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Horst Förster

AfD 12.12.2025 Sitzungen 8/123

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag fordern wir die sofortige Freigabe des vor Sassnitz liegenden Öltankers „Eventin“. Das vom Zoll an die Kette gelegte Schiff droht mit seiner Ladung von 100.000 Tonnen Öl durch Sturm oder Anschlag zu einer riesigen Ölpest für Rügen und die Ostsee zu werden. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden. Die „Eventin“ trieb im Januar infolge eines Stromausfalls manövrierunfähig in der Ostsee und wurde deshalb in den Bereich vor Sassnitz geschleppt und dort festgesetzt. Im Februar wurde das Schiff als der russischen Schattenflotte zugehörig gelistet und damit sanktioniert. Einen Monat später wurden Schiff und Ladung vom Zoll zum Zwecke der Verwertung eingezogen und beschlagnahmt. Dies wurde mit den gegen Russland verhängten Sanktionen begründet, wonach die Ein- und Ausfuhr embargobehafteter Ware in der EU verboten ist. Dagegen klagen der Eigner und der Charterer, sie machen geltend, dass das Schiff nicht freiwillig, sondern nur wegen der Havarie in die deutschen Hoheitsgewässer gelangt und zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht sanktioniert gewesen sei. Mit Beschluss vom 9. Mai setzt das Finanzgericht Greifswald im Eilverfahren die Vollziehung der Einziehung aus. Im Wesentlichen wird die Entscheidung damit begründet, dass hier eine Ausnahmeregelung der EU-Sanktionsverordnung greife, die dem völkerrechtlich anerkannten Nothafenrecht entspreche. Hierzu das Gericht, ich zitiere: „Das Nothafenrecht soll es Schiffen in Seenot grundsätzlich ermöglichen, einen nahegelegenen Hafen anzulaufen beziehungsweise sich in einen solchen Hafen schleppen zu lassen. Dem trägt der genannte Ausnahmetatbestand Rechnung, indem er die Verbote“ der EU-Verordnung „im Falle der Seenot außer Kraft setzt. Solche Schiffe können in einen Nothafen geschleppt werden und dürfen diesen auch wieder verlassen.“ Kapitän und Besatzung werden durch die Befürchtung, den Hafen gar nicht anlaufen und ihn sodann auch nicht wieder verlassen zu dürfen, nicht daran gehindert, Nothilfe in Anspruch zu nehmen. Der Bundesfinanzhof hat gestern die Beschwerde des Hauptzollamtes gegen den Beschluss des Finanzgerichts Greifswald zurückgewiesen. Er teilt die von der Vorinstanz geäußerten begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsverfügung in vollem Umfang. Er stützt sie genau wie das Finanzgericht im Wesentlichen auf das Nothafenrecht, und die Begründung ist überzeugend. Und auch wenn wir uns noch immer in einem Eilverfahren befinden, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist ein klares Präjudiz für das Hauptsacheverfahren. Die Missachtung des völkerrechtlich anerkannten Nothafenrechts durch unsere Zollbehörden beziehungsweise die dahinterstehende Bundesregierung ist unverzeihlich, denn die Geltung und Beachtung des internationalen Seerechts ist für Deutschland als Exportland von einem eigenen elementaren Interesse. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Beschluss des Bundesfinanzhofs ist eine schallende Ohrfeige für die Zollbehörden beziehungsweise die dahinterstehende Bundesregierung, denn diese hat in ihrem Sanktionseifer die Rechtslage offensichtlich grob fehlerhaft verkannt und darüber hinaus das Risiko nicht bedacht, das von diesem Tanker mit seiner riesigen Ölmenge für die Umwelt ausgeht. Sie ist rechtsirrig davon ausgegangen, das Schiff nebst Ladung kurzfristig verwerten zu können. Jetzt stehen sie vor dem Dilemma, das Schiff entweder freizugeben oder weiter an der Kette zu halten und damit eine Umweltkatastrophe zu riskieren. Denn jetzt im Winter besteht das reale Risiko, dass sich das Schiff in den zu befürchtenden schweren Winterstürmen von der Ankerkette losreißen und leckschlagen oder sogar auseinanderbrechen könnte. Würde sich dieses Risiko verwirklichen, so hätte dies für Rügen und die ökologisch empfindliche Ostsee eine katastrophale Auswirkung auf Jahrzehnte. Davor warnen die Rüganer und Umweltschützer. Keiner der hierzu gehörten Experten kann eine solche Katastrophe ausschließen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Daneben existiert ein weiteres unkalkulierbares Risiko, vor dem wir uns bei einer nüchternen Analyse fürchten müssen. Kein Land ist bisher so robust gegen die sogenannte Schattenflotte vorgegangen wie Deutschland. Das darf aus der Sicht Putins keine Schule machen. Für ihn ist die freie Durchfahrt auf See lebenswichtig. Wie nah- oder fernliegend ist bei dieser Lage die Vorstellung eines Anschlags, den man ausführen lässt, ohne dabei selbst als Akteur in Erscheinung zu treten? (Enrico Schult, AfD: Kennen wir ja!) Sozusagen ein Anschlag nach dem Muster des Nord-Stream-Anschlags, nur dass dieser hier bei 100.000 Tonnen Öl über Wasser viel einfacher auszuführen wäre als der Anschlag gegen die Pipeline. Dass der Angriff auf Öltanker auf offenem Meer trotz der immensen Umweltschäden kein Tabu mehr ist, hat die Ukraine mit ihren jüngsten Drohnenangriffen auf Öltanker der russischen Schattenflotte (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) unter anderem im Schwarzen Meer gerade vorgemacht. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) Wird natürlich kaum berichtet. (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau!) Verlegen Sie diese Angriffe in die Ostsee, um das reale Eskalationsrisiko in vollem Umfang zu begreifen. (Petra Federau, AfD und Jens-Holger Schneider, AfD: Genau! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, man kann es drehen und wenden, wie man will, Deutschland steht am Ende in jedem Fall blamiert da. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) In Konsultationen mit Brüssel und verbündeten Staaten wurde die „Eventin“ unter Ausnutzung der Havarie zunächst auf die Sanktionsliste gesetzt und danach zur Verwertung von Schiff und Ladung eingezogen, und jetzt muss man erkennen, dass dieser Sanktionsschritt zum Bumerang geworden ist und uns bestenfalls eine Menge Geld für die Beschlagnahme und die Obhut des Schiffes kosten wird. Auf der anderen Seite hat sich unsere Justiz als ein Leuchtturm der Rechtsstaatlichkeit bewährt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Na so was! – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Sie hat dem Sanktionsdruck widerstanden und mit ihren Entscheidungen das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und dessen Verlässlichkeit gestärkt. Dieses starke Signal für den Rechtsstaat kann allerdings den durch das unbedachte und riskante Vorgehen der Bundesregierung unserem Land zugefügten Ansehensverlust kaum ausgleichen. Meine Damen und Herren, was ist jetzt zu tun? Darauf kann es im Interesse unseres Landes nur eine Antwort geben, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und die heißt unverzügliche Freigabe des Schiffes und weg damit in die internationalen Gewässer. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Schutz unseres Landes, der Schutz unserer wunderbaren Insel Rügen, der Schutz unserer ökologisch sensiblen Ostsee geht jeden nur denkbaren Sanktionen gegen Russland vor. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Darin, meine Damen und Herren, sollten wir uns hier eigentlich alle einig sein. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich mit allen Kräften für eine Freigabe der „Eventin“ einzusetzen. Zeigen Sie Rückgrat und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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