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Henning Foerster

Die Linke 14.11.2025 Sitzungen 8/120

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, jeder hier im Saal kann nachvollziehen, dass Wege per pedes zurückzulegen, wohl die ursprünglichste, einfachste und auch die nachhaltigste Form der Mobilität ist. Denn fast jeder Weg beginnt und endet zu Fuß, sei es nun der Weg von der Wohnung zur Arbeit, zum Supermarkt oder zur nächsten Bushaltestelle. Die neueste Veröffentlichung der Studie „Mobilität in Deutschland“ basiert ja auf den Daten aus 23 und 24, und sie zeigt, dass der Fußverkehr in unserem Land einen Anteil von 28 Prozent am sogenannten Modal Split ausmacht. Diese Ergebnisse zeigen auch, dass der Fußverkehr ein wichtiger Bestandteil der alltäglichen Mobilität ist, auch in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Und von daher ist der grundsätzliche Ansatz, ihn zu unterstützen, auch in Ordnung und wird von uns ausdrücklich geteilt. Allerdings müssen Vorhaben zu dessen Stärkung auch sauber adressiert werden, und daran hapert es beim vorliegenden Antrag. Die Verantwortung für die Errichtung und Instandhaltung der Fußwege – das ist hier schon mehrfach gesagt worden – liegt nämlich bei den Kommunen. Sie sind Baulastträger und somit dafür zuständig, dass der Zustand der Gehwege in Ordnung gehalten wird. Und sie haben auch die Verantwortung für die Planung und die Gestaltung der Wege. Das ist alles ganz klar in Paragraf 16 Straßen- und Wegegesetz festgeschrieben, und das zeigt sich auch in der Praxis. Im 21. Bericht des Bürgerbeauftragten sind hier einige Beispiele zu finden, die die Zuständigkeit für Fußwege bei den Kommunen belegen. Ich erinnere nur an Beispiele zu Entscheidungen der Kommune, Bäume zu fällen, weil beispielsweise das Wurzelwerk die Gehwege beschädigt und eine Erneuerung notwendig wird. Will man also tatsächlich etwas tun, um den Verkehr zu Fuß zu stärken, muss man den Kommunen helfen, sich die entsprechende Expertise zu holen. Und das führt mich zu meinem nächsten Punkt. Frau Wegner – der ich von dieser Stelle auch gute Besserung wünschen möchte – war wie ich zu Gast bei der Jubiläumsfeier der AGFK im vergangenen Monat. Und da möchte ich sagen, wir haben bereits eine funktionierende und kompetente Anlaufstelle für die Beratung zum Thema Gehwegplanung. Denn die Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Kommunen bietet genau das, was eigentlich hier in diesem Antrag gefordert wird. Sie bietet fachliche Beratung und unterstützt Kommunen bei der Erstellung von Konzepten und bei der Durchführung von Projekten für den Rad- und für den Fußverkehr. Es gibt regelmäßig Fachtreffen, Schulungen und konkrete Projektbegleitung, wie beispielsweise die Förderung von Rad- und Fußverkehr im ländlichen Raum. Außerdem wird die AGFK bereits durch das Land finanziell gefördert, sodass sie ihrer Arbeit auch weiterhin nachgehen kann und den Kommunen tatkräftig zur Seite stehen wird. Was ich damit sagen möchte: Die Strukturen, die in Ihrem Antrag gefordert werden, existieren bereits. Und als Koalitionsfraktionen haben wir mehr Geld für die AGFK über den Haushalt organisiert und bemühen uns zudem weiterhin darum, auch das Thema Fördercheck durch entsprechende Mittel aus anderen Quellen möglich zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits Strukturen, auch auf der Bundesebene tut sich etwas. Im Februar 2025 hat der damalige Bundesverkehrsminister Volker Wissing nämlich ein Konzept für eine Fußverkehrsstrategie vorgelegt. Der Fußverkehr soll erstmals auch auf Bundesebene als gleichwertiger Bestandteil einer modernen und umweltfreundlichen Mobilität betrachtet werden. Die Strategie soll vor allem eine Orientierung für die Länder und Kommunen darstellen, um die Fußgängerinnen und Fußgänger gerecht im Verkehrsbild zu berücksichtigen. Vordergründig werden die Sicherheit der Menschen so- wie die Attraktivität und Barrierefreiheit des Fußverkehrs betrachtet, und sie stellt Handlungsebenen bereit, um den Fußverkehr zu stärken. Dabei werden gesetzliche Rahmenbedingungen, die kommunale Planung, Finanzierungsfragen, Verwaltungsstrukturen sowie die Forschung und Evaluierung berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht wenig sinnvoll, dass Mecklenburg-Vorpommern jetzt ein eigenes, parallel laufendes Konzept entwickelt, welches zusätzliche Ressourcen bindet und möglicherweise auch zu unnötigen Überschneidungen führt. Wir sollten vielmehr gucken, dass wir die bundesweite Strategie bestmöglich adaptieren und unsere Kommunen auf diese Art und Weise unterstützen. Meine Damen und Herren, der Fußverkehr ist ein wichtiger Bestandteil unserer Mobilität, und diesen gilt es auch zu stärken. Doch lassen Sie uns dabei zunächst bestehende Strukturen nutzen! Vor allem die Strategie des Bundes sollten wir stärker in den Fokus nehmen und an unsere Kommunen herantragen, diese ist schließlich noch relativ neu. Den Antrag werden wir daher ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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