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Wolfgang Waldmüller

CDU 12.12.2025 Sitzungen 8/123

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Für mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau – Flexibilisierung der Länderöffnungsklausel und bedarfsgerechte Abstandsregelungen“ – so heißt unser Antrag, den wir ja schon angekündigt hatten und wo wir auch schon mal ein bisschen drüber gesprochen haben. Unsere Anträge überhaupt zur Energie von meiner Fraktion tragen den klaren Anspruch, mehr Akzeptanz beim Windenergieausbau durch flexible, bedarfsgerechte Abstandsregelung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene. Ich möchte noch einmal vorausschicken unseren grundsätzlichen Standpunkt, dass wir auch dieses Wind-an-Land-Gesetz wie es das im Bund gibt, mit dieser Privilegierung, dass wir das für novellierungsnot…, die Notwendigkeit der Novellierung muss da sein, weg von diesen Flächenzielen. Und ich habe Ihnen schon mal gesagt, dass wir, ohne dass wir irgendwelche Klimaziele vernachlässigen oder nicht einhalten können, die CO -Ziele, die gesetzt sind in 2 der Bundesrepublik Deutschland, können wir durch einen gesunden Energiemix, aber auch vor allen Dingen nicht durch die Flächenvorgaben, sondern beispielsweise die Orientierung an erzeugter Leistung eben genauso gut erreichen. Und das würde vieles entspannen und würde viel zu Akzeptanz in der Bevölkerung beim Ausbau der Windkraft beitragen. Und Sie wissen, dass das Leibniz-Institut in Hannover auch dazu Berechnungen gemacht hat, Forschungen gemacht hat und genau zu dem gekommen ist, dass in Mecklenburg-Vorpommern, wenn man das umrechnen würde in Flächen, 1,4 Fläche würde ausreichen bei dem ganzen Repowering, was uns noch erwartet, genau die gleiche – mit der erzeugten Leistung, wie es bei 1,4 Fläche wäre –, dass wir genau die gleiche Leistung an erzeugter Energie haben, um die CO -Ziele zu erreichen. 2 Das muss man irgendwann mal zur Kenntnis nehmen und dann eine Abkehr von diesem doch etwas mit Wildwuchs bedachten Ausbau eben sehen. Wir kommen aber jetzt zu der Erweiterung, die wir heute auch mit in dem Antrag drinhaben. Es geht einmal tatsächlich um die Novellierung des Wind-an-Land-Gesetzes im Bund, aber auch um die Erweiterung, das Ziel, den Windenergieausbau in Mecklenburg-Vorpommern planbar, transparent und sozial akzeptabel zu gestalten. Und warum? Jetzt kommen wir zu den Abständen. Die Technik hat sich eben weiterentwickelt, ich habe das beim letzten Mal schon gesagt. Wenn wir vor 20 Jahren Windräder aufgestellt haben, dann waren das jetzt 80 Meter Nabenhöhe, und heute sind es zum Teil bei 160 bis 200. Dass das eine ganz andere Wirkung hat, eine ganz andere Dimension, das, denke ich mal, das sollte doch jedem klar sein, und das gilt sowohl für jetzt in Eignungsgebieten neu aufzustellende Windräder als auch natürlich für all die Anlagen, die jetzt auch regepowert werden, die damals 80 Meter groß waren. Wir haben Abstände heute vereinbart und auch im Bundesgesetz vorgeschrieben von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen und 800 Metern zu Splittersiedlungen. Und dass wir heute eine ganz andere Bedrängungswirkung haben von diesen großen Windanlagen – 160 Meter Nabenhöhe und so weiter, Beeinträchtigung Sicht und Schlagschatten oder Lärm –, das dürfte doch jedem klar sein. Und das ist im Bundesgesetz Paragraf 249 Baugesetzbuch mit den Mindestabständen ebenso geregelt, wie ich Ihnen das gerade gesagt habe. Und deswegen möchten wir Sie gerne ermuntern, auf Bundesebene dazu auch tätig zu werden, dass man genau diese Abstände eben korrigiert. Wir fordern, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, die Länderöffnungsklausel Paragraf 249 weiterzuentwickeln, dass bedarfsgerechte Mindestabstände möglich sind. Die Länder, da bin ich der festen Überzeugung, die können sehr gut selber entscheiden, welche Abstände zur Erreichung der Flächenziele beziehungsweise der erzeugten Leistung, um die CO -Ziele zu erreichen, das 2 können sie sehr wohl selber entscheiden, da braucht man keine dogmatischen Vorgaben vom Bund. Wir schlagen der Bundesebene vor, die starren Flächenpotenziale in flexible, bedarfsorientierte Systeme zu überführen, damit Länder mit geringerer Siedlungsdichte planvolle Lösungen treffen können. Ich hatte das eingangs schon erklärt. Und wir fordern auch dann, wenn im Bund theoretisch die Vorgaben im Baugesetzbuch aufgehoben werden, flexibilisiert werden, dass dann auch im Land eine Evaluierung der bisherigen Abstandsregelung, speziell im Hinblick auf die modernen Anlagetypen, Repowering und Auswirkungen auf Akzeptanz und Landschaftsschutz gemacht wird. Und schließlich sprechen wir uns dafür aus, Alternativen zur starren Abstandsmessung zu prüfen, zum Beispiel differenzierte Abstände nach Anlagenhöhe und Leistung, sogenannte Hx-Modelle, sowie Ausnahmeregelungen für Repowering im Vorranggebiet. Meine Damen und Herren, die rote Lampe leuchtet, ich wollte jetzt eigentlich noch ein bisschen weitererzählen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) aber letztendlich, unterm Strich habe ich, habe ich, glaube ich, den Antrag begründet, um was es geht: Es geht einmal um die Auflösung der Abstände (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) und die Novellierung der Flächenziele im Bund, (Torsten Renz, CDU: Ein paar Argumente mehr wären gut gewesen.) damit wir Akzeptanz in der Bevölkerung für den Windausbau eben bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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