Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vielen Dank für die Debatte! Ich versuche im Folgenden, auf einige der Argumente einzugehen, die hier gebracht wurden gegen den Antrag. Vielleicht ganz am Anfang zu Herrn Ehlers und Frau Becker-Hornickel: Sie haben mich dazu aufgefordert oder meine Fraktion dazu aufgefordert, doch bitte solche Belange in die Haushaltsberatungen einzuführen. Das haben wir gemacht. Wir hatten natürlich einen Änderungsantrag genau zu diesem Thema. Wir hatten ja auch einen Dringlichkeitsantrag. Also wir haben versucht, immer wieder dieses Thema zu setzen, und es hat natürlich auch eine Rolle in den Haushaltsberatungen gespielt. Wir haben das heute noch mal herausgeholt sozusagen, dieses Anliegen, oder noch auf der Tagesordnung gelassen, weil es uns zu wichtig erschien. Es erschien uns zu wichtig, viel zu wichtig, um es untergehen zu lassen in den Haushaltsberatungen. Und ja, die Verhandlungen mit dem Bund laufen ja gerade. Und dafür war es uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und der Koalition dann in diesen Verhandlungen auch, wenn man so will, Rückenwind zu geben. (Zuruf aus dem Plenum: Hör doch auf, so was zu erzählen!) Es kam von der Koalition das Argument, es sei ja schon Geld eingespart worden – eingestellt worden, pardon – jetzt im Haushalt für die zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung. Das sind diese 195.000 oder 197.000 Euro pro Jahr. Das ist halt eine Summe, die nicht ausreicht. Also ich habe mit den Leuten von den Antidiskriminierungsberatungsstellen geredet, ich habe mal gefragt, na, wie sieht es denn eigentlich aus. Und zum Schluss betrug, zum Schluss betrug die Förderung von respekt*land 650.000 Euro, und damit haben sie es, damit haben sie es nicht geschafft, sozusagen Beratung fürs gesamte Land anzubieten. Mir wurde dann geschildert eine Situation, na ja, natürlich bieten diese Beratungsstellen auch mobile Beratung an, aber sozusagen für eine Erstberatung ist es manchmal eben auch wichtig, die Personen aufzusuchen, also das 1:1-Gespräch zu haben. Und wenn man dann die Beratung kurz vorbereitet, dann anderthalb Stunden hinfährt, das Beratungsgespräch führt und wieder zurückfährt, ist halt für einen Fall ein ganzer Tag mitunter sozusagen aufgebraucht. Also das ist etwas, was man berücksichtigen muss, wenn man jetzt anfängt, sozusagen Gelder zu kürzen. Auch dieses Thema „mehr können wir uns gerade nicht leisten“ oder „das ist finanziell nicht darstellbar“, das ist, klar, also man muss natürlich immer genau gucken, wofür ist Geld da. Das Problem ist, dieses Kostenargument, das hören wir halt bei grund- und menschenrechtlichen Anliegen einfach sehr, sehr häufig und machen die Erfahrung, dass, wenn es irgendwie um Infrastrukturprojekte geht, etwa um einen Autobahnzubringer oder eben insgesamt neue zusätzliche Straßen, dann findet man Wege, (Thomas Krüger, SPD: Wo haben wir denn einen Autobahnzubringer in Mecklenburg-Vorpommern, den wir ausfinanzieren?) aber wenn es um Schutz geht derjenigen, die täglich Anfeindungen, Beleidigungen oder Benachteiligungen erleben, dann sollte es eben nicht heißen, dafür fehlt uns leider das Geld. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, liebe Kolleg/-innen, wir reden hier nicht über Luxusprojekte, wir reden über 700.000 Euro pro Jahr. Das sind weniger als 0,02 Prozent unseres Landeshaushalts. (Michael Noetzel, Die Linke: Reden Sie mal mit Ihrer Fraktion im Bundestag!) Und wenn wir in einem Land, das sich der Koalition gegen Diskriminierung angeschlossen hat, nicht mal diesen minimalen symbolischen Bruchteil unseres Landeshaushalts aufbringen können, dann ist das Problem einfach nicht der Haushalt, sondern aus meiner Sicht die politische Prioritätensetzung. Und so ein bisschen schimmerte ja auch durch, es ist ja schon auch Aufgabe des Bundes. Und es war ja auch der Bund, der es den antragstellenden Initiativen ermöglicht hatte, überhaupt durch respekt*land drei Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern aufzubauen. Und wenn sich der Bund nun zurückzieht oder eben doch nicht mehr so viele Mittel zur Verfügung stellen kann wie bisher, dann können wir doch nicht einfach sagen, na ja, dann machen wir eben zwei von drei Beratungsstellen dicht, dann gibt es da eben keine Beratung mehr. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Wollen wir ja auch nicht. Wollen wir ja auch nicht. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Der Schutz vor Diskriminierung ist eben eine Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen. Der Schutz vor Diskriminierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Und mir ist es wichtig zu sagen, Verantwortung beginnt dort, wo man merkt, dass andere ihrer Verantwortung gerade nicht ausreichend nachkommen. Und deswegen bitte ich Sie, sichern Sie das, was eben erst mühsam aufgebaut wurde! Zeigen wir, dass die Worte „Koalition gegen Diskriminierung“ nicht nur auf dem Papier stehen!
