Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vertreter der Bundesregierung, meist die der Unionsseite, verkünden derzeit gern, dass man sich unseren Sozialstaat nicht mehr leisten könne. (Daniel Peters, CDU: Zu Recht!) Um ihn zu retten, müsse man ihn dringend reformieren. (Daniel Peters, CDU: Richtig!) Das klingt progressiv und zukunftsorientiert, bedeutet das Wort „Reform“ doch eigentlich planvolle Umgestaltung oder Verbesserung von bestehenden Strukturen, Systemen oder Verhältnissen, um Missstände zu beheben. Schauen wir jedoch auf die Schlagwörter der letzten Wochen, hat das, was dort vorgeschlagen wird, wenig bis gar nichts mit einer Reform zu tun. Tatsächlich soll die Axt an den Sozialstaat gelegt und dabei vor allem kräftig nach unten getreten werden. (Daniel Peters, CDU: Oh!) Das haben auch die Mitwirkenden des 26. Erwerbslosenparlaments festgestellt, das am Montag hier in diesen Räumlichkeiten getagt und die Stigmatisierung von arbeitslosen Menschen zurückgewiesen hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Winter, SPD) Beispiele für den frontalen Angriff auf den Sozialstaat gibt es mehr als genug. Nummer 1, die Rückabwicklung des Bürgergeldes. Die monatelange Kampagne, mit der man Leistungsbeziehende pauschal als Faulpelze diffamierte, endet nun vorläufig mit einem Gesetzentwurf, der nichts anderes ist als die Rückkehr von Hartz IV. Auf dem Weg dorthin wurde gelogen, dass sich die Balken biegen. Für das Jahr 2024 geht man je nach Interpretation der Gesamtsanktionen von etwa 16.000 bis 23.000 sogenannten Totalverweigerern aus. Das entspricht 0,4 bis 0,6 Prozent der Leistungsbeziehenden. Die Mär von den Heerscharen fauler Arbeitsloser fällt also schon bei dieser Zahl wie ein Kartenhaus zusammen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Richtig!) Eine statistisch fast irrelevante Zahl muss dennoch als Begründung für einen kalkulierten Verfassungsbruch herhalten. Zudem erklärte der heutige Kanzleramtsminister Thorsten Frei im November 2024 nach dem Bruch der Ampelkoalition zur besten Sendezeit im deutschen Fernsehen, man könne durch eine Bürgergeldreform sage und schreibe 30 Milliarden Euro im Haushalt einsparen. Kanzler Merz sprach immerhin noch von Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich. Damit die vom Kanzler versprochene zweistellige Milliardensumme eingespart wird, müssten rein rechnerisch 1,2 Millionen Menschen aus dem Bürgergeld geholt werden, und das haben heute schon unisono alle Arbeitsmarktexperten als vollkommen illusorisch zurückgewiesen. Einige der geplanten Regelungen sind hingegen eine Demontage sozialer Sicherung mit der Brechstange. Durch massive Verschärfungen und verstärkten Druck auf Arbeitslose und Beschäftigte sollen der Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigungen wieder ausgeweitet werden. Beide Gruppen sollen gezwungen werden, jede noch so schlecht bezahlte Tätigkeit anzunehmen, unabhängig von Qualifikationen, Zumutbarkeit oder Lebenssituation. Damit wird faktisch das Recht auf freie Berufswahl nach Artikel 12 Grundgesetz ausgehebelt. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Und auch die Sanktionsregelungen sind offen verfassungswidrig, denn anders als noch bei Hartz IV sind nämlich weder Sachleistungen noch der Schutz der Wohnung vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. November 2019 jedoch unmissverständlich festgestellt, ich zitiere, das „menschenwürdige Existenzminimum“ darf nicht gekürzt werden. „Die … Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“ (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau das ist aber mit den beschlossenen Regelungen geplant, sodass mit einer Flut von Klagen zu rechnen ist. Nummer 2, die Abschaffung des 8-Stunden-Tages. Die Bundesregierung will den 8-Stunden-Tag abschaffen und die maximale Arbeitszeit pro Tag verlängern. Sie begründet das damit, dass die geltenden Arbeitszeitregelungen den Veränderungen der Arbeitswelt durch Globalisierung und Digitalisierung nicht mehr Rechnung trügen. Eine umfangreiche Ausweitung mobilen Arbeitens, die damit verbundene ständige Erreichbarkeit und der Wunsch der Beschäftigten nach mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit auf den Tag mache vermeintlich eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes unausweichlich. Auch diese Auffassung ist klar abzulehnen. Das Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiges Schutzgesetz. Als äußerster Rahmen der Arbeitszeitgestaltung ist es zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten unverzichtbar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist aber zugleich auch hinreichend flexibel, um beiden Seiten – Arbeitgebern und Arbeitnehmern – die notwendige Flexibilität einzuräumen. Die oft zu hörende Forderung „Weg mit dem starren 8-Stunden-Tag“ zeugt von Unkenntnis der Rechtslage, denn so gibt es ihn gar nicht. Die werktägliche Arbeitszeit der Beschäftigten darf zwar grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber heute schon auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind dabei die Kalendertage Montag bis Samstag. Das Gesetz ermöglicht also in jedem einzelnen Arbeitsverhältnis bis zu 10 Stunden reine Arbeitszeit am Tag an sechs Werktagen, also 60 Stunden pro Woche, wenn innerhalb eines halben Jahres ein Ausgleich auf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich erfolgt. Der Zeitraum, innerhalb dessen die tägliche Höchstarbeitszeit vereinbart werden kann, ist lediglich durch die Ruhezeit von 11 Stunden begrenzt. Und warum ist das so? Die Arbeitszeitforschung belegt deutlich die negativen Auswirkungen von überlangen Arbeitszeiten und verkürzten Ruhezeiten. Arbeitsmediziner sagen übereinstimmend, die jetzigen Regelungen stellen die Voraussetzung für eine gesunde und sichere Gestaltung der Arbeit dar. Zudem sinkt die Produktivität nach der achten Arbeitsstunde am Tag nachweislich und die Zahl der Arbeitsunfälle steigt signifikant an. Wissenschaftliche Evidenz interessiert die Bundesregierung jedoch nicht. Daher ist Widerstand Pflicht: „Mit Macht für die 8“, das ist das Motto der Gewerkschaften und das unterstützt meine Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nummer 3, die Rente mit 70. Oder, wenn man die Empfehlungen des sogenannten Beraterkreises von Wirtschaftsministerin Reiche hernimmt, sogar mit 73. So kann nur jemand reden, der im Elfenbeinturm sitzt. Fakt ist, die Lebenserwartung steigt nicht für alle Menschen in Deutschland gleichermaßen. Wer Schicht schiebt, im Krankenhaus oder am Band, bei Wind und Wetter auf dem Bau arbeitet, Müll entsorgt oder unter Zeitdruck Pakete ausliefert, (Daniel Peters, CDU: Genau die wollen die Gerechtigkeit! Genau die, Herr Foerster!) hat dadurch häufig eine kürzere Lebenserwartung. Länger arbeiten können Wissenschaftler, Manager oder Abgeordnete. Ein höheres Rentenalter für alle ist hingegen eine Rentenkürzung durch die Hintertür, (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke, Christian Winter, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Hört, hört!) denn die Leute werden trotzdem früher in Rente gehen, weil sie ihre Gesundheit schlicht dazu zwingt. Und dann müssen sie drastische Abschläge in Kauf nehmen. Kein Wunder also, dass Umfragen zeigen, Beschäftigte sind bereit, im Zweifel lieber höhere Beiträge zu zahlen, als später in Rente zu gehen. Und die Beiträge sind in Deutschland mit 18,6 Prozent im internationalen Vergleich gar nicht so hoch, wie gemeinhin gern behauptet wird. Länder, die höhere Renten zahlen, haben höhere Beiträge oder schießen mehr aus Steuern dazu. Außerdem teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber die Beiträge zur Rente fifty-fifty. Rentenpolitik ist für uns mehr, als nur Köpfe nach Altersgruppen zählen. Entscheidend für eine gute gesetzliche Rente ist, wie viele Menschen einzahlen und wie gut sie verdienen. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir wollen, dass möglichst viele Menschen gesund bis zur Rente arbeiten können, und zwar in sozial sicheren Jobs mit guten Einkommen. Das Rentenniveau muss daher stabilisiert und der Versichertenkreis erweitert werden. Auch Freiberufler und Abgeordnete sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nummer 4, die Forderung nach Abschaffung von Pflegegrad 1. Wie so oft, wenn es darum geht, den Sozialstaat zu attackieren, berichtete die Zeitung mit den vier großen Buchstaben zuerst darüber: 1,8 Milliarden Euro wolle die Bundesregierung einsparen, indem sie den circa 860.000 Pflegebedürftigen die Leistungen streiche. Worum geht es da? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie den Einbau einer barrierefreien Dusche oder eines Treppenlifts. Darüber hinaus steht ihnen ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zu. Dann gibt es noch 42 Euro pro Monat für bestimmte Pflegehilfsmittel und 25,50 Euro für einen Hausnotruf. Pflegegrad 1 ermöglicht es Betroffenen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen, und entlastet die pflegenden Angehörigen. Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Jeder hier sollte darüber froh sein. Wir kennen doch die Situation in den Pflegeheimen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen an vier Beispielen gezeigt, dass der Angriff auf den Sozialstaat in vollem Gange ist. Er betrifft Arbeitslose, Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner ebenso wie pflegebedürftige Menschen. Angeblich müssen wir den Gürtel alle enger schnallen, denn wir können uns den Sozialstaat „nicht mehr leisten“, so Friedrich Merz – jener Kanzler, der den Bürgergeldbeziehenden für Terminversäumnisse 30 Prozent von 563 Euro abziehen will, sich selbst aber gerade über monatlich 1.220 Euro Gehaltserhöhung in zwei Stufen freuen durfte. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Bei der Rumpelpolitik, für die er verantwortlich zeichnet, eine absolute Frechheit! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und deshalb bleibt es dabei: Angriffe auf den Sozialstaat sind ein Irrweg und gefährden den ohnehin fragilen sozialen Zusammenhalt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
