Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Lassen Sie uns die engagierte Debatte um die Jüngsten in unserer Gesellschaft doch direkt weiterführen, denn manchmal gibt es Anträge, bei denen es nicht um parteipolitische Linien geht, nicht um Haushaltslogiken und nicht um taktische Prioritäten, sondern um Kinder, um verletzte Kinder, um Kinder, die Gewalt erfahren haben, sexualisierte Gewalt, körperliche Gewalt, Gewalt, die wir uns als Erwachsene oft kaum vorstellen können und die doch mitten in Mecklenburg-Vorpommern täglich passiert. 606 betroffene Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr – das ist die offizielle Zahl, und wir wissen alle, das ist nur die Spitze eines großen Eisberges. Mehr als 90 Prozent aller Fälle sexualisierter Gewalt werden statistisch überhaupt nicht erfasst, die Dunkelziffer ist gewaltig. Und das, Kolleginnen und Kollegen, ist ein Skandal, der uns alle etwas angeht. Und während wir hier sprechen, während wir debattieren und abwägen, steigt die Zahl der Jüngsten, die Hilfe brauchen, dramatisch. Im Childhood-Haus Schwerin hat sich innerhalb von drei Jahren die Zahl der Opfer im Alter von null bis sechs Jahren um 185 Prozent erhöht. Allein das muss uns alle wachrütteln. Doch was erleben diese Kinder, wenn sie den Mut gefunden haben zu sprechen? Was erleben Jugendliche, wenn sie sich endlich jemandem anvertrauen? Sie erleben häufig das, was wir ihnen eigentlich ersparen müssten: Mehrfachbefragung, neue Traumatisierung, warten, wieder warten, ein Verfahren, das manchmal Leid verlängert, statt zu lindern, nicht weil Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte schlecht arbeiten, sondern weil unser System nicht auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet ist, weil Wahrheitssuche im Strafprozess leider zu oft wichtiger erscheint als Kinderschutz. Und natürlich – lassen Sie mich das ganz klar sagen –, es geht natürlich um beides. Und das zeigt uns ein Ort, der für viele Kinder in unserem Land bereits ein Rettungsanker geworden ist: das Childhood-Haus Schwerin. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dort arbeiten Mediziner/-innen, Psychologen, Polizei, Jugendämter, Therapeut/-innen und Staatsanwälte Hand in Hand, ein geschützter Raum, kindgerecht gestaltet, professionell betreut, traumainformiert, so, wie es jedem betroffenen Kind zusteht. Hier werden gerichtsfeste Aussagen aufgezeichnet, hier werden Untersuchungen durchgeführt, Beweise gesichert, Hilfe organisiert, und das alles abgestimmt aus einer Hand, ohne das Kind immer wieder erneut in die Hölle seiner Erfahrung zurückstoßen zu müssen. Und die Zahlen sprechen für sich: Von 78 begleiteten Kindern in 2022 zu 167 im Jahr 2025 – ein Anstieg von 114 Prozent! Und das sind keine Statistiken, werte Kolleg/-innen, das sind Mädchen und Jungen, die dort Schutz gefunden haben, endlich, und viel zu oft leider viel zu spät. Und was heißt das nun für uns? Es heißt, dass dieses Angebot des Childhood-Hauses kein Glücksfall eines Wohnortes in Mecklenburg-Vorpommern sein darf. Ob ein Kind in Rostock, Stralsund oder Neubrandenburg oder in Greifswald geschlagen, vergewaltigt oder missbraucht wurde, es hat dasselbe Recht auf Schutz, auf professionelle Begleitung, auf ein faires und kindgerechtes Verfahren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sebastian Ehlers, CDU) Gestern haben wir im Kinderschutzgesetz festgeschrieben, dass ein Childhood-Haus in Vorpommern kommen soll. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Papier, ein Bekenntnis, das Hoffnung weckt, im Haushalt dagegen keine einzige neue Stelle, kein einziger Euro, kein Finanzierungstitel, kein Investitionspfad, gar nichts. Und das ist nicht nur ein politisches Versäumnis, das ist eine Tür, die vor den Augen der Kinder zugeschlagen wird, denen wir gestern groß angekündigt haben, wir würden sie besser schützen. Ein Childhood-Haus entsteht nicht durch parlamentarische Absichtserklärungen, es entsteht nicht durch warme Worte, es entsteht durch Ausstattung, durch Personal und durch verlässliche finanzielle Mittel. Ein Childhood-Haus ins Gesetz zu schreiben, aber nicht in den Haushalt, das, meine Damen und Herren, ist Symbolpolitik. Es ist schön formuliert, aber ohne Wirkung für die Kinder, die heute, morgen und übermorgen unsere Hilfe dringend brauchen. Und deshalb fordern wir Bündnisgrüne: Bauen wir unverzüglich ein Childhood-Haus in Vorpommern auf! Schaffen wir eine gesetzliche Grundlage, damit in jedem Landgerichtsbezirk Mecklenburg-Vorpommerns ein Childhood-Haus entstehen kann! Und das ist keine bündnisgrüne Forderung, das ist eine menschliche Forderung, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und das ist kein Luxus, über den wir hier reden, und kein Nice-to-have. Wir reden über eine elementare Pflicht unseres Rechtsstaates, Kinder zu schützen, die am verletzlichsten sind. Wer heute gegen diesen Antrag stimmt, muss den Menschen im Land erklären, warum ausgerechnet Kinder, die Gewalt erfahren haben, weiter einer Struktur ausgeliefert bleiben sollen, die ihnen zusätzliche Traumata aufbürdet, warum wir ihnen nicht den Schutz geben, den wir längst geben könnten, warum wir warten sollten, obwohl jedes Jahr zählt, jeder Monat und natürlich auch jedes Kind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderschutz beginnt nicht mit warmen Worten, sondern er beginnt da, wo wir endlich handeln. Lassen Sie uns heute gemeinsam dafür sorgen, dass kein Kind in Mecklenburg-Vorpommern mehr allein durch ein Strafverfahren gehen muss, dass kein Kind mehr Angst vor einem System haben muss, das es eigentlich schützen sollte, dass aus Schmerz nicht noch zusätzliches Leid entsteht, sondern Perspektive, Halt und Heilung. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für diesen Antrag, für die Childhood-Häuser, aber vor allem für die Kinder in unserem Land. Ich freue mich auf eine ehrliche Debatte und danke Ihnen bis hierhin für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
