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René Domke

FDP 29.01.2026 Sitzungen 8/125

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Guten Morgen! Die Landesregierung hat auf beide meiner Kleinen Anfragen zur Vermögensrechnung des Landes eingeräumt, dass die Fragen zur stichtagsbezogenen Bewertung von Vermögen – also in Klammern Bilanzpositionen, die wir nicht haben – schlichtweg nicht beantwortbar sind. Das heißt im Klartext, die Landesregierung kann dem Parlament nicht sagen, über welches Vermögen das Land zum 31.12.24 verfügte und welche insbesondere impliziten Verbindlichkeiten bestanden haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass es konzeptionelle Vorarbeiten geben soll für eine Vermögensrechnung. Die sollen aber erst nach der geplanten Umstellung des Aktivverfahrens zum 01.01.27 beginnen. Ich will mal betonen, 36 Jahre nach Gründung des Landes fehlt uns nach wie vor eine solche Vermögensrechnung. Meine konkrete Frage, Herr Minister: Können Sie konkret darlegen, welche Schritte und Meilensteine für die Erstellung der Vermögensübersicht jetzt vorgesehen sind und wie dann sichergestellt wird, dass dem Landtag – immerhin gibt es ja Kontrollrechte und Auskunftsrechte der Abgeordneten und natürlich auch Anforderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes –, also welche Schritte werden Sie jetzt konkret einleiten, um das sicherzustellen, dass es dann nach 27 relativ schnell eine Vermögensrechnung geben kann?

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