensichtlich anders, was am Ende natürlich auch zeigt, dass die Gewaltenteilung funktioniert. Und das Dritte ist ja, beide Chapter zu verbieten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Und da, Frau Oehlrich, gehe ich mal sozusagen in das Zivilrecht, wo es ja die Unmöglichkeit gibt. Aber auch in diesem Fall würde ich sagen, was es nicht gibt, kann man nicht verbieten. Und das heißt nicht, und das hat auch der Minister dargestellt, dass man die Personen nicht weiter im Blick hat und schaut, ob es nicht dennoch Strukturen gibt, aber wenn man erst mal – und das ist tatsächlich ein Problem – das Schreiben, das man nicht widerlegen kann, hat, in dem steht, die beiden Chapter sind aufgelöst, sind sie aufgelöst, und dann kann man sie nicht verbieten. Und das ist juristisch durchaus Taktik, auch gerade im rechtsextremen Bereich. Das wissen wir ja. Es ist ja nicht das erste Mal, dass sich rechtsextreme Vereine oder Vereinigungen auflösen. Wir haben den Flügel innerhalb der AfD, der sich für aufgelöst erklärt hat. Aber wir sehen selbstverständlich, dass die Strukturen noch funktionieren, dass die Personen noch da sind, nach wie vor gefährlich sind. Wir haben die Junge Alternative, die aufgelöst wurde als rechtsextremistischer Verdachtsfall, noch bevor sozusagen das Gericht entscheiden konnte, dass es sozusagen gesichert rechtsextrem ist. Und Herr Kramer hat ja in der OZ – so wird er zumindest zitiert – gesagt, dass für die AfD extremistische Vereine verboten gehören. Da kann man sich nur fragen, wann die AfD dann diesen taktisch wirklich schlauen Zug vollziehen wird und sich auflöst. Das wäre schön. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
