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Franz-Robert Liskow

CDU 10.12.2025 Sitzungen 8/121

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich habe jetzt das Vergnügen, zum Einzelplan 04 zu sprechen und meine geschätzte Kollegin Frau von Allwörden zu vertreten, die leider erkrankt ist. Also von hier auch gute Besserung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Und ich möchte auf ein paar unserer Änderungsanträge eingehen, zum einen auf den Änderungsantrag 8/6072. Dort wollen wir im Kapitel 0422 „Wohnraumförderung aus Finanzhilfen des Bundes“ im Titel 893.01 (neu) „Barrierereduzierende Anpassung von Wohnungen“ für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 1,5 Millionen Euro in den Ansatz bringen. Zur Deckung der Mehrausgaben soll dafür der Haushaltsansatz im Einzelplan 11 im Kapitel „Sonstige allgemeine Einnahmen und Ausgaben“ der Titel 359.01 „Entnahme aus der Ausgleichsrücklage“ für 26 und 27 jeweils in gleicher Höhe angehoben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wofür soll so viel Geld ausgegeben werden? Das Innenministerium hat am 6. Juli dieses Jahres mitgeteilt, dass die Antragstellung für das Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand im Jahr 2025 ab dem 7. Juli möglich ist. Und bereits fünf Monate später, am 04.12., gab es eine Mitteilung des Ministeriums, dass das Programm, im Jahr 2025 keine neuen Anträge mehr angenommen werden können, weil die bereitgestellten Mittel von mehr als 2 Millionen Euro bereits erschöpft sind. Das zeigt doch, wie gut dieses Förderprogramm angenommen wurde, welche Möglichkeiten für die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbau gesehen wurden. Und das zeigt auch, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausgereicht haben, um den hohen Bedarf zu decken. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land und in ganz Deutschland mit einem stetig steigenden Anteil älterer Menschen wird barrierefreies Wohnen auch in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen. Deshalb ist die Bereitstellung von Mitteln des Landes zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand eine wesentliche Voraussetzung für die barrierefreie Ertüchtigung des Wohnraums unserer Bevölkerung und, wenn diese Mittel nicht ausreichend sind, weitere Mittel bereitzustellen, damit mehr Anträge bewilligt werden und weitere Wohnungen ertüchtigt werden können. Das ist eine Maßnahme, die direkt und in dem Maße wirkt, wie sie gebraucht wird. Wir sind uns wohl alle einig darin, dass aufgrund der Aufstockung dieser Landesmittel die Planungssicherheit für Eigentümer, Handwerksbetriebe und die Wohnungsunternehmen deutlich verbessert wird und damit ein Beitrag zur Stützung des Wohnungsbaus in Mecklenburg-Vorpommern geleistet wird. Deshalb werben wir eindringlich dafür, dass dieser Änderungsantrag angenommen wird. Ein weiterer Änderungsantrag, auf den ich eingehen möchte, ist die Nummer 8/6071. Hier wollen wir im Kapitel 0406 der Polizei im Titel 422.01 für die „Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten“ den Ansatz für das Jahr 2026 von 296,4 Millionen Euro um 3,4 Millionen Euro auf 299,8 Millionen Euro erhöhen. Das ist noch mehr Geld aus dem Haushalt unseres Landes. Und wir … (Julian Barlen, SPD: Wie viel noch mal genau?) 3,4 Millionen mehr, Herr Barlen! (Julian Barlen, SPD: Okay, danke!) Das ist noch mehr Geld aus dem Haushalt unseres Landes. Und wir sind sicher, dass jeder einzelne Euro davon gut angelegtes Geld ist. Mit dem Beitrag sollen 100 zusätzliche Planstellen der Besoldungsgruppen A15 bis A9E für die Kriminalpolizei in unserer Landespolizei herausgebracht werden. Unter anderem geht es um Planstellen der Besoldungsgruppen A10 bis A12 für die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für besondere Fachverwendungen in das erste Einstiegsamt, den sogenannten gehobenen Dienst, und auch für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, meine Damen und Herren, und zwar nach einem für die Kriminalitätsbekämpfung geeigneten Studiengang und einer der Vorbildung entsprechenden Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbstständigen Wahrnehmung des Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt, oder einer laufbahnqualifizierten Zusatzausbildung. Dabei denken wir insbesondere an die Fachbereiche der Kriminalpolizei für Cyberkriminalität. Während in einigen Kriminalitätsbereichen ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen ist, steigen insbesondere bei Internet- und Cyberkriminalität und in den Fällen der Kinderpornografie die Fallzahlen weiter stark an. Dazu kommt eine Menge an digitalen Daten, die ausgewertet werden müssen. Und da zunehmende Verlagerungen der Straftaten in das World Wide Web und die Aufgaben in allen Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung weiterwachsen, deshalb brauchen wir im Jahr 2026 diese zusätzlichen 100 Stellen für die Landeskriminalpolizei. Andere Bundesländer machen uns das vor, und dementsprechend wäre es schön, wenn wir hier nachziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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