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Dr. Daniel Trepsdorf

Die Linke 14.11.2025 Sitzungen 8/120

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch für den an Gedächtnisverlust leidenden Kollegen Renz noch mal: „Trepsdorf“, zwei Silben, oder „itervicus“ auf Lateinisch. Der Antrag der FDP greift ein wichtiges Thema auf, in der Tat, aber – und das haben auch meine Vorredner/-innen schon ein bisschen dargelegt – mit gravierendem Optimierungspotenzial. (David Wulff, FDP: Ah, Ausschussberatung!) Deswegen müssen wir leider Gottes diesen Antrag ablehnen. Warum? Es geht um die berechtigten datenschutzrechtlichen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, denn Ihr Antrag, der setzt ein Kontrollversprechen, was nur ein theoretisches ist. Er schafft keine Effizienz, sondern nach unserem Dafürhalten neuen bürokratischen Wildwuchs. Und Sie sind eigentlich gestern angetreten, um diesen bürokratischen Wildwuchs zu beseitigen. Er schafft keine Effizienz, bürgt aber dafür, nicht zu kalkulierende Gefahren auch für den Datenmissbrauch, verschiedene Redner/-innen haben das schon anklingen lassen. Statt unsere Verwaltung zum Datenlieferanten für Dritte zu machen, noch dazu für eventuelle Shareholder-Value-Akteure umzubauen, sollten wir in ihre Ressourcen in Verbindung mit ihren direkten Dienstleistungen für die Menschen hier in MV investieren. Ein solches Gesetz wäre nach unserem Dafürhalten ein Schritt in die falsche Richtung, würde dieser doch das Vertrauen in den Staat gefährden, anstatt es zu stärken. Und dies setze ich Ihnen gerne anhand von drei Punkten auseinander: Der erste Punkt ist, die FDP bezeichnet das Grundgesetz, die Grundrechtecharta und unsere Landesverfassung als „rechtliche Hürden“. Meine Damen und Herren, das sind ja keine Hürden, die man überwinden soll, sondern Grundrechte, die unser aller Freiheit sichern. Für uns Linke gilt, Grundrechte sind Schutzschilde, keine Hindernisse für wirtschaftliche Interessen. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Zweiter Punkt, der Antrag spricht ständig vom Potenzial für Wissenschaft und Wirtschaft. In der Tat, für das Thema Forschung kann man in dieser Richtung diskutieren, denn zivile Forschung dient dem Gemeinwohl. Aber die pauschale Nutzung von Verwaltungsdaten für die Wirtschaft, das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, brandgefährlich, denn Bürgerinnen und Bürger geben ja ihre Daten ab, um Leistungen zu erhalten oder weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht um potenziellen Konzernen damit neue Perspektiven zu eröffnen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der abschließende Punkt ist über alle anderen maßgeblich, denn besonders abstrus – gestatten Sie mir dieses Wort – ist es, wenn Sie vorschlagen, sich beim Umgang mit den Verwaltungsdaten am Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz zu orientieren. Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt hierzu klar vor, Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden. Beim Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz ist es nachvollziehbar. Patientendaten beispielsweise werden erhoben, wenn die Forschung sich anschauen will, wie man in einem bestimmten Krankheitsfeld agiert. Ein Krebspatient gibt dafür gern seine Daten in aller Regel ab, und diese können später auch in der Krebsforschung Verwendung finden. Das ist sinnvoll, weil der Zweck der Erhebung und die Nutzung der Daten eng miteinander übereinstimmen. Bei Verwaltungsdaten indes ist es etwas völlig anderes. Da ist überhaupt nicht klar, welchem Forschungszweck sie irgendwann einmal dienen sollen. Daten für Kindergeld etwa werden erhoben, um Familienleistungen zu gewähren, nicht um damit große Babynahrungshersteller ihre Marketingstrategien verbessern zu lassen. Das ist ein eklatanter Bruch. Im Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz gibt es ein Widerspruchsrecht, zu Recht, um Patientinnen und Patienten zu entlasten. Wer krank im Krankenhaus liegt, muss nicht sofort über die Nutzung seiner Daten entscheiden, sondern kann auch später noch widersprechen. Bei Verwaltungsdaten fehlt dieser besondere Kontext. Hier müsste ganz klar die aktive Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger als Voraussetzung gegeben sein. Alles andere wäre ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, und das können wir nicht mittragen. Deshalb ist es völlig unzulässig, das Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz als Blaupause für die Nutzung der Verwaltungsdaten zu nehmen. Zweckbindung und Einwilligungen sind hier ganz wesentliche Maßstäbe, nicht das Widerspruchsrecht im Nachhinein und schon gar nicht eine pauschale Freigabe für die Wirtschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wer die Grundrechte so aushebelt, der öffnet potenziell Tür und Tor für den Datenmissbrauch. Der Begriff „Freiheit“ darf gerade in puncto Datenschutz nicht zur Beliebigkeit, zu Regellosigkeit oder eventueller Profitmacherei und Zweckentfremdung beitragen. Und dies, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, hätte ich mir eigentlich ein bisschen stärker sensibilisiert erwartet von einer Partei, die für sich in Anspruch nimmt, die Freiheitspartei zu sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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