Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gewaltenteilung gehört ja zu den zentralen Strukturprinzipien des deutschen Staatsrechts. Deswegen hat es mich etwas gewundert, wie der Vortrag und die Einbringung der Kollegin Oehlrich an der Stelle hier gelaufen ist. Und es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass es nicht Aufgabe und nicht Befugnis des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern ist, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auszulegen. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, hier festzustellen, dass den Landesbehörden ausreichende Erkenntnisse für ein Verbot, von welcher Organisation auch immer, dort vorliegen. Und ich kann davon ausgehen, dass auch Ihrer Fraktion wahrscheinlich nicht solche detaillierten Beweise vorliegen an der Stelle, denn sonst, aus meiner Sicht, hätten Sie diese auch den zuständigen Ermittlungsbehörden vorlegen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Landeskriminalamt als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und das Innenministerium als Vereinsbehörde haben im Rahmen des Verbotsverfahrens im September 2023 Durchsuchungen, Aufklärungsmaßnahmen und Gefährderansprachen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Der Innenminister ist darauf eingegangen und hatte sich auch damals schon geäußert, dass es Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Sprengstoffgesetz geben wird. Was daraus geworden ist, ist aus meiner Sicht zumindest nicht deutlich geworden. Und nach der Anmerkung des Verfassungsschutzes unseres Landes im Verfassungsschutzbericht 2023 hat es in den folgenden Verfassungsschutzberichten keine weiteren Informationen zu den bundesrechtlichen Verbotsverfahren gegeben. Es hätte aus meiner Sicht – und das gehört, glaube ich, auch zur Wahrheit – auch andere Möglichkeiten gegeben als diesen sehr plakativen Antrag, der ja einen gewissen medialen Widerhall hat. Das gehört ja auch zur Oppositionsarbeit, aber es hätte, glaube ich, andere und seriösere Wege gegeben, das Thema hier zu besprechen. Das Innenministerium hätte mit einer Kleinen Anfrage dort befragt werden können. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, einen Bericht im Innenausschuss zu beantragen, um die Frage zu diskutieren, ob und unter welchen Voraussetzungen hier Erkenntnisse für ein solches Verbotsverfahren vorliegen. Ich gehe davon aus, dass es einer besonderen Aufforderung des Innenministeriums zur Ermittlung nicht bedarf und die Landesbehörden ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung, die sie auch haben, hier in vollem Umfang nachkommen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es im Übrigen auch für unklug – und das hat ja nun Frau Faeser auch eindrücklich unter Beweis gestellt in ihrer Amtszeit, die nicht sehr glorreich war als Bundesinnenministerin –, wenn man hier politisch motivierte Verbote auf den Weg bringt, die dann am Ende irgendwo kassiert werden. Sind sie auch noch so gut gemeint, am Ende sollten das die Ermittlungsbehörden hier entscheiden. Und da haben wir als CDU-Fraktion großes Vertrauen auch in das Landeskriminalamt, in den Verfassungsschutz hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen werden wir den Antrag heute hier auch ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
