Wolfgang Waldmüller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag setzen wir ein starkes, verlässliches Signal für die Zukunft der Bioenergie in Mecklenburg-Vorpommern, dezentral, steuerbar, nachhaltig. Es geht nicht nur um die Technologie, sondern um Perspektiven, um Perspektiven für rund 540 Biogasanlagen in unserem Land, für Arbeitsplätze, für Wertschöpfung im ländlichen Raum, für Versorgungssicherheit und nicht zuletzt für den fairen Wettbewerb auf den Energiemärkten. Biogas und Biomethan gehören zu den wenigen erneuerbaren Energieträgern, die planbar sind. Sie liefern Strom, Wärme, unabhängig von Wetter und Tageszeit, sie stabilisieren unsere Netze, ermöglichen Sektorenkopplung und tragen damit entscheidend zur Energiewende bei. Diese Eigenschaften machen sie unverzichtbar, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Doch diese Anlagen geraten zunehmend unter Druck, die Betreiber berichten von fehlender Planungssicherheit, von wirtschaftlicher Unsicherheit, von kaum noch tragbaren Genehmigungsauflagen. Obwohl die Bundesregierung mit dem sogenannten Biomassepaket Anfang 2025 erste Verbesserungen auf den Weg gebracht hat, darunter höhere Ausschreibungsvolumina für 2025 und 2026, bleibt es bei einer Zwischenlösung. Wir sprechen hier von einer Übergangsperspektive, nicht von einer strukturellen Zukunftssicherung. Unser Antrag nimmt die strukturellen Herausforderungen in den Blick, differenziert und, ich denke, fachlich fundiert und im engen Austausch mit den Praktikern vor Ort. Was fordern wir also konkret? Erstens, eine Reform des Ausschreibungsdesigns. Derzeit werden flexible KWK-Anlagen benachteiligt, obwohl diese Anlagen Strom und Wärme effizient verbinden, gezielt in wind- und sonnenarmen Zeiten einspeisen und somit einen echten Mehrwert für die Netzstabilität leisten. Diese Anlagen müssen endlich gleichberechtigt berücksichtigt werden. Mit der Genehmigung des Biomassepaketes 2025 durch die EU werden zwar höhere Ausschreibungsvolumina freigegeben, gleichzeitig verschärfen sich die Anforderungen an Flexibilität und Regelbarkeit. Unser Antrag nimmt dies auf, indem er sicherstellt, dass flexibel betriebene KWK-Anlagen weiterhin wirtschaftlich und gleichberechtigt berücksichtigt werden, trotz der strengeren Vorgaben. Zweitens, eine spezifische Investitionsförderung für Anlagen, die Biogas zu Biomethan aufbereiten und ins Gasnetz einspeisen. Die aktuelle Förderkulisse deckt diesen Bereich kaum ab. Dabei ist gerade hier großes Potenzial auch mit Blick auf die Sektorenkopplung, auf die Einbindung in die Wasserstoffstrategie und auf neue Nutzungspfade wie der Methanolproduktion. Drittens, mit der EU-Genehmigung des Biomassepakets 2025 ist ein Ausschreibungsvolumen von 1.300 Megawatt festgeschrieben – ein wichtiger Schritt, der jedoch nur eine Übergangslösung darstellt. Unser Antrag bleibt relevant, um langfristig Planungssicherheit und die notwendige Perspektive für Biogasanlagen in MV zu gewährleisten. Viertens, für Anlagen, die 2004 und 2005 erstmals ans Netz gingen und nun ihre Vergütungsperiode abschließen, schlagen die Verbände eine Brückenlösung vor – eine zeitlich begrenzte Mindestförderung bis zur vollständigen Umsetzung des Biomassepakets, um deren Fortbestand zu sichern, und eine geordnete Weiterentwicklung zu ermöglichen. Dies entspricht genau dem Ansatz unseres Antrags, flexibel und nachhaltig Biogasanlagen zu unterstützen. Fünftens, gezielte Anreize für die Nutzung von Reststoffen, Gülle, Wildpflanzenmischungen. Das sind Substrate, die ökologisch besonders wertvoll sind, die Biodiversität fördern und keine Nahrungsflächen beanspruchen. Sie brauchen eine besondere Förderung, etwa durch Klima- oder Ökozuschläge. Sechstens, die Erleichterung der Eigenstromversorgung landwirtschaftlicher Betriebe auch durch Einbeziehung verbundener Unternehmen. Gerade in Zeiten steigender Strompreise und steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit ist das ein wichtiger Hebel für regionale Resilienz. Siebtens, Verbesserungen im Netzzugang. Immer wieder scheitert der Anschluss flexibler Biogasanlagen an restriktiven Netzausbauvorgaben. Es wird bislang nicht berücksichtigt, dass diese Anlagen vor allem dann einspeisen, wenn kein Wind- oder Solarstrom verfügbar ist. Wir fordern deshalb eine verbindliche Regelung. Die Einspeiseleistung flexibler Anlagen muss als ergänzend durch gesicherte Leistung betrachtet werden, nicht als Konkurrenz zur installierten Leistung von Wind- und PV-Anlagen. Achtens, Anpassung im Genehmigungsrecht. Flexible Anlagen, die kürzer, aber mit höheren Leistungen laufen, werden im BImSch-Verfahren oftmals genauso behandelt wie Dauereinspeiser. Das ist weder sachgerecht noch fair, denn Emissionen sinken ja insgesamt. Hier braucht es Klarstellung, es zählt die Jahresgesamtmenge, nicht die Momentanleistung. Und Neuntens, uns besonders wichtig, die Einführung eines verlässlichen Herkunfts- und Zertifizierungssystem für importiertes Biomethan. Betreiber aus MV berichten uns, dass die vermeintlichen Grüngase aus Drittstaaten, dass sie damit konkurrieren müssen, oft zu Dumpingpreisen und mit zweifelhafter Herkunft. Das gefährdet unsere heimische Branche und untergräbt den klimapolitischen Anspruch der Energiewende. Herkunft muss nachvollziehbar, zertifiziert und überprüfbar sein, auf nationaler und auch auf europäischer Ebene. Meine Damen und Herren, ein Blick ins Ausland zeigt, wie es gehen kann. Dänemark beispielsweise setzt bereits seit über 15 Jahren systematisch auf Biogas und Biomethan. Dort stammen inzwischen rund ein Drittel des Gasverbrauchs aus heimischer Bioenergie, klug gesteuert, fair gefördert, breit akzeptiert. Es wäre gut, wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht hinterherlaufen, sondern vorangehen. Unser Antrag ist keine Ideologie, sondern ein praxisorientierter Fahrplan. Er ist keine Kritik an dem, was erreicht wurde, sondern ein realistischer Vorschlag, wie wir gemeinsam weitergehen können. Die Branche steht bereit, jetzt liegt es an der Politik, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, der sehr wichtig ist! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
