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Constanze Oehlrich

GRÜNE 12.12.2025 Sitzungen 8/123

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Diskriminierung geht uns alle an, seien es die Eltern, die sich für die gleichberechtigte Teilhabe ihres chronisch kranken Kindes am Kitaalltag einsetzen, die Arbeitnehmende, die sich gegen ihre Degradierung nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft wehrt, oder eine geflüchtete Person, die sich im Alltag immer wieder mit rassistischen Anfeindungen konfrontiert sieht. Benachteiligung, Ausgrenzung oder Anfeindungen wegen Merkmalen wie Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Orientierung gehören in unserem Land zum Alltag. (Jens-Holger Schneider, AfD: Besser wäre politische Überzeugung.) „Angst schwingt immer mit“ ist der Titel des von Lola für Demokratie und der Amadeu Antonio Stiftung herausgegebenen „Lagebild Rassismus in MV“. Darin wird deutlich, das Bedrohliche gerade an rassistischer Diskriminierung ist ihre Allgegenwärtigkeit. Sie zeigt sich in allen Lebensbereichen und ist unvermeidlich mit dem alltäglichen Leben verwoben. Diese Allgegenwärtigkeit hat Einfluss auf die gesamte Lebensgestaltung von Menschen, die von Rassismus bedroht sind. Für Menschen, die zur sogenannten Mehrheitsgesellschaft gehören, ist die Dramatik dieser Einschränkungserfahrung überhaupt nicht vorstellbar. Angehörige der Mehrheitsgesellschaft müssen sich nicht die Frage stellen, ob sie bestimmte öffentliche Orte gefahrlos aufsuchen können, sei das der Aufenthalt an einem Bahnhof, (Jens-Holger Schneider, AfD: Fragen Sie mal die Frauen, wenn die abends durch die Gegend laufen wollen!) der Besuch eines Cafés oder eines Spielplatzes bestimmter Dörfer oder Stadtteile oder die Teilnahme am Elternrat im Kindergarten ihrer Kinder. Es ist ein enormes Privileg, sich in Mecklenburg-Vorpommern frei bewegen zu können, ohne sich der Gefahr einer Diskriminierungserfahrung auszusetzen. Für Menschen, die nicht zur sogenannten Mehrheitsgesellschaft gehören, ist Mecklenburg-Vorpommern kein sicherer Ort. (Nikolaus Kramer, AfD: Was?!) Deswegen braucht unser Land Räume, in denen Menschen unabhängig von Herkunft, Aussehen, Lebensweise oder körperlichen Voraussetzungen mit Respekt behandelt werden und Unterstützung erhalten, wenn sie Diskriminierung erfahren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jens-Holger Schneider, AfD: Junge, Junge, Junge!) Die zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung hilft dabei, Rechte durchzusetzen, Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen, und stärkt demokratische Werte, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen, in denen andere Unterstützungsangebote oft fehlen. Deswegen ist es wichtig, den Fortbestand der bestehenden Antidiskriminierungsberatungsstellen bei uns im Land durch eine verlässliche Landesfinanzierung auch über Februar 2026 hinaus zu sichern. Lange war Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, in dem es keine Antidiskriminierungsstrukturen gab, weder auf Landes- noch auf kommunaler oder zivilgesellschaftlicher Ebene. Dann ist es drei Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern gelungen, Mittel aus dem Förderprogramm respekt*land der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einzuwerben. Seit 2023 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern drei Antidiskriminierungsberatungsstellen, die eng zusammenarbeiten: eine in Schwerin, eine in Greifswald und eine in Anklam. Doch das Förderprogramm des Bundes endet im Januar 2026. Die drei Beratungsstellen nehmen seit November 2025 keine neuen Fälle mehr an, weil sie nicht wissen, ob sie ihre Beratungsarbeit ab Februar 2026 fortführen können. Wir dürfen nicht dabei zusehen, wie diese eben gewachsenen Strukturen wieder wegbrechen! Gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen, wo Unterstützungsangebote ohnehin rar sind, wäre das ein herber Rückschritt. Das Lagebild Rassismus, das ich eben schon erwähnt habe, dokumentiert, wie rassistische Diskriminierung im Alltag wirkt. Die befragten Frauen berichten von Situationen, in denen sie unbeschwert Alltägliches bewältigen, dann aber von einem Augenblick zum anderen erschüttert werden. Ich zitiere: „Du läufst durch die Straße, Schnee überall, alles ist wunderschön, alle sind draußen und machen Fotos. Du siehst nur lächelnde Gesichter, und dann läuft ein Mann hinter uns und sagt: ‚Guck mal, die Kanaken.‘“ Zitatende. Die befragten Frauen verbinden den erlebten Alltag in MV damit, zur „Anderen“, zur „Fremden“ gemacht zu werden. Sie erleben, dass sie nicht zur Mehrheit dazugehören und aus ihrem sozialen Umfeld ausgeschlossen werden, egal, wie sehr sie sich individuell anstrengen. Ich zitiere: „Nach all den Jahren, die ich nun schon hier lebe: Mein Akzent bleibt nach wie vor, ich werde ihn nicht los. Die Menschen weisen mich immer und immer wieder darauf hin. Egal, wie sehr ich es versuche, ich gehöre nie dazu.“ Zitatende. Die befragten Frauen haben nicht selten eine Entwertung ihrer akademischen Abschlüsse und beruflichen Erfahrungen erlebt. Ich zitiere wieder: „Ich bin eine hoch ausgebildete Frau. Ich habe studiert, und ich habe drei Sprachprüfungen absolviert, und trotzdem muss ich in einem Hotel die Teller abwaschen.“ Zitatende. Die Migrationserfahrungen dieser Frauen münden in Deklassierungserfahrungen, da sie im Vergleich zur Lebenslage im Herkunftsland in schwächere sozioökonomische Positionen gelangen. Diese Berichte zeigen, Diskriminierung ist real. Sie strukturiert Alltag. Sie schränkt ein und verletzt Menschen existenziell. Ohne spezialisierte Beratungsstellen bleiben diese Erfahrungen unsichtbar. Die Betroffenen verzweifeln, ziehen sich zurück, verlieren Vertrauen in die demokratischen Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns im Land. Wir als Parlamentarier/-innen tragen Verantwortung. Unser Land muss garantieren, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Demokratie lebt von Teilhabe und Schutz vor Ausgrenzung. Der Fortbestand der zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatung bei uns im Land darf nicht dem Zufall überlassen werden. Gerade Menschen, deren Alltag von mehrfacher Diskriminierung geprägt ist, brauchen verlässliche Strukturen. Als Teil der „Koalition gegen Diskriminierung“ muss unser Land auch dazu bereit sein, praktische Konsequenzen zu ziehen: Ressourcen bereitstellen, Verantwortung übernehmen, Schutz bieten. In Reaktion auf unseren Dringlichkeitsantrag hat die Koalition von SPD und Die Linke in letzter Minute dafür gesorgt, dass in diesem Landeshaushalt überhaupt etwas Geld eingeplant wird für die zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Das ist gut, aber das ist noch nicht gut genug. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben unseren Antrag aufrechterhalten, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Einbildung ist auch eine Bildung.) weil die darin formulierten Forderungen nach wie vor aktuell sind. Um eine langfristige, halbwegs flächendeckende und unabhängige Antidiskriminierungsberatung in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen, braucht es eine verlässliche Landesfinanzierung ab 2026 für die bestehenden Beratungsstellen und die Bereitstellung nicht nur von 195.000 Euro, sondern von 700.000 Euro pro Jahr. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein realistischer und notwendiger Schritt, denn nur mit verlässlichen Mitteln können Beratungsstellen Personal halten, neue Fälle annehmen, präventiv arbeiten und Betroffene beraten. Der Fortbestand der Antidiskriminierungsstellen unseres Landes wäre ein starkes Signal für Menschlichkeit, für Gerechtigkeit, für demokratische Teilhabe. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Constanze Oehlrich Protokoll ↗